WISO MeinBüro Rechnungen

So erstellen Unternehmer elektronische Rechnungen

Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

Mann mit Laptop vor einer Übersicht von Funktionen in WISO MeinBüro.

WISO MeinBüro ist bekannt aus

WISO MeinBüro Rechnungen:
Online E-Rechnungssoftware

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Davon profitieren Sie in Ihrem Büroalltag

Monitor mit WISO MeinBüro Rechnungen Software, Auswahl zwischen XRechnung und ZUGFeRD zur Erstellung von E-Rechnungen.

E-Rechnung per Klick

Mit WISO MeinBüro Rechnungen erstellen und versenden Sie rechtskonforme E-Rechnungen mit wenigen Klicks – wahlweise in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD. Pflichtangaben wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer werden dabei automatisch ergänzt. Eingehende E-Rechnungen importieren Sie einfach per Drag & Drop. Mit der integrierten Konformitätsprüfung überprüfen Sie diese bequem auf Gültigkeit.

Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

Visualisierung der Umwandlung eines Angebots in eine Rechnung in der WISO MeinBüro Software.

Vom Angebot zur Rechnung

Mit WISO MeinBüro Rechnungen lassen sich nicht nur E-Rechnungen erstellen, sondern die gesamte Auftragsabwicklung abbilden. Dadurch können Sie z. B. angenommene Angebote per Klick in fertige E-Rechnungen umwandeln. So sparen Sie effektiv Zeit und vermeiden teure Fehler. Übrigens: Alle erstellten und erhaltenen Dokumente archivieren Sie sicher digital und kommen so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!

Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

DATEV-Export von Rechnungen, Ausgaben, Zahlungen und Stammdaten aus WISO MeinBüro.

Buchhaltung vorbereiten und übermitteln

Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen E-Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellen Sie Ihrem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.

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UStVA und EÜR ans Finanzamt übermitteln mit WISO MeinBüro.

Steuerliche Pflichten erfüllen

Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ können Sie diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

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Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Rechnungen

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Das sagen unsere Kunden

Daniel Grill von GRILL & Partner als Testimonial für WISO MeinBüro

"Ich habe mich für WISO MeinBüro entschieden, weil es mir eine schnelle und einfache Handhabung meiner Unternehmensaktivitäten bei zeitgleich großer Übersichtlichkeit bietet."

Daniel Grill, GRILL & Partner
www.grillundpartner.de - Kunde seit 2019

Milena Schmidt von Milena Schmidt Fotografie als Testimonial für WISO MeinBüro

"Mit WISO MeinBüro habe ich alle Kundendaten direkt auf einen Blick. Ich kann blitzschnell Rechnungen erstellen und Dokumente wie z.B. Verträge verwalten."

Milena Schmidt, Milena Schmidt Fotografie
www.milenaschmidtfotografie.com - Kunde seit 2020

Florian Gnegel von Ladermanufaktur als Testimonial für WISO MeinBüro

"Durch die ganzen Erweiterungsmöglichkeiten konnte ich WISO MeinBüro immer mitwachsen lassen und so alles machen, was ich wollte. Das ist der größte Pluspunkt."

Florian Gnegel, Ladermanufaktur GmbH
www.ladermanufaktur.de - Kunde seit 2014

Preise für WISO MeinBüro Rechnungen

Nur bei uns: Volle 12 Monate 40% sparen3)

bei Kauf innerhalb der Testphase. Den Rabattcode erhalten Sie per E-Mail.

Mit uns erfüllen Sie die seit dem 01.01.25 geltende Pflicht zur E-Rechnung

Free
Kostenlos
 

Für E-Rechnungen

nach EU-Norm EN 16931

Nutzer enthalten

1

E-Rechnungen erstellen

Alle E-Rechnungen werden im XRechnung-Format erstellt. Ab Ausbaustufe XS auch ZUGFeRD-Format möglich.

E-Rechnungen auslesen

In der kostenpflichtigen Version ab Ausbaustufe S verfügbar.

XS
9,00 €1)
5,40 €pro Monat3)

Für Gründer und Nebenberufler

bis 22.000 € Umsatz / 365 Tage

Nutzer enthalten

1

Weitere Nutzer zubuchbar

Laden Sie weitere Mitarbeiter zur gleichzeitigen Arbeit in WISO MeinBüro Rechnungen ein. Je weiterer Nutzer 6,00 € pro Monat.1)

Weitere Firmen zubuchbar

Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt voneinander mit dem gleichen Kundenkonto. Je weitere Firma ab 9,00 € pro Monat je nach gewählter Ausbaustufe.1)

Angebote erstellen

E-Rechnungen erstellen

E-Rechnungen werden im XRechnung- und ZUGFeRD-Format erstellt.

Individuelles Briefpapier

Auch englische Vorlagen verfügbar.

Mobile App (iOS & Android)

Übersicht offener Posten

Ausgangsrechnungen archivieren

Ausgangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.

DATEV-Schnittstelle

Steuerberaterexport

Der Export ist mit den gängigen Steuerberatersystemen kompatibel, wie z. B. DATEV, Simba, Agenda, ADDISON, Stotax.

Steuerberaterzugang

Online Kundenportal

Teilen Sie Dokumente digital mit Ihren Kunden. Über das Kundenportal können diese Ihre Angebote annehmen, rechtsgültig elektronisch unterzeichnen und Rechnungen bezahlen.

Aufgaben inkl. Erinnerungen

Kunden- & Artikelverwaltung

Schriftlicher Support

S
19,00 €1)
11,40 €pro Monat3)

Für kleine Unternehmen

bis 120.000 € Umsatz / 365 Tage

Nutzer enthalten

1
Zusätzlich zu XS:

EÜR- & GuV-Berichte

Der Bericht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unterstützt Sie beim Ausfüllen des amtlichen Formulars für das Finanzamt. Dank Bericht zur Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) behalten Sie Ihre Gewinne und Verluste jederzeit übersichtlich im Blick.

Umsatzsteuervoranmeldung

Anlagenverwaltung

ELSTER-Schnittstelle

WISO Steuer-Export

Übertragen Sie die steuerrelevanten Daten Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Weiterverarbeitung nach WISO Steuer.

Online-Banking

Mobiler Belegscan

E-Rechnungen auslesen

Eingangsrechnungen archivieren

Eingangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.

Autom. Zahlungsabgleich

Buchen nach SKR 03 / SKR 04

Auftragsbestätigungen

Abschlags- & Abo-Rechnungen

Lieferscheine

Lieferantenverwaltung

Elektronisches Kassenbuch

Kundenbezogene Zeiterfassung

Erfassen Sie den geleisteten Arbeitsaufwand für Ihre Kunden samt Stundensatz und Tätigkeitsbeschreibung. Per Klick stellen Sie Ihre Leistungen minutengenau in Rechnung.

Telefonischer Support

Top-Seller
M
39,00 €1)
23,40 €pro Monat3)

Für wachsende Unternehmen

mit unlimitierter Umsatzgrenze

Nutzer enthalten

2
Zusätzlich zu S:

Sammelrechnungen

Mahnwesen

Erstellen und versenden Sie manuell oder automatisiert Mahnungen aus überfälligen Rechnungen. Definieren Sie dabei bis zu drei Mahnstufen mit individuellen Fälligkeitsdaten, Mahngebühren und Textbausteinen.

Lagerbestandsführung

Zahlungserinnerungen

Artikelreservierungen

Persönlicher Ansprechpartner
L
99,00 €1)
59,40 €pro Monat3)

Für etablierte Unternehmen

mit unlimitierter Umsatzgrenze

Nutzer enthalten

5
Zusätzlich zu M:

Premium Onboarding

Wir helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Anwendung effektiv nutzen können, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Persönlicher Ansprechpartner

Auch nach dem Premium-Onboarding steht Ihnen weiterhin ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt Sie zuverlässig bei allen anfallenden Fragen zur Software und unseren Services.

Manchmal braucht es etwas mehr Individualität, um die eigenen betrieblichen Bedürfnisse perfekt abzudecken. Rufen Sie uns an:

+49 2735 776 65001

Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.

Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Rechnungen.

Jetzt loslegen und die erste E-Rechnung erstellen!

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  • 14 Tage kostenlos testen
  • Testphase endet automatisch
  • Keine Zahlungsdaten erforderlich
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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist der seit dem 1. Januar 2025 geltende Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen stellen E-Rechnungen die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar – und zwar gemäß EU-Norm EN 16931 in einem XML-basierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. E-Rechnungen ermöglichen damit die automatisierte Verarbeitung durch den Empfänger.

Die Pflicht zu E-Rechnungen geht aus dem Wachstumschancengesetz hervor, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel ist, Rechnungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten.

Was bedeuten XML, XRechnung und ZUGFeRD?

XML ist ein textbasiertes Datenformat, das Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form darstellt. Dadurch ermöglicht es die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen.

XRechnung und ZUGFeRD sind Formate für E-Rechnungen, die auf XML basieren. Der Unterschied zwischen den beiden Formaten ist einfach: Während XRechnung eine ausschließlich maschinenlesbare XML-Datei liefert, enthält ZUGFeRD zusätzlich eine für Menschen gut lesbare PDF-Ansicht, die von vielen Unternehmern bevorzugt wird.

Wer muss E-Rechnungen erstellen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die inländische B2B-Umsätze erzielen, E-Rechnungen erstellen, versenden, verarbeiten und elektronisch unveränderbar archivieren können. B2B steht dabei für Business-to-Business, also für Geschäfte zwischen Unternehmern. Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer: Sie sind nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, müssen diese jedoch annehmen und elektronisch unveränderbar archivieren können.

Für Umsätze aus Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Umsätze aus Geschäften mit Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.

Kann ich eine PDF-Rechnung in eine XML-Datei umwandeln?

Nein, eine PDF-Rechnung sollte nicht in eine XML-Datei umgewandelt werden. Der Grund dafür ist, dass nicht jede XML-Datei automatisch auch eine rechtskonforme E-Rechnung ist. E-Rechnungen müssen einem speziellen Datenschema folgen, um maschinell lesbar zu sein und die gesetzlichen Anforderungen einer E-Rechnung zu erfüllen. Eine XML-Datei, die aus einer PDF konvertiert wurde, hat jedoch ein anderes Datenformat und erfüllt diese Standards daher nicht.

Bei der Umwandlung einer PDF in eine XML werden die Daten auf der PDF zudem mittels automatischer OCR-Texterkennung ausgelesen, um sie in maschinenlesbare Formate zu überführen. Wenn die OCR jedoch nicht korrekt arbeitet, können die ausgelesenen Daten in der erzeugten XML fehlerhaft oder unvollständig sein. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eine herkömmliche PDF-Rechnung nicht alle Informationen enthält, die für eine rechtskonforme E-Rechnung erforderlich sind.

Um sicherzustellen, dass E-Rechnungen den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entsprechen und automatisch von entsprechender Rechnungssoftware verarbeitet werden können, sollten sie daher direkt in einem passenden XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.

Darf ich E-Rechnungen mit Word oder Excel erstellen?

Nein. Zum einen ist es nicht möglich, E-Rechnungen mit gängigen Office-Programmen wie Word oder Excel zu erstellen, zu versenden, zu empfangen und zu archivieren, zum anderen sollten diese Programme niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.

Die GoBD regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.

Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und Archivierung.

Welche Pflichtangaben müssen auf eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie eine herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnung. Nach § 14 UStG Abs. 4 sind das die folgenden Angaben:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  6. Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
  7. Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  8. Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
  9. Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
  10. Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“

Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt alle Pflichtangaben auf Ihren E-Rechnungen automatisch. Sie sind stets auf der rechtssicheren Seite!

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

E-Rechnungen müssen genauso lange aufbewahrt werden wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt zehn Jahre (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.

Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro Rechnungen kein Problem!

Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?

Nein, E-Rechnungen sollten nicht ausgedruckt werden. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass rechtskonforme E-Rechnungen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden müssen. Der Ausdruck einer Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 für rechtskonforme E-Rechnungen.

Darüber hinaus bietet die digitale Aufbewahrung von Dokumenten klare Vorteile: Sie spart Platz, ermöglicht einen schnelleren Zugriff und eine bessere Organisation, erhöht die Sicherheit durch Zugriffskontrollen und Backups, senkt langfristig Kosten und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Archivierung und Datensicherheit.