Archiv für den Monat: Januar 2007

Schnell wie Tütensuppe – die 5-Minuten-Steuererklärung

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass selbst die Finanzbehörden mittlerweile Geld für eine verbindliche Auskunft verlangen. Kein Wunder, dass viele Bürger deshalb gar keine Lohnsteuer zurückfordern und dem Staat viel Geld schenken. Oder die Abgabepflicht für einige hundert Euro vom Steuerberater erledigen lassen. Mit der neuen 5-Minuten-Steuererklärung gibt’s jetzt erstmals eine echte Alternative. Online bei www.sparbuch.de.

Für die Steuererklärung im Schnelldurchlauf braucht man nichts weiter als den Lohnsteuernachweis seines Arbeitsgebers und eine aktive Internetverbindung. „Auch bei der Steuererklärung haben einige wenige Dinge einen großen Effekt – wie so oft im Leben. Das machen wir uns zunutze und ermitteln so in maximal fünf Minuten, wie viel Geld ein Arbeitnehmer zurückfordern kann“, erläutert Dr. Thomas Becker, Bereichsleiter WISO-Steuersoftware bei Buhl Data Service. „Man beantwortet nur ein paar einfache Fragen und sieht sofort, wie viel man voraussichtlich von Vater Staat wiederbekommt.“

Die Berechnung ist kostenfrei und anonym. Sieht man, dass es Geld zurück gibt und sich die Erklärung lohnt, wechselt man in den geschützten Bereich, ergänzt seine persönliche Daten und kann die Steuererklärung direkt online per ELSTER-Verfahren abgeben. Damit ist die Sache auch schon vom Tisch. Jetzt muss man nur noch darauf warten, dass das Finanzamt das Geld überweist, was etwa vier Wochen dauert.

„Wir sind von diesem neuen Service so überzeugt, dass wir für Geringverdiener die 5-Minuten-Steuererklärung kostenfrei anbieten. Dies betrifft rund 4 Millionen Steuerzahler, die ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte in Höhe bis zu 15.000 Euro haben“, so Becker. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Aber immer nur, wenn er auch tatsächlich die Steuererklärung abgibt und immer deutlich billiger als beim Steuerberater. So kostet eine 5-Minuten-Erklärung bei einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 50.000 Euro nur 30 Euro, beim Steuerberater wären rund 200 Euro fällig.

Die Online-Steuererklärung hat viele Vorteile: Es geht schnell, man braucht keine Software zu installieren, es funktioniert betriebssystemunabhängig. Trotzdem muss man weder auf Komfort noch auf clevere Tipps zum Steuersparen verzichten.

Technische Grundlage der „5-Minuten-Steuererklärung“ ist das WISO Sparbuch, Deutschlands meistverkaufte Steuersoftware und vielfacher Testsieger. Besonders praktisch: Da das Programm direkt auf dem Server läuft, benötigt der Anwender nur einen aktuellen Internet-Browser, z.B. Firefox, Opera oder Safari. Damit läuft die 5-Minuten-Steuererklärung auch auf Rechnern mit Linux oder MacOS.

Die 5-Minuten-Steuererklärung ist ab sofort online unter www.sparbuch.de erreichbar. In wenigen Tagen wird das Angebot auch bei anderen Partnern freigeschaltet, z.B. AOL (www.aol.de), Yahoo Deutschland (www.yahoo.de) und Finanzscout24 (www.finanzscout24.de).

Kilometer für Kilometer Steuern sparen

Zum Jahresbeginn hat Vater Staat wichtige Steuervorteile gestrichen. Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, zahlt gleich doppelt: Auf der einen Seite sorgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer für steigende Benzinpreise, während gleichzeitig die Pendlerpauschale erheblich gekürzt wird. Auch Selbstständige können nicht mehr ohne weiteres die 1%-Regelung nutzen. Das neue WISO Fahrtenbuch 2007 sichert Steuervorteile auf bequeme Art: Zusammen mit einem Navigationsgerät von Navigon lassen sich die KFZ-Kosten automatisch erfassen und finanzamtsicher absetzen.

Allein von der Kürzung der Pendlerpauschale erhofft sich der Staat Mehreinnahmen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro. Den einzelnen Arbeitnehmer kostet dies jede Menge Geld. Wer z.B. täglich 25 km zur Arbeit fährt, kann bei 200 Arbeitstagen im Jahr ab sofort nur noch 300 Euro statt wie bisher 1.500 Euro steuerlich geltend machen.

Auch Selbstständige, wie z.B. Gewerbetreibende und Frei-berufler, müssen aufpassen. Denn die bisherige Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil von Fahrzeugen, die als „gewillkürtes Betriebsvermögen“ zwischen 10% und 50% privat genutzt werden, anhand der 1%-Regelung zu ermitteln, wurde ebenfalls abgeschafft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. Die 1%-Regelung findet nur noch dann Anwendung, wenn der PKW mehr als 50% beruflich genutzt wird.

Mit dem WISO Fahrtenbuch 2007 lässt sich Vater Staat jetzt problemlos an den Kosten für die berufliche Mobilität beteiligen. Die finanzamtsichere Software ermittelt die echten Kosten für den PKW und wendet automatisch die Regelung an, die für den Steuerzahler am günstigsten ist. Natürlich entsprechend aller Anforderungen, die der Gesetzgeber an ein rechtssicheres Fahrtenbuch stellt.

So lassen sich Kaufpreis oder Leasingrate, Ausgaben für Benzin, Reifen, Versicherung und Reparaturen ganz einfach steuermindernd absetzen. Möglich ist das z.B. für Arbeitnehmer, die auf Dienstreisen gehen, Aktionäre, die Hauptversammlungen besuchen, Hausbesitzer, die zur vermieteten Wohnung fahren und natürlich auch Unternehmer, die einen Firmenwagen privat nutzen.

Der besondere Komfort-Vorteil im WISO Fahrtenbuch 2007: Wer ein aktuelles Navigationssystem (PNA) von Navigon benutzt, muss seine Daten nicht mehr manuell eingeben, sondern wählt einfach vor der Fahrt im Navigationssystem, ob der Anlass beruflich oder privat ist. Anschließend werden die Daten direkt aus dem PNA in das WISO Fahrtenbuch übernommen. So lassen sich die Kosten metergenau von der Steuer absetzen – ohne alle Daten von Hand eingeben zu müssen.

Das WISO Fahrtenbuch 2007 ist ab Anfang Februar für 14,95 Euro im Fach- und Buchhandel sowie direkt unter www.buhl.de erhältlich.

Keine Angst vor 19 Prozent!

Jetzt ist es passiert: Mit dem Jahreswechsel werden zahlreiche steuerrechtliche Änderungen wirksam. Das prominenteste Beispiel ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Doch nicht nur viele Verbraucher sind verunsichert, auch zahlreiche Unternehmen fragen sich, ob sie für die neuen Anforderungen gerüstet sind. Die gute Nachricht für’s Büro: Alle kaufmännischen Produkte von Buhl Data erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und können sowohl mit der neuen als auch mit der alten Mehrwertsteuer umgehen.

Seit dem 1. Januar 1968 wird die Umsatzsteuer nach dem Prinzip der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug erhoben – ein Vorgang, für den sich der Begriff „Mehrwertsteuer“ eingebürgert hat. Mittlerweile hat sich der Steuersatz von anfänglichen zehn auf nunmehr 19 Prozent nahezu verdoppelt. Für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn rund ein Drittel seiner Einnahmen bezieht der Bund aus der Umsatzsteuer. Damit ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates.

Die aktuelle Erhöhung auf 19 Prozent ist bereits die siebte Anhebung des Steuersatzes. Da sollte man eigentlich glauben, dass man in Deutschland Erfahrung mit dem Procedere hat. Doch weit gefehlt: Es herrscht eine allgemeine Verunsicherung.

So wissen viele Bürger nicht, wie sich die Erhöhung tatsächlich auf ihren Geldbeutel auswirkt. Oft werden die Folgen schlichtweg überschätzt: Dass etwa der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, unter den z.B. Lebensmittel fallen, nicht angehoben wird, ist nur wenigen bekannt. So können es sich Lebensmittelhändler und -discounter auch ganz einfach leisten, mit Schlagworten wie „Keine Erhöhung“ oder „stabile Preise“ zu werben. Sie sind von der Steuererhöhung kaum betroffen.

Aber nicht nur die Bürger sind verunsichert, auch viele Unternehmen fragen sich, ob ihre Buchhaltung mit dem geänderten Steuersatz zurecht kommt. Bei den Herstellern kaufmännischer Software gehen derzeit täglich mehrere tausend besorgte Anrufe ein. Doch Grund zur Klage bietet nicht die Software, sondern die mit der Steuererhöhung verbundenen Gesetzesänderungen.

„Durch die Konzentration auf das Weihnachtsgeschäft kommen viele Unternehmen erst jetzt dazu, sich um die Umstellung ihrer Software zu kümmern“, erläutert Markus Neuroth, Produktmanager bei Buhl Data Service. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben hier Nachholbedarf. Um komplizierte Fälle wie etwa jahresübergreifende Geschäftsvorfälle zu erleichtern, haben wir unsere Software speziell für die Mehrwertsteuer-Erhöhung angepasst.“

Bereits seit Ende November ist ein Assistent in die Buhl-Programme WISO Kaufmann, WISO Buchhaltung, WISO Büro komplett und WISO Lohn & Gehalt integriert, der die Umstellung auf die neue Regelung erleichtert. Wer die Vorteile der WISO Aktualitäts-Garantie nutzt, kann dem neuen Jahr nach einem entsprechenden Programm-Update also entspannt entgegen sehen.

„Wer WISO Mein Büro, WISO EÜR & Kasse oder das WISO Rechnungsbuch in der Version 2007 einsetzt, ist ebenfalls bestens für die 19 Prozent gerüstet“, so Neuroth weiter. „Grundsätzlich gilt: Wer mit einer aktuellen Version arbeitet, schafft die Umstellung ohne Probleme und kann je nach Fall mit 16 oder 19 Prozent rechnen. Daher empfehlen wir, die kostenlose Aktualitäts-Garantie von WISO zu nutzen. So ist die Software auch in Zukunft immer aktuell – und man muss keine Angst vor Gesetzesänderungen haben!“

Die WISO Bürosoftware ist im Fach- und Buchhandel sowie direkt unter office.buhl.de erhältlich.