Jetzt ist es passiert: Mit dem Jahreswechsel werden zahlreiche steuerrechtliche Änderungen wirksam. Das prominenteste Beispiel ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Doch nicht nur viele Verbraucher sind verunsichert, auch zahlreiche Unternehmen fragen sich, ob sie für die neuen Anforderungen gerüstet sind. Die gute Nachricht für’s Büro: Alle kaufmännischen Produkte von Buhl Data erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und können sowohl mit der neuen als auch mit der alten Mehrwertsteuer umgehen.
Seit dem 1. Januar 1968 wird die Umsatzsteuer nach dem Prinzip der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug erhoben – ein Vorgang, für den sich der Begriff „Mehrwertsteuer“ eingebürgert hat. Mittlerweile hat sich der Steuersatz von anfänglichen zehn auf nunmehr 19 Prozent nahezu verdoppelt. Für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn rund ein Drittel seiner Einnahmen bezieht der Bund aus der Umsatzsteuer. Damit ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates.
Die aktuelle Erhöhung auf 19 Prozent ist bereits die siebte Anhebung des Steuersatzes. Da sollte man eigentlich glauben, dass man in Deutschland Erfahrung mit dem Procedere hat. Doch weit gefehlt: Es herrscht eine allgemeine Verunsicherung.
So wissen viele Bürger nicht, wie sich die Erhöhung tatsächlich auf ihren Geldbeutel auswirkt. Oft werden die Folgen schlichtweg überschätzt: Dass etwa der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, unter den z.B. Lebensmittel fallen, nicht angehoben wird, ist nur wenigen bekannt. So können es sich Lebensmittelhändler und -discounter auch ganz einfach leisten, mit Schlagworten wie „Keine Erhöhung“ oder „stabile Preise“ zu werben. Sie sind von der Steuererhöhung kaum betroffen.
Aber nicht nur die Bürger sind verunsichert, auch viele Unternehmen fragen sich, ob ihre Buchhaltung mit dem geänderten Steuersatz zurecht kommt. Bei den Herstellern kaufmännischer Software gehen derzeit täglich mehrere tausend besorgte Anrufe ein. Doch Grund zur Klage bietet nicht die Software, sondern die mit der Steuererhöhung verbundenen Gesetzesänderungen.
„Durch die Konzentration auf das Weihnachtsgeschäft kommen viele Unternehmen erst jetzt dazu, sich um die Umstellung ihrer Software zu kümmern“, erläutert Markus Neuroth, Produktmanager bei Buhl Data Service. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben hier Nachholbedarf. Um komplizierte Fälle wie etwa jahresübergreifende Geschäftsvorfälle zu erleichtern, haben wir unsere Software speziell für die Mehrwertsteuer-Erhöhung angepasst.“
Bereits seit Ende November ist ein Assistent in die Buhl-Programme WISO Kaufmann, WISO Buchhaltung, WISO Büro komplett und WISO Lohn & Gehalt integriert, der die Umstellung auf die neue Regelung erleichtert. Wer die Vorteile der WISO Aktualitäts-Garantie nutzt, kann dem neuen Jahr nach einem entsprechenden Programm-Update also entspannt entgegen sehen.
„Wer WISO Mein Büro, WISO EÜR & Kasse oder das WISO Rechnungsbuch in der Version 2007 einsetzt, ist ebenfalls bestens für die 19 Prozent gerüstet“, so Neuroth weiter. „Grundsätzlich gilt: Wer mit einer aktuellen Version arbeitet, schafft die Umstellung ohne Probleme und kann je nach Fall mit 16 oder 19 Prozent rechnen. Daher empfehlen wir, die kostenlose Aktualitäts-Garantie von WISO zu nutzen. So ist die Software auch in Zukunft immer aktuell – und man muss keine Angst vor Gesetzesänderungen haben!“
Die WISO Bürosoftware ist im Fach- und Buchhandel sowie direkt unter office.buhl.de erhältlich.