Die Steuererklärung kann eine fehleranfällige Angelegenheit sein. Von verschollenen Belegen über die Unsicherheit, was genau man absetzen kann und wie alles richtig eingetragen wird. Da das Fristende für das Steuerjahr 2022 langsam aber sicher naht, hat WISO Steuer, mehrfacher Testsieger für die digitale Steuererklärung in Deutschland, die häufigsten Fehler bei der Einkommensteuer zusammengestellt und gibt Tipps, wie man es besser macht.
Frist verpassen
Das Wichtigste zuerst: Timing ist alles, wie so oft im Leben. Fristversäumnisse bei der Steuererklärung können viel Geld kosten. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, von dem erwartet das Finanzamt jedes Jahr zum 31. Juli die Unterlagen. Ausnahme wegen Corona: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist erst am 2. Oktober 2023 fällig. Die Frist sollte eingehalten werden, da das Finanzamt sonst Strafen wie Verspätungszuschlag oder Schätzung festsetzen kann. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, beispielsweise Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1, muss diese Frist nicht einhalten. Dann hat man bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Wird die Frist verpasst, erkennt das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr an, weil sie verjährt ist. Strafen werden dann zwar keine festgesetzt, aber die Chance auf eine Rückerstattung ist verschenkt.
Tipp: Rechtzeitig eine Erinnerung für die Steuererklärungsfrist setzen und darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Wer vorab weiß, dass er die Abgabefrist nicht einhalten kann, sollte am besten frühzeitig das Finanzamt kontaktieren und um eine Fristverlängerung bitten. Bei plausiblen Gründen zeigen sich die Sachbearbeiter in der Regel kulant und gewähren einen Aufschub.
Belege wegwerfen oder Rechnungen bar zahlen
Das digitale Zeitalter ist auch bei der Finanzverwaltung angekommen: Rechnungen sollen nicht mehr mit der Steuererklärung mitgeschickt werden, wie man es früher gemacht hat. Auf Nachfrage des Finanzamtes sollten die Belege allerdings nachgereicht werden können, denn nur so können vor allem die Ausgaben anerkannt werden. Vor allem, wenn bestimmte Kosten zum ersten Mal in der Steuererklärung angegeben werden, fragt das Finanzamt gerne nach.
Tipp: Wer Kosten absetzen will, sollte immer per Überweisung zahlen – Rechnungen vom Handwerker oder Gärtner, die bar bezahlt wurden, akzeptiert das Finanzamt nicht. Alle Belege sollte man also sorgfältig aufbewahren und vor dem Einreichen der Steuererklärung überprüfen, ob sie den Anforderungen des Finanzamts entsprechen. Am besten ist es, elektronische Kopien oder Scans zu verwenden, um sicherzustellen, dass sie gut lesbar sind. WISO Steuer bietet hierfür zum Beispiel ein praktisches Feature: die kostenlose Smartphone-App „WISO Steuer-Scan“. Einfach das Dokument abfotografieren und es ist jederzeit direkt in der Steuererklärung verfügbar.
Steuerbescheid ungeprüft abheften
Auch das Finanzamt macht Fehler. Gründe für fehlerhafte Bescheide gibt es viele: nicht anerkannte Ausgaben, Zahlendreher oder auch eine falsch angewandte Rechtsprechung. Wenn aufgrund des Fehlers mehr Steuern als ursprünglich berechnet und gezahlt werden müssen, sollte man umgehend reagieren.
Erläuterungen: Der Steuerbescheid sollte gründlich geprüft werden. Informationen dazu, was das Finanzamt anerkannt bzw. gestrichen hat, findet man in den Erläuterungen am Ende des Schreibens. Anschließend kann man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen – dafür hat man einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides Zeit. Diese Frist lässt sich allerdings nicht verlängern: Wer sie versäumt, kann keinen Einspruch mehr einlegen.
Besteuerungsgrundlagen: Auch wenn man in den Erläuterungen nicht fündig wurde, sollte man trotzdem die Besteuerungsgrundlagen prüfen. Hier vergleicht man die eigenen Angaben mit denen des Finanzamtes: Stimmt der angegebene Arbeitslohn? Wie viele Werbungskosten wurden anerkannt? Gibt es Abweichungen?
Tipp: Je nach Umfang der Steuererklärung kann dieser Schritt einige Zeit in Anspruch nehmen. WISO Steuer übernimmt die Prüfung des Steuerbescheides ganz automatisch und hilft auch bei der Formulierung des Einspruchs. Wichtig ist, dass Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt durch den Einspruch nicht aufgehoben werden. Das geht nur durch einen zusätzlichen Antrag – die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Selbst wenn man gegen eine Nachzahlung Einspruch einlegt, muss man zunächst zahlen und bekommt sein Geld nach erfolgreichem Einspruch zurück.
Ausgaben vergessen
Viele Ausgaben sparen Steuern. Deshalb lohnt es sich, möglichst alles in der Steuererklärung anzugeben und abzusetzen. Diese Ausgaben werden dabei oft vergessen:
Verpflegungspauschale: Wer als Arbeitnehmer viel unterwegs ist, kann die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung ansetzen. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Wichtig: Hat der Arbeitgeber diese Beträge bei einer Dienstreise über die Reisekostenabrechnung erstattet, dürfen sie nicht nochmal in der Steuererklärung abgezogen werden.
Nebenkostenabrechnung: Mieter oder Eigentümer können Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Hausreinigung absetzen. Die Angaben dazu finden Mieter in der Nebenkostenabrechnung und Vermieter in der WEG-Abrechnung.
Fahrt zur Praxis: Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Häufig nicht bekannt: neben verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln lassen sich auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie- oder Reha-Maßnahmen über die Steuererklärung absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer werden 30 Cent berechnet. Parkgebühren gehen extra. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung darüber aus, welche Fahrten durchgeführt wurden und welcher Arzt besucht wurde.
Arbeitszimmer: Ein Arbeitszimmer kann immer dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – etwa, weil der Arbeitgeber pandemiebedingt das Büro schließt und die Arbeit im Homeoffice anordnet. Falsche Angaben beim Arbeitszimmer in der Steuererklärung können viel Geld kosten. Wer kein eigenesZimmer fürs Homeoffice hat, kann die Homeoffice-Pauschale ansetzen – allerdings nur bis zu 600 Euro (120 Homeoffice-Tage x 5 Euro) für das Steuerjahr 2022. Wer ein eigenes Arbeitszimmer hat und dieses gelegentlich nutzt (und für diese Tätigkeit kein Arbeitsplatz beim Chef zur Verfügung steht), kann dagegen tatsächliche Kosten bis zu 1.250 Euro absetzen. Noch besser: Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar, können die Kosten unbegrenzt abgesetzt werden. Und: Wer ein Zimmer zum Arbeitszimmer umfunktioniert, kann die Renovierungskosten dafür ebenfalls bei der Steuer absetzen. Der größte Fehler überhaupt ist jedoch, erst gar keine Steuererklärung abzugeben. Mit digitalen Lösungen wie WISO Steuer lässt sich die Einkommenssteuererklärung unkompliziert und ohne Vorkenntnisse erledigen. Im Durchschnitt bekommt man bei WISO Steuer 1.674 Euro vom Finanzamt zurück – das sollte man sich nicht entgehen lassen.