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tax 2022

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So rechnen Sie zum Bespiel kostenlos aus, ob sich die Abgabe der Erklärung für Sie lohnt und wie viel Ihnen das Finanzamt zurückzahlt. Und mit den praktischen Steuertipps holen Sie ganz einfach das Beste aus Ihrer Steuererklärung!

 

Kundenstimmen

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Verfasst von Alter Falter
am 14.09.2019
ich finde es leider etwas unübersichtlich
aber ansonsten erledigt es natürlich die Arbeit. Die aber aufwendiger ist, weil meiner Meinung nach zu unübersichtlich. Aber wird Geschmacksache sein......
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Verfasst von Y. Boeres
am 30.05.2019
Gutes Preis-/Leistungsverhältnis
tax 2019 ist günstig und in der Bedienung noch einfacher bzw. übersichtlicher gestaltet als tax 2018, leidet aber wie jede andere Steuersoftware (da machen m.W. teurere Programme keine Ausnahme) daran, dass die Software nur "Standardfälle" (d.h. ganz normaler Angestellter mit Lohnsteuerkarte) berücksichtigt. Sobald man von seiner Arbeitssituation her auch nur ein bisschen davon abweicht (z.B. Freiberufler/Selbstständiger, in die Künstlersozialkasse einzahlender Journalist/Autor, sog. Selbstzahler der als Angestellter sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil selbst an die jeweiligen Kassen entrichtet etc.), ist das Programm auch keine wahre Hilfe mehr; da müsste der sog. tax-Lotse (Interviewmodus mit geführter Ausfüllhilfe) m.E. deutlich polyvalenter/intelligenter sein und Sonderfälle nicht nur erkennen, sondern auch die Fragenstellung entsprechend anpassen.
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Verfasst von jens
am 16.06.2017
Das Programm ist gut , wenn man es nach dem kauf herunterladen könnte,
große Probleme beim herunterladen, keine wirkliche Hilfe durch Amazon , man sollte es vielleicht woanders erwerben um Nerven und Zeit zu sparen.
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Verfasst von J. Schmidt
am 08.12.2018
Naja
+ Steuerberechnung war korrekt - aber Verlustvortrag wird nicht korrekt gehandhabt - total nervige Registrierung wenn man auf mehr als 1 PC installieren will - miserabler Support durch Buhl
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Verfasst von vectoricontorus
am 15.10.2017
Steuerbescheidprüfung unmöglich
Erstellung der Steuererklärung wie aus den letzten Jahren gewohnt. Ausgedruckt und abgegeben. Steuerbescheid erhalten. Nachbearbeitung mit dem Programm, d.h. Prüfung des Steuerbescheides, jedoch nicht möglich. tax 2017 fordert mich stattdessen auf, meine Steuererklärung elektronisch abzugeben, da ich angeblich dazu verpflichtet bin. Extrem frustrierend.
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Verfasst von Andreas Hensel
am 27.07.2017
Voellig unbrauchbar. Mega-aergerlich!
Ich habe das Programm aufgrund der vielen positiven Bewertungen hier gekauft und unter Windows 7 installiert. Nun habe ich mich den zweiten vollen Tag damit ebschäftigt und bin dort auf massive Unzulänglichkeiten gestoßen: Bsp. Anlage KAP: Wenn man Kapitalerträge von mehreren Konten hat, kann man die Daten der Jahresbescheinigung eines jeden einzelnen Instituts eintragen. Schön und gut, so sollte man es von buchhalterischer Seite ja auch machen. Nun habe ich das mit mehreren Jahresbescheinigungen so auch gemacht. Wenn ich mir über den Ausgabe-Reiter nun die Vorschau ziehe, sind auch alle drauf. Wenn ich mir nun aber die Elster Vorschau ansehe, sind nur die beiden ersten drauf, alle anderen nicht. Das wäre nicht schlimm, wenn zumindest der Gesamtbetragf stimmen würde. Das tut er aber nicht. Es sind wirklich nur die Daten der beiden ersten Bescheinigungen aufaddiert. Die anderen erscheinen dort gar nicht in der Summe. Bsp. Selbständige/Freiberufliche Tätigkeit - Betriebsausgaben Da gebe füllt man nun die ganzen Seiten aus, trägt dann die Einnahmen ein, fängt dann mit den Ausgaben an und hat eine Frage hier und dort. Man wird bestens hingeleitet und kann dann gleich die enstprechende Maske aufrufen und alles eintragen. Habe ich bei den Betriebsausgaben auch so gemacht. Nach 6 Stunden fiel mir auf, dass ich die Betriebsausgabe unter "weitere selbständige/freiberufliche" Tätigkeit eintrug. Man kann kann mit dem Programm also auch eine zweite selbständige Tätigkeit eingeben. Die erscheint dann auch so in der Elstervorschau. Das ist natürlich total verwirrend auch für die Mitarbeiter beim FA, wenn die so etwas erhalten. Also alle eingetragenen Betriebsausgaben wieder gelöscht und versucht, sie dann unter der ersten Tätigkeit einzugeben. Pustekuchen! Obwohl beide ja steuerlich identisch sein sollten, sind die Eingabemasken völlig unterschiedlich. Unter der ersten kann man die im Betriebsvermögen befindlichen Werte (KfZ, Büroausstattung usw) nicht eingeben, wohl aber unter der zweiten "weiteren" Tätigkeit. Dafür kann man die Kosten für Buchhaltung/Steuerberater nur in der estten, nicht aber in der "weiteren" freiberuflichen Tätigkeit angeben. Und ganz genau so geht es in dem ganzen Programm weiter. Ich könnte ewig weiterschreiben. Am liebsten würde ich negative Sterne vergeben für die zwei Tage, die ich anderweitig hätte nutzen können. Update gecheckt, alles ok. Systemneustart, Festplatte aufgeräumt, neu installiert etc etc. Nix. 1. Update : Die Betriebsvermögen für die erste selbständige/freiberufliche Tätigkeit habe ich nun doch dort gefunden. Das Problem mit der Anlage KAP hatte ich gelöst, indem ich die einzelnen Summen extern addierte und als einen Sammelposten einfügte. Da die Cent-Beträge auf den einzelnen Abrechnungen gerundet waren, ergab sich bei mir eine Differenz von 6 ct. Folge: Fehlermeldung mit dem Hinweis, der Solidaritätszuschlag würde nicht 5.5% der Abschlagsteuer entsprechen. Irgendwie auch nicht überraschen. Wenn man alle Steuer