An Barbie kam in den letzten Wochen niemand vorbei: Die PR- und Marketingmaschinerie rund um den Blockbuster von Regisseurin Greta Gerwig ist beispiellos. Der Film spielte in den ersten zwei Wochen nach Kinostart rund eine Milliarde US-Dollar ein. Was sagt uns das? Barbie scheint eine Menge Geld verdient zu haben. Und sie hat viele Ausgaben, die sie in der Steuererklärung ansetzen kann. Ja, denn auch als Barbie muss man Steuern zahlen. Das Ende der Abgabefrist – in diesem Jahr am 2. Oktober – für die Einkommensteuererklärung naht nicht nur in Barbieland, sondern auch in der echten Welt.
Wie macht Barbie eigentlich ihre Steuererklärung und was können wir von ihr lernen?
- Go digital
Barbieland ist – im Gegensatz zur echten Welt – äußerst fortschrittlich. Das merkt man nicht nur daran, dass sämtliche Führungspositionen ausschließlich von Frauen besetzt sind. Barbie erledigt ihre Einkommensteuererklärung auf jeden Fall selbst und digital, zum Beispiel mit dem vielfachen Testsieger WISO Steuer. Das Ganze geht natürlich auch mobil mit der WISO Steuer-App, daher kann Barbie ihre Steuern ganz unkompliziert von ihrem Barbie-Phone erledigen. Da Barbie eine unverheiratete Frau ist – mit Ken funkt es ja leider nicht so, wie man gesehen hat – hat sie die Steuerklasse 1 und muss sich auch nicht mit Themen wie der optimalen Wahl der Veranlagung oder einer gemeinsamen Steuererklärung befassen.
- Traumhaus renovieren und Steuern sparen
Nachdem Ken versucht hat, Barbieland an sich zu reißen und in dessen Folge Barbies komplettes Haus umgebaut hat, muss Barbie ihr Traumhaus wieder zurückbauen und neu gestalten. Die Handwerkerinnenrechnungen dafür kann Barbie von der Steuer absetzen: Wer Reparaturen durchführen lässt, profitiert auch steuerlich. Für Arbeiten vom Profi im Haushalt können bis zu 20 Prozent von maximal 6.000 Euro pro Jahr der Ausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden. So lassen sich bis zu 1.200 Euro im Jahr sparen. Die Materialkosten gehören allerdings nicht dazu. Auch für Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeiten gewährt das Finanzamt einen Steuervorteil. Die Kosten können mit bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro im Jahr, in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Feiern für die Steuer
Barbie nimmt ihren Job sehr ernst. Während die Kens mit Job “Beach” den ganzen Tag nur am Strand verweilen, veranstaltet Barbie jeden Abend eine große Tanzparty für die anderen Barbies und Kens in ihrem Haus. Da ihr Job die stereotypische Barbie ist, sind diese Ausgaben Bewirtungskosten. Um die Kosten steuerlich abzurechnen, braucht man unbedingt einen vollständigen Bewirtungsbeleg mit allen Angaben wie Preise der Speisen (Einzel- und Gesamtpreis, Namen der Bewirteten, Datum, Unterschrift etc.). Die Veranstaltung muss zudem immer einen rein beruflichen Zweck erfüllen: Da Essen gehen oder eine Feier nahe am privaten Lebensbereich liegen, schaut das Finanzamt hier besonders genau hin. Wer einen ordentlichen und vollständigen Bewirtungsbeleg hat, kann dann bis zu 70 Prozent der Rechnungssumme als Betriebs- beziehungsweise Werbungskosten absetzen.
- Dienstreisekosten absetzen
Im Film reist Barbie – gezwungenermaßen mit Ken, der sich ihr aufdrängt – in die echte Welt, um eine Mission zu erfüllen. Diese Geschäftsreise macht sie natürlich steuerlich geltend. Dabei nutzt sie verschiedene Fortbewegungsmittel, von einem Auto über ein Schiff bis zum Raumschiff. Wer dienstlich unterwegs ist, kann zum Beispiel Fahrt, Übernachtung, Reisenebenkosten sowie eine Verpflegungspauschale ansetzen. Übernachtungskosten lassen sich sogar in voller Höhe absetzen. Was hier wichtig ist: Die genauen Reisedaten und den Reiseweg notieren und alle Rechnungen und Belege aufheben. Da Barbie mit ihrem eigenen Fahrzeug gefahren ist, kann sie 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Das gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. Bei Flügen wiederum setzt man den tatsächlichen Ticketpreis ab – hier gilt also keine Kilometerpauschale. Ob Barbie die Flüge mit dem Raumschiff steuerlich absetzen kann, ist zuweilen noch unklar und wird vom Finanzamt in Barbieland ermittelt.
- Arbeitskleidung nicht vergessen
Auf ihrer Reise kleidet sich Barbie unentwegt neu ein, was sie als Berufskleidung steuerlich absetzen lassen kann. Nach Einschätzung von WISO Steuer wird es für Barbie aber eher schwierig, diesen Posten beim Finanzamt durchzubekommen. Absetzbar sind der Kaufpreis sowie die Reparatur und die Reinigung (professionell oder auch privates Waschen mit der eigenen Waschmaschine). Die Kosten für die Berufskleidung müssen allerdings einzeln nachgewiesen werden. Trägt sie aber gar keine Ausgaben für Berufskleidung ein, kann sie immerhin generell für alle sogenannten „Arbeitsmittel“ eine Pauschale angeben. Die meisten Finanzämter akzeptieren dabei pauschal 103 Euro. Der Vorteil der Pauschale besteht darin, dass keine Rechnung vorgelegt werden muss. Eine wichtige Voraussetzung für typische Berufskleidung ist, dass die Kleidung auch wirklich nur während der Arbeitszeit getragen wird. Doch auch hier sind nicht alle Kosten zu 100 Prozent absetzbar. Für das Finanzamt kommt es vor allem darauf an, dass es sich um Schutzkleidung oder Uniformen handelt, die dann privat nicht getragen wird. Obwohl das erste, gemeinsam mit Ken gekaufte Cowboy-Outfit doch die Frage nach der privaten Nutzbarkeit aufwirft. Aber das ist dann dem Finanzamt in Barbieland überlassen.