WISO MeinBüro ist bekannt aus






WISO MeinBüro Rechnungen:
Online E-Rechnungssoftware

Davon profitierst du in deinem Büroalltag

E-Rechnung per Klick
Mit WISO MeinBüro Rechnungen erstellst und versendest du rechtskonforme E-Rechnungen mit wenigen Klicks – wahlweise in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD. Pflichtangaben wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer werden dabei automatisch ergänzt. Eingehende E-Rechnungen importierst du einfach per Drag & Drop. Mit der integrierten Konformitätsprüfung überprüfst du diese bequem auf Gültigkeit.

Vom Angebot zur Rechnung
Mit WISO MeinBüro Rechnungen lassen sich nicht nur E-Rechnungen erstellen, sondern die gesamte Auftragsabwicklung abbilden. Dadurch kannst du z. B. angenommene Angebote per Klick in fertige E-Rechnungen umwandeln. So sparst du effektiv Zeit und vermeidest teure Fehler. Übrigens: Alle erstellten und erhaltenen Dokumente archivierst du sicher digital und kommst so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!

Buchhaltung vorbereiten und übermitteln
Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen E-Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellst du deinem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.

Steuerliche Pflichten erfüllen
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ kannst du diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.
Deine Vorteile auf einen Blick

Kunden und Artikel per Klick aus Stammdaten hinzufügen
Pflichtangaben werden automatisch ergänzt
Zahlungen werden offenen Rechnungen automatisch zugeordnet
Gesicherte Online-Ablage auf mehrfach geschützten Servern in Deutschland
Buchhaltung vorbereiten und digital an Steuerberater übermitteln
Manuelle Eingaben und aufwändiger Übertrag aus Kunden- und Artikellisten
Risiko von fehlerhaften Angaben mit rechtlichen Konsequenzen
Manueller Abgleich zwischen Bankkonto und Papierrechnungen
Eine physische Dokumentenablage birgt Risiken wie Diebstahl oder Beschädigung
Hohe Kosten für Steuerberater und Aufwand durch Aktenordner
Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Rechnungen
Das sagen unsere Kunden
Preise für WISO MeinBüro Rechnungen
Mit uns erfüllst du die seit dem 01.01.25 geltende Pflicht zur E-Rechnung
- Erstellen & versenden
- Verarbeiten & archivieren
- ZUGFeRD & XRechnung
Für E-Rechnungen
nach EU-Norm EN 16931
E-Rechnungen erstellen
Alle E-Rechnungen werden im XRechnung-Format erstellt. Ab Ausbaustufe XS auch ZUGFeRD-Format möglich.
E-Rechnungen auslesen
In der kostenpflichtigen Version ab Ausbaustufe S verfügbar.
Für Gründer und Nebenberufler
bis 25.000 € Umsatz / 365 Tage
Weitere Nutzer zubuchbar
Lade kostenlos bis zu 50 Mitarbeiter zur gleichzeitigen Arbeit in WISO MeinBüro Rechnungen ein. 4)
Weitere Firmen zubuchbar
Verwalte mehrere Firmen getrennt voneinander mit dem gleichen Kundenkonto. Je weitere Firma ab 9,00 € pro Monat je nach gewählter Ausbaustufe.1)
Angebote erstellen
E-Rechnungen erstellen
E-Rechnungen werden im XRechnung- und ZUGFeRD-Format erstellt.
Individuelles Briefpapier
Auch englische Vorlagen verfügbar.
Mobile App (iOS & Android)
Übersicht offener Posten
Ausgangsrechnungen archivieren
Ausgangsrechnungen archivierst du sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt dich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
DATEV-Schnittstelle
Steuerberaterexport
Der Export ist mit den gängigen Steuerberatersystemen kompatibel, wie z. B. DATEV, Simba, Agenda, ADDISON, Stotax.
Steuerberaterzugang
Online Kundenportal
Teile Dokumente digital mit deinen Kunden. Über das Kundenportal können diese deine Angebote annehmen, rechtsgültig elektronisch unterzeichnen und Rechnungen bezahlen.
Aufgaben inkl. Erinnerungen
Kunden- & Artikelverwaltung
Schriftlicher Support
Für kleine Unternehmen
bis 120.000 € Umsatz / 365 Tage
EÜR- & GuV-Berichte
Der Bericht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unterstützt dich beim Ausfüllen des amtlichen Formulars für das Finanzamt. Dank Bericht zur Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) behältst du deine Gewinne und Verluste jederzeit im Blick.
Umsatzsteuervoranmeldung
Anlagenverwaltung
ELSTER-Schnittstelle
WISO Steuer-Export
Übertrage die steuerrelevanten Daten deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Weiterverarbeitung nach WISO Steuer.
Online-Banking
Mobiler Belegscan
E-Rechnungen auslesen
Eingangsrechnungen archivieren
Eingangsrechnungen archivierst du sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt dich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
Autom. Zahlungsabgleich
Buchen nach SKR 03 / SKR 04
Auftragsbestätigungen
Abschlags- & Abo-Rechnungen
Lieferscheine
Lieferantenverwaltung
Elektronisches Kassenbuch
Kundenbezogene Zeiterfassung
Erfasse den geleisteten Arbeitsaufwand für deine Kunden samt Stundensatz und Tätigkeitsbeschreibung. Per Klick stellst du deine Leistungen minutengenau in Rechnung.
Telefonischer Support
Für wachsende Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Sammelrechnungen
Mahnwesen
Erstelle und versende Mahnungen zu überfälligen Rechnungen – manuell oder automatisiert. Definiere dabei bis zu drei Mahnstufen mit individuellen Fälligkeitsdaten, Mahngebühren und Textbausteinen.
Lagerbestandsführung
Zahlungserinnerungen
Artikelreservierungen
Für etablierte Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Premium Onboarding
Wir helfen dir, dich mit deiner neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass du die Anwendung effektiv nutzen kannst, um dir den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Persönlicher Ansprechpartner
Auch nach dem Premium-Onboarding steht dir dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt dich zuverlässig bei allen Fragen zur Software und unseren Services.
Manchmal braucht es etwas mehr Individualität, um die eigenen betrieblichen Bedürfnisse perfekt abzudecken. Ruf uns an:
Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für dich und dein Unternehmen.
Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Rechnungen.
Jetzt loslegen und die erste E-Rechnung erstellen!
Einfach ein kostenloses buhl:Konto anlegen und WISO MeinBüro Rechnungen online testen!

- 14 Tage kostenlos testen
- Testphase endet automatisch
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist der seit dem 1. Januar 2025 geltende Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen stellen E-Rechnungen die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar – und zwar gemäß EU-Norm EN 16931 in einem XML-basierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. E-Rechnungen ermöglichen damit die automatisierte Verarbeitung durch den Empfänger.
Die Pflicht zu E-Rechnungen geht aus dem Wachstumschancengesetz hervor, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel ist, Rechnungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten.
Was bedeuten XML, XRechnung und ZUGFeRD?
XML ist ein textbasiertes Datenformat, das Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form darstellt. Dadurch ermöglicht es die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen.
XRechnung und ZUGFeRD sind Formate für E-Rechnungen, die auf XML basieren. Der Unterschied zwischen den beiden Formaten ist einfach: Während XRechnung eine ausschließlich maschinenlesbare XML-Datei liefert, enthält ZUGFeRD zusätzlich eine für Menschen gut lesbare PDF-Ansicht, die von vielen Unternehmern bevorzugt wird.
Wer muss E-Rechnungen erstellen?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die inländische B2B-Umsätze erzielen, E-Rechnungen erstellen, versenden, verarbeiten und elektronisch unveränderbar archivieren können. B2B steht dabei für Business-to-Business, also für Geschäfte zwischen Unternehmern. Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer: Sie sind nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, müssen diese jedoch annehmen und elektronisch unveränderbar archivieren können.
Für Umsätze aus Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Umsätze aus Geschäften mit Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Kann ich eine PDF-Rechnung in eine XML-Datei umwandeln?
Nein, eine PDF-Rechnung sollte nicht in eine XML-Datei umgewandelt werden. Der Grund dafür ist, dass nicht jede XML-Datei automatisch auch eine rechtskonforme E-Rechnung ist. E-Rechnungen müssen einem speziellen Datenschema folgen, um maschinell lesbar zu sein und die gesetzlichen Anforderungen einer E-Rechnung zu erfüllen. Eine XML-Datei, die aus einer PDF konvertiert wurde, hat jedoch ein anderes Datenformat und erfüllt diese Standards daher nicht.
Bei der Umwandlung einer PDF in eine XML werden die Daten auf der PDF zudem mittels automatischer OCR-Texterkennung ausgelesen, um sie in maschinenlesbare Formate zu überführen. Wenn die OCR jedoch nicht korrekt arbeitet, können die ausgelesenen Daten in der erzeugten XML fehlerhaft oder unvollständig sein. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eine herkömmliche PDF-Rechnung nicht alle Informationen enthält, die für eine rechtskonforme E-Rechnung erforderlich sind.
Um sicherzustellen, dass E-Rechnungen den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entsprechen und automatisch von entsprechender Rechnungssoftware verarbeitet werden können, sollten sie daher direkt in einem passenden XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.
Darf ich E-Rechnungen mit Word oder Excel erstellen?
Nein. Zum einen ist es nicht möglich, E-Rechnungen mit gängigen Office-Programmen wie Word oder Excel zu erstellen, zu versenden, zu empfangen und zu archivieren, zum anderen sollten diese Programme niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.
Die GoBD regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.
Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und Archivierung.
Welche Pflichtangaben müssen auf eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie eine herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnung. Nach § 14 UStG Abs. 4 sind das die folgenden Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt alle Pflichtangaben auf Ihren E-Rechnungen automatisch. Sie sind stets auf der rechtssicheren Seite!
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
E-Rechnungen müssen genauso lange aufbewahrt werden wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt zehn Jahre (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro Rechnungen kein Problem!
Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?
Nein, E-Rechnungen sollten nicht ausgedruckt werden. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass rechtskonforme E-Rechnungen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden müssen. Der Ausdruck einer Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 für rechtskonforme E-Rechnungen.
Darüber hinaus bietet die digitale Aufbewahrung von Dokumenten klare Vorteile: Sie spart Platz, ermöglicht einen schnelleren Zugriff und eine bessere Organisation, erhöht die Sicherheit durch Zugriffskontrollen und Backups, senkt langfristig Kosten und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Archivierung und Datensicherheit.