WISO MeinBüro Web macht Schluss mit der Zettelwirtschaft

Die Lösungen von Gini, führendes Unternehmen für Datenextraktion aus Dokumenten und bekannt durch die Fotoüberweisung,sind ab sofort in die kaufmännische Lösung WISO MeinBüro Web von Buhl, dem führenden Anbieter von Steuer- und Finanzsoftware, integriert. Damit profitieren professionelle Anwender der beliebten Bürosoftware von den zeitsparenden KI-Lösungen von Gini: Belege werden einfach per Upload oder Scan ausgelesen und die entsprechenden Felder in der Buchhaltung mit den passenden Daten ausgefüllt.

Mit der Integration von Gini automatisiert WISO MeinBüro Web die vorbereitende Buchhaltung. Belege gelangen so besonders effektiv und schnell ins System. Zusammen mit einer PSD2-konformen Direktanbindung an die Banken entsteht damit eine revisionssichere digitale Ablage, denn Informationen aus den Belegen und dem Kontoumsatz werden automatisch zusammengeführt. Nutzer von WISO MeinBüro Web sparen so viele zeitaufwendige Arbeitsschritte.

Mit der besten Extraktionsqualität beim Auslesen von Daten aus Dokumenten und der hohen Geschwindigkeit ist die Lösung von Gini die erste Wahl für Buhl.  Möglich macht das eine direkte Anbindung über eine API, die Verlässlichkeit und Flexibilität garantiert. Ein weiterer wichtiger Faktor: Alle erhobenen Daten bleiben in Deutschland – mit zertifiziertem Datenschutz nach ISO 27001.

„Wir freuen uns sehr, mit Gini einen Partner gefunden zu haben, der unsere Lösung WISO MeinBüro Web noch einfacher und nutzerfreundlicher macht. Im Ergebnis sparen unsere Anwender viel Zeit und können sich besser auf ihr Kerngeschäft fokussieren ”, so Markus Neuroth, Leiter Bürosoftware bei Buhl. „Uns war darüber hinaus wichtig, dass wir ein Produkt mit höchster Qualität bieten können, das zudem unseren hohen Standards hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz entspricht.”

„Bei all unseren Entwicklungen stehen die Bedürfnisse der Nutzer immer im Mittelpunkt. Unser Ziel ist, eine Erleichterung für den privaten, aber auch Berufsalltag zu ermöglichen“, so Holger Teske, Mitgründer und CEO der Gini GmbH. „Daher passt für uns die Kooperation mit Buhl, einem Unternehmen, das Software mit Fokus auf den Anwender bereitstellt, perfekt zu unserer Unternehmensphilosophie.”

Über die Gini GmbH

Gini bietet Payment-Lösungen und intelligente Datenanalysen für Banken, Versicherungen, Accounting und Handel, um deren Endnutzern das Leben magisch zu vereinfachen. Kern der Applikationen ist die selbst entwickelte künstliche Intelligenz, um Informationen aus unstrukturierten Dokumenten in Echtzeit zu extrahieren und aufzubereiten. Die bekannteste Anwendung ist die Fotoüberweisung, welche bei den größten deutschen Banken, wie Deutsche Bank, ING, Sparkasse und vielen weiteren im Einsatz ist. Das Unternehmen mit Sitz in München beschäftigt aktuell über 40 Mitarbeiter und gilt mit seinem bereits mehrfach prämierten New Work-Konzept zu Deutschlands führenden Unternehmen. Konkrete Unternehmenswerte wie u.a. Exzellenz, Verantwortung und Herzlichkeit prägen das tagtägliche Miteinander bei Gini.

Weitere Informationen auf www.gini.net

Nur bei WISO Steuer: Mit dem Smartphone 1.674 Euro zurückholen

Ab sofort passt die Steuererklärung in jede Tasche: Die neue App „WISO Steuer“ vom Marktführer Buhl holt auch auf dem Smartphone die optimale Erstattung beim Finanzamt raus. Ganz bequem, denn vieles wird automatisch ausgefüllt. Und mit dem einzigartigen Corona SteuerCheck ist von Kurzarbeit bis Homeoffice an alles gedacht.

Jetzt kommt der Marktführer für die digitale Steuererklärung auch auf das Smartphone: „WISO Steuer ist die erste und einzige Steuer-App für Arbeitnehmer, Azubis, Studenten, Vermieter, Anleger, Rentner und Selbstständige“, so Peter Schmitz, Geschäftsführer Steuern bei Buhl. „Damit kann jetzt wirklich jeder seine Steuererklärung mit dem Smartphone erledigen, denn WISO Steuer meistert jeden Fall.“

Focus Money hat es ausprobiert: „Das ist die Zukunft“, sagen die Tester und zeichnen WISO Steuer als beste App für die Steuererklärung 2020 aus (Heft 8/2021). Wer auf den Testsieger setzt, kann sich auf die optimale Erstattung vom Finanzamt freuen: Im Schnitt erhalten die Nutzer 1.674 Euro zurück. Das sind über 600 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt.

Das geht sogar ohne Vorkenntnisse. Denn WISO Steuer macht das Sparen besonders leicht – mit der automatischen Steuererklärung: Auf Knopfdruck trägt die App wichtige Daten an der richtigen Stelle der Erklärung ein. Perfekt für alle, die nicht viel tippen wollen.

Neu in WISO Steuer ist der „Corona SteuerCheck“. Er sorgt dafür, dass jede Sparmöglichkeit genutzt wird. Ein echter Vorteil für alle, die im Homeoffice gearbeitet haben oder etwa wegen Kurzarbeit zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben.

WISO Steuer für das Smartphone gibt‘s bei Google Play und im Apple App Store. Der Download ist gratis. So rechnet man kostenlos aus, wie viel Steuern das Finanzamt zurückzahlt. Erst die Abgabe der Erklärung kostet EUR 29,99.

WISO Steuer ist Testsieger in der Kategorie „Markenvertrauen”

Jedes Jahr geben Millionen Deutsche ihre Steuererklärung ab. Das Thema wird von vielen Steuerzahlern gerne aufgeschoben, denn die Steuererklärung nimmt Zeit in Anspruch und verursacht oft Stress. Auch die Ungewissheit über die Höhe einer möglichen Rückerstattung oder Nachzahlung ist für viele ein Grund, die Steuererklärung aufzuschieben. Das Marktforschungsunternehmen AUSGEZEICHNET.ORG schafft jetzt Orientierung und kürt die vertrauensvollste Marke von fünf abgefragten Steuerprogrammen in Deutschland.

Testsieger ist WISO Steuer von Buhl mit rund 70% der Stimmen. Zwischen dem 30. Oktober und dem 3. November 2020 wurden knapp 2.500 Personen aus ganz Deutschland befragt, welchen der fünf Marken von Steuerprogrammen sie am meisten vertrauen: smartsteuer, Steuerbot, Taxfix, WISO Steuer und Wundertax.

Eindeutiges Ergebnis: Die Befragten gaben zu 69,7% an, dass sie der Marke WISO Steuer am meisten Vertrauen schenken. Mit deutlichem Abstand dahinter liegt die Marke smartsteuer mit 11,9 % auf dem zweiten Platz. Taxfix folgt mit 8,6 % auf dem dritten Rang. Den vierten Platz belegt Wundertax mit 6% und Steuerbot erreicht mit 3,9 % den fünften Platz des Rankings.

Peter Schmitz, Geschäftsführer der Buhl Tax Service GmbH, zu dem deutlichen Ergebnis: „Die Deutschen vertrauen mit deutlichem Abstand auf unsere Marke. Das Ergebnis der Umfrage bestärkt uns, die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuererklärung konsequent weiter voranzutreiben.”

Die Steuerprogramme vereinfachen die alljährliche Steuererklärung und ersparen viel Zeit und Stress. Mithilfe der Programme kann die Erklärung von einem mühseligen Thema zu einem Plus für das eigene Portemonnaie werden. Schmitz erklärt: „Viele scheuen sich davor, die Erklärung selbst zu erstellen. Unser Programm WISO Steuer führt Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, errechnet genau, wie hoch eine mögliche Rückerstattung oder Nachzahlung ausfällt und merkt sich die Daten für die kommenden Erklärungen. Diese Gewissheit bestärkt das Vertrauen in die Marke.“

Mehr dazu bei ausgezeichnet.org

Aktuelle Information

Die Buhl Data Service GmbH informiert, dass es einen Angriff durch Unbekannte auf Mietserver unserer Kunden gegeben hat. Der inzwischen geschlossene Zugriff ist beschränkt auf einen einzelnen Bereich, in dem Geschäftskunden eine Windows-Umgebung von Buhl Data mieten. Nach aktuellen Erkenntnissen sind 154 Kunden mit weniger als 10% ihrer Daten betroffen.

Andere Bereiche wie z.B. die Cloud-Umgebungen für Produkte wie WISO Steuer, finanzblick, meinverein.de, MeinBüro Online, Vermieter etc. sind nicht betroffen.

Nach aktuellen Erkenntnissen war das Einfallstor eine – von Microsoft inzwischen geschlossene – Sicherheitslücke. Entsprechende Updates sowie weitere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen sind bereits umgesetzt. Buhl Data hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet und unterstützt die Ermittlungsbehörden. Alle Kunden des Bereichs wurden proaktiv informiert, egal ob sie tatsächlich betroffen oder nur einem Risiko ausgesetzt waren.

Wir sind weiterhin für Sie da!

In der aktuellen Situation sind wir alle aufgefordert unsere sozialen Kontakte zu verringern und möglichst zuhause zu bleiben. Die gute Nachricht: Alle Produkte, Anwendungen und Services von Buhl sind natürlich weiterhin für Sie verfügbar. Auch der Online-Shop ist rund um die Uhr für Sie geöffnet.

Unser Tipp für alle, die auf Nummer Sicher gehen wollen: Bestellen Sie Ihre Software direkt als Download. Oder steigen Sie doch auf die Web-Apps von Buhl um. So nutzen und kaufen Sie unsere Produkte sicher und bequem online. Ohne, dass Sie die eigenen vier Wände verlassen müssen.

buhlTipp-2020.03.18

Unsere Bestseller:

WISO steuer:Web >>
WISO Mein Geld Professional >>
WISO MeinBüro Plus >>
WISO vermieter:Web >>

Alle Produkte sehen >>

Selbstverständlich sind auch unser Service-Team und die technische Hotline weiterhin für Sie da. Sie erreichen uns zu gewohnten Service-Zeiten telefonisch und schriftlich.

Bleiben Sie gesund!

Mit Verimi einfach und sicher bei Buhl identifizieren und die Steuererklärung papierlos abgeben

Buhl Data, der führende Anbieter von Lösungen für die private Einkommensteuererklärung in Deutschland, führt die sichere Identifizierung mit der Identitätsplattform Verimi ein.

Mit den Angeboten von Buhl erledigen Bürger ihre Steuererklärung einfach, bequem und sicher – im Browser, als App oder auf PC und Mac. Die fertig ausgefüllte Erklärung geben sie auf Wunsch völlig papierlos beim Finanzamt ab. Für die besonders komfortable digitale Abgabe der Steuererklärung können sich die Nutzer ab sofort über Verimi identifizieren oder die bereits bei Verimi hinterlegten Daten zum Identitätsnachweis verwenden. Denn bei Verimi können Internetnutzer einen zentralen Account erstellen und ihre persönlichen Daten verifiziert ablegen. Die Verifizierung der Nutzer führt Verimi direkt bei Aktivierung der digitalen Abgabe per Video-Chat durch.

Schnelle und sichere Abgabe der digitalen Steuererklärung bei Buhl mit Verimi

„Mit cleveren Ideen und digitalen Services bieten wir schon heute die automatische Steuererklärung an, die sich fast von selbst ausfüllt. Jetzt wird auch die Abgabe besonders bequem: Der Nutzer identifiziert sich einmalig über Verimi und gibt danach alle Steuererklärungen mit nur einem Klick beim Finanzamt ab. Ganz ohne Papier, komplett digital“, so Peter Schmitz, Geschäftsführer des Steuer-Segments bei Buhl. „Wir freuen uns, mit Verimi einen zuverlässigen Partner für die notwendige Identifizierung der Kunden an unserer Seite zu haben. Gemeinsam machen wir die papierlose Steuererklärung zur Realität und schaffen einen echten Mehrwert für Millionen Anwender.“

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Buhl, um gemeinsame die Digitalisierung der privaten Steuererklärung vorantreiben zu können. Mit Verimi helfen wir dabei, essenzielle Dienstleistungen für Bürger so einfach und bequem wie möglich zu gestalten und in die digitale Welt zu übertragen“, so Roland Adrian, Geschäftsführer von Verimi.

Verimi ist die sichere Identitätsplattform aus Deutschland. Mit ihren einmalig hinterlegten Daten können sich Nutzer bei verschiedenen digitalen Diensten – ob Bank, Versicherung oder Telekommunikationsanbieter über den Verimi-Button sicher und mit wenigen Klicks einloggen, registrieren und digital ausweisen. Ist die Identität einmal über Verimi bestätigt worden, können sich Nutzer bequem und ohne eine erneute Identifizierung bei allen Verimi Partnern ausweisen.

Der Verimi-Account ist zusätzlich durch einen zweiten Faktor, z.B. den Fingerabdruck auf dem Smartphone, abgesichert. Verimi-Nutzer behalten immer im Blick, wem Sie Zugriff auf Ihre Daten gegeben haben. Dabei sind die Daten stets individuell verschlüsselt und bleiben auf Servern in Europa.

Steuererklärung 2019 automatisch erledigen lassen – mit WISO-Software

Schon heute profitieren über 1,5 Millionen Steuerzahler von den Vorteilen der automatischen Steuererklärung mit der Software von buhl. Bei der anstehenden Steuererklärung 2019 geht das jetzt noch einfacher: direkt im Browser auf steuer-web.de oder in der Software-Reihe „WISO steuer: 2020“ für PC und Mac.

Mit der Steuer-Automatik setzt buhl den digitalen Trend: Clevere Schnittstellen sammeln Daten, bereiten sie auf und führen sie intelligent zusammen. Damit ist die Steuererklärung in vielen Fällen schon fertig vorausgefüllt, kann ergänzt und nach Prüfung beim Finanzamt abgegeben werden. Natürlich ebenfalls komplett digital und ganz ohne Papier.

„Wir lassen den Traum von der Steuererklärung, die sich fast von selbst ausfüllt, wahr werden“, so Peter Schmitz, CEO der Steuersparte bei buhl. „Schon heute profitieren über 1,5 Millionen Bürger davon, wenn sie ihre Steuererklärung mit den Daten vom Finanzamt oder aus dem Bankkonto ausfüllen lassen. Oder Belege und Rechnungen einfach per Smartphone-Foto in die Erklärung einfügen. Die Zeiten des Abschreibens und Abtippens sind damit vorbei.“

So funktioniert die automatische Steuererklärung: Zuerst schreibt der Import alle Vorjahresangaben intelligent fort. Danach ergänzt der Steuer-Abruf aktuelle Daten vom Finanzamt. Damit ist die Erklärung vielfach bereits fertig ausgefüllt und kann direkt abgegeben werden.

„Auf www.steuer-web.de genügt dazu ein Mausklick, sobald der Abruf eingerichtet ist und die Vorjahresdaten vorliegen“, so Schmitz weiter. „Ohne Aufwand kommt man so zu einer ausgefüllten Erklärung, die man schon beim Finanzamt einreichen kann, wenn man mit der Erstattung zufrieden ist.“

Wer die optimale Erstattung zurückholen will, übernimmt steuerlich relevante Ausgaben per Steuer-Banking direkt aus dem Girokonto. Ohne lästiges Abtippen der Kontoauszüge, einfach per Mausklick. Auch Rechnungen und Belege lassen sich mühelos einfügen – ein Foto mit dem Smartphone genügt, die Inhalte der Dokumente werden ausgelesen und in der Steuererklärung bereitgestellt.

„Zum Schluss geben wir für unsere Kunden die Erklärung per Steuer-Versand komplett digital ab“, so Schmitz. „Ganz ohne Papier, ohne Umschlag, Briefmarke oder den Gang zum Briefkasten. Danach dauert es nur noch wenige Tage, bis das Finanzamt die fällige Erstattung überweist. So einfach geht Steuer heute!“

„WISO steuer: 2020“ für die Steuererklärung 2019 kann man auf www.steuer-web.de kostenlos ausprobieren. Ebenfalls verfügbar ist eine Tablet-Version für Android und iPad im App Store und bei Google Play. Für PC und Mac sind „WISO steuer:Sparbuch 2020“ und „WISO steuer:Mac 2020“ ab sofort überall im Handel und auf www.buhl.de erhältlich.

PSD2: Banken-Onlinestatus für finanzblick

Consors Finanz

70020300 / WKVBDEM1XXX

Status: Recaptcha

Nachricht: Zugriff bankseitig geblockt.

Fidor Bank

50522222 / FDORDEFFXXX

Status: Recaptcha

Nachricht: Zugriff bankseitig geblockt.

 

Nicht aufgeführte Banken können verwendet werden.

Sofern bei anderen Banken ein Fehler bei einer Onlinetransaktion auftritt, kontaktiere bitte den Support: https://www.buhl.de/kundencenter.html

PSD2: Was ändert sich für Sie?

PSD2 – Was ist das überhaupt?

In den letzten Monaten wurde viel über die PSD2 berichtet. Vielleicht haben Sie auch bereits von Ihrer Bank eine Nachricht erhalten, dass sich bezüglich Ihres Online-Bankings aufgrund der PSD2 in Kürze einige Änderungen ergeben werden.

PSD2 steht für Payment Service Directive 2 und ist eine europäische Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten. Hintergrund dieser Regulierung war die lange umstrittene Frage, ob Bankkunden zur Nutzung des Online-Bankings auf Drittanbieter zurückgreifen dürfen, d.h. diesen ihre Credentials (Anmeldenamen, PIN und TAN) anvertrauen dürfen, um in den Genuss innovativer Banking-Services zu gelangen (wie z.B. der 360-Grad-Sicht auf die Finanzen, die Ihnen unsere Multibanken-Anwendung finanzblick ermöglicht).

Diese Frage hat der europäische Gesetzgeber in der PSD2-Richtlinie mit einem klaren „Ja, aber“ entschieden:

Ja: Sie dürfen als Bankkunde die Banking-Services innovativer Drittanbieter nutzen.

Aber: Nur dann, wenn der Drittanbieter seine Dienste nach den strengen Regeln der Finanzaufsicht erbringt.

Die Finanzaufsicht prüft zunächst in einem sehr langen und aufwändigen Erlaubnisverfahren, ob der Drittanbieter über die notwendigen Strukturen verfügt, die äußerst umfangreichen und komplexen finanzaufsichtsrechtlichen Regeln zuverlässig einzuhalten. Dabei werden u.a. Aspekte wie die Sicherheit von elektronischen Zahlungen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen beleuchtet. Ist die Behörde von Zuverlässigkeit überzeugt, erhält der Drittanbieter die Erlaubnis, Zahlungsdienste zu erbringen. Erst dann darf er z.B. für Sie Kontoumsätze abrufen und Ihnen diese übersichtlich zur Verfügung stellen (sog. Kontoinformationsdienst) oder Überweisungen für Sie auslösen (sog. Zahlungsauslösedienst). Dabei untersteht der Drittanbieter der ständigen Kontrolle der Finanzaufsicht.

Dadurch ist gewährleistet, dass Sie weiterhin innovative Banking-Services nutzen können, Sie sich als Bankkunde aber stets darauf verlassen können, dass Sie Ihre Credentials nur Drittanbietern anvertrauen, die initial im Erlaubnisverfahren und sodann laufend von der Finanzaufsicht kontrolliert werden.

Die Ziele der PSD2-Richtlinie lassen sich also wie folgt zusammenfassen:

–  Stärkung des Verbraucherschutzes
–  Erhöhung der Rechtssicherheit
–  Modernisierung des Zahlungsverkehrsmarktes
–  Förderung des Wettbewerbs zwischen Banken und neuen Zahlungsdienstleistern
–  Verbesserung der Sicherheit von elektronischen Zahlungen
–  Gewährleistung des Datenschutzes

Ok, und was hat Buhl damit zu tun?

Buhl ist einer der ersten „Online-Banker“ am Markt. Unsere ersten Schritte in der Welt des Online-Bankings haben wir in den frühen 90er Jahren mit der Software „WISO Zeit und Geld“ gemacht. Über die folgenden Jahrzehnte bauten wir unsere Expertise in diesem Bereich stetig aus. Es folgten klassische Desktop-Anwendungen wie „WISO Mein Geld“ (seit 2004) und moderne Apps/Webanwendungen wie „finanzblick“ (seit 2011). Inzwischen ist unser buhl:Banking-Service konzernübergreifend ein zentraler Bestandteil unserer Softwareprodukte – hier ein Beispiel:

Sie möchten Ihre Steuererklärung schneller erledigen? Kein Problem. Unsere Steuersoftware hat unseren buhl:Banking-Service bereits integriert (steuer:Banking). Das steuer:Banking erkennt automatisch Buchungen, die für die Steuer wichtig sind und kategorisiert sie nach steuerlichen Gesichtspunkten. Diese Buchungen übernehmen Sie in unsere Steuersoftware. Zum Beispiel Spenden, Kita-Beiträge oder Ihre Kosten für Telefon und Internet. So müssen Sie nicht mehr selbst alle Ihre Kontoauszüge aufwändig manuell durchgehen und auf steuerliche Relevanz prüfen. Das spart Ihnen wertvolle Zeit.

Damit Sie die Vorteile des buhl:Banking-Services weiter nutzen können, haben auch wir uns der Herausforderungen der PSD2 gestellt – mit Erfolg:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns Anfang Juni 2019 die Lizenz als Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienst erteilt. Nach der Zertifizierung durch die oberste deutsche Finanzdienste-Aufsicht besitzen wir damit als einer der ersten Finanz- und Steuersoftware-Hersteller in Deutschland die offizielle Zulassung, in unseren Anwendungen PSD2-konforme Banking-Dienste anzubieten.

Was verbessert sich durch die PSD2 für Sie? Gibt es auch Einschränkungen?

Haben Sie sich schon mal gefragt, warum es bei einer Kreditkartenzahlung bislang immer gereicht hat, die (auf der Vorderseite abgedruckte) Kreditkartennummer und den (auf der Rückseite abgedruckten) „Sicherheitscode“ einzugeben? Könnte der Kellner im Restaurant, dem Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung aushändigen, nicht ohne Weiteres diese Informationen dazu nutzen, mit Ihrer Kreditkarte online etwas zu bestellen?

Die bisherigen Sicherheitsverfahren bei elektronischen Zahlungsverfahren waren nicht wirklich optimal. Mit der PSD2 wird es daher erhebliche Verbesserungen bei den Sicherheitsverfahren geben. Dadurch bedingt aber leider auch Komfort-Einbußen beim Online-Banking.

Hier die für Sie wichtigsten Änderungen:

Starke Kunden-Authentifizierung

Das Gesetz schreibt vor, dass künftig eine starke Kunden-Authentifizierung (auch „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ genannt) erfolgen muss. Und zwar nicht nur bei Zahlungen (wie das bisherige Erfordernis der TAN-Eingabe bei einer Überweisung), sondern auch dann, wenn nur Kontoumsätze von der Bank abgerufen werden.

Bislang reichte es dafür, eine Lese-PIN für den Kontenzugriff zu verwenden. Künftig müssen Sie im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugriff auf eigene und fremde Konten regelmäßig eine TAN generieren.

Unter der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine Authentifizierung der Kunden mit zwei von drei möglichen Faktoren zu verstehen. Die drei möglichen Faktoren entstammen den folgenden Kategorien:

•  Wissen (z.B. Kontonummer und vergebenes Passwort)
•  Besitz (z.B. Smartphone, TAN-Generator)
•  Inhärenz (körperliches Merkmal wie z.B. Fingerabdruck, Iris, Sprache)

In der Praxis hat die Umsetzung der PSD2-Richtlinie zur Folge, dass bei Kontoumsatzabfragen spätestens alle 90 Tage eine starke Authentifizierung durch den Anwender stattfinden muss. Jede Bank kann den Zeitraum zwischen den TAN-Eingaben individuell festlegen. Bei einigen Banken wird die Authentifizierung sogar bei jedem Login verlangt.

Je nach Bank müssen Sie also künftig häufiger, ggf. sogar bei jedem Zugriff auf Ihr Konto eine TAN eingeben.

Mögliche Downtimes wegen neuer Bankzugänge (XS2A)

Bislang haben die meisten Banken für den Zugang zu den Bankkonten auf einen einheitlichen Standard gesetzt – das sog. HBCI (Homebanking Computer Interface) bzw. nunmehr FinTS (Financial Transaction Services) genannt.

Dieser Standard hat es Drittanbietern wie uns ermöglicht, den Großteil der Bankzugänge mit vertretbarem Aufwand an den Banking-Service anzubinden, sodass Änderungen zentral und für Sie als Nutzer regelmäßig ohne spürbare Einbußen eingepflegt werden konnten.
Alle anderen Bankzugänge konnten bislang über das sog. Screen Scraping angebunden werden. Dabei handelt es sich um eine intelligente Technik, mit deren Hilfe Bankzugänge, die nicht via FinTS erreichbar waren, ebenfalls relativ einfach – wenn auch etwas aufwändiger als via FinTS – implementiert werden konnten.

Leider handelt es sich bei FinTS nur um einen Standard in der deutschen Bankenlandschaft. Da die PSD2 europaweit gilt, werden die Banken die bisherigen Bankzugänge verändern und neu entwickeln, um den neuen regulatorischen Normen und den höheren Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr zu entsprechen. Und auch das Screen Scraping darf bei Zahlungskonten (d.h. in erster Linie bei Ihrem Girokonto) aufgrund der Vorgaben der PSD2 künftig grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.

Jede Bank wird also künftig eine PSD2-konforme, sog. Access to Account-Schnittstelle (kurz: „XS2A“) bereitstellen, d.h. eine technische Schnittstelle, die dritten Zahlungsdienstleistern wie uns eine standardisierte Möglichkeit gibt, Zahlungen auszulösen und Kontoinformationen abzurufen.

Zwar gibt es auch für diese PSD2-konformen XS2A-Schnittstellen einen europäischen Standard – die sog. „NextGenPSD2“-Schnittstelle der Berlin Group, einem Zusammenschluss der wichtigsten Banken, Fintechs und sonstigen Akteuren der Branche. Dieser Standard bietet aber nicht den Grad an Vereinheitlichung, den die FinTS bislang geboten hatte. Den Banken bleibt in der Umsetzung des Standards ein relativ großer Spielraum.

Mit anderen Worten: Die Banken haben sich zwar auf eine gemeinsame Sprache geeinigt, sie sprechen diese Sprache dann aber jeweils in ihrem eigenen Dialekt. Das wiederum führt dazu, dass nahezu jede Bank individuell angebunden werden muss. Das erhöht auf Seiten der Drittanbieter den Implementierungs- und Pflegeaufwand enorm. Je nach Häufigkeit und Anzahl der Änderungen kann das zu Einbußen für Sie als Nutzer führen, z.B. dass Ihre Bank für den Zeitraum der Anpassung an die Änderungen nicht erreichbar ist (sog. Downtime).

Die Banken hätten die PSD2-konformen XS2A-Schnittstellen eigentlich bis spätestens 14.09.2019 bereitstellen müssen. Da die XS2A-Schnittstellen aber vor der Liveschaltung einen dreimonatigen Testlauf bestehen müssen und die bisher vorliegenden XS2A-Schnittstellen diesen Test nach einem aktuellen Schreiben der BaFin aus unterschiedlichen Gründen nicht bestanden haben (z.B. weil Daueraufträge nicht ermöglicht wurden), werden die bisherigen Bankzugänge (FinTS, Screen Scraping) voraussichtlich auch über den 14.09.2019 hinaus weiter genutzt werden dürfen. Die oben dargestellten Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung gelten aber auch für die bisherigen Bankzugänge.

Einschränkungen im Funktionsumfang des Online-Bankings

Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen wird sich auch der bisherige Funktionsumfang beim Online-Banking künftig verändern. Hier die wichtigsten Einschränkungen für Sie:

•  Das sog. „iTAN-Verfahren“ wird abgeschafft, d.h. Papierlisten mit TANs werden die Banken nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn Sie noch iTANs verwenden, benötigen Sie ein alternatives TAN-Verfahren (z.B. einen TAN-Generator oder eine separate push-TAN App). Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Bank.

•  Wenn Sie ING-Kunde sind, können Sie ab dem 14.09.2019 keine Zahlungen von Ihrem Girokonto über FinTS/HBCI ausführen, da die ING aktuell nur die iTAN in ihrem FinTS Kanal integriert hat.

•  Da die Banken bei Kontoumsatzabfragen in den XS2A-Schnittstellen nur noch bis zu vier automatische Abfragen pro Tag zulassen und in bestimmten Intervallen eine TAN eingegeben werden muss, ist ein automatischer Abruf von Kontoumsätzen
(sog. „Auto-Banking“) nur noch eingeschränkt möglich. Je nach dem in
welchen Abständen Ihre Bank eine TAN verlangt, ist das „Auto-Banking“ ggf. bei
Ihnen nicht mehr möglich.

Hier zwei Beispiele:

1. Wenn Ihre Bank bei jedem Login eine TAN-Eingabe verlangt, kann unser „finanzblick“ Ihre aktuellen Umsätze nicht mehr automatisch für Sie abrufen. Sie müssten dann jedes Mal, wenn Sie Ihre aktuellen Umsätze in unserem „finanzblick“ einsehen möchten, eine TAN eingeben.

2. Wenn Ihre Bank nach x bzw. 90 Tagen eine TAN-Eingabe verlangt, kann unser finanzblick Ihre aktuellen Umsätze immer nur bis zur TAN-Eingabe automatisch für Sie abrufen. Danach müssen Sie die TAN jeweils erneut eingeben, damit der automatische Abruf erfolgen kann.

•  Ein Teil der Banken hat angekündigt, seine XS2A-Schnittstelle so auszugestalten, dass Sie als Zahlungsdienstnutzer Ihre Credentials stets direkt bei der Bank eingeben müssen und dass Sie hierzu auch dann auf die Webseite der Bank weitergeleitet werden (sog. „Redirection“), wenn Sie einen Banking-Service eines von der BaFin lizenzierten dritten Zahlungsdienstleisters nutzen. Ein solcher „Weltenwechsel“ würde Ihr Banking-Erlebnis natürlich einschränken und die Erreichung der PSD2-Ziele, insbesondere der Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen Banken und innovativen dritten Zahlungsdienstleistern, in Frage stellen. Inwieweit diese Banken nach dem oben genannten Schreiben der BaFin noch an dieser Ankündigung festhalten bzw. in
welcher Form sie die „Redirection“ ausgestalten werden, bleibt allerdings abzuwarten.

•  Manche Banken haben darüber hinaus weitere Einschränkungen angekündigt, z.B.
dass sie keine Sammel- oder Terminüberweisungen oder SEPA-Lastschriften mehr anbieten werden. Auch hier bleibt allerdings nach dem oben genannten Schreiben der BaFin abzuwarten, inwieweit diese Banken noch an dieser Ankündigung festhalten werden.

Zwischenbilanz und Ausblick

Durch die PSD2 ändert sich vieles:
Für die Banken, für uns als dritten Zahlungsdienstleister, aber auch für Sie als Zahlungsdienstnutzer.

Online-Banking wird für Sie sicherer, dadurch aber leider auch teilweise etwas unkomfortabler – wobei sich das genaue Ausmaß der Einschränkungen erst abschätzen lässt, wenn die XS2A-Schnittstellen der Banken in PSD2-konformer Fassung vorliegen und den dreimonatigen Testlauf bestanden haben. Das könnte noch etwas dauern. Bis dahin können Sie unsere Banking-Services (fast) wie gewohnt weiternutzen. Sie werden sich aber häufiger durch eine TAN-Eingabe authentifizieren müssen.

Weitere Infos

Sie möchten mehr zur PSD2 erfahren? Dann doch am besten aus erster Quelle –
hier die Informationsseiten der deutschen Finanzaufsichtsbehörden:

PSD2-Informationsseite der BaFin
PSD2-Informationsseite der Deutschen Bundesbank