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Wie wird ab den 2014er Versionen in der WISO steuer:Software ein Arbeitszimmer erfasst und berücksichtigt?

Gepostet am 15.10.2021;

Diese Anleitung ist nur bis zur Jahresversion 2018 gültig. Seit der Jahresversion 2019 hat sich die Erfassung des Arbeitszimmers im Bereich "Verwaltung" grundlegend vereinfacht.

Zur Erfassung eines Arbeitszimmers stehen Ihnen im Programm mehrere Wege zur Verfügung. An dieser Stelle wird der Weg über die vollständig, programmunterstützte Erfassung des selbstgenutzten Objekts, in welchem sich das Arbeitszimmer befindet, erläutert. Hierfür wurde die Sortierung nach Steuerthemen gewählt.

  • Starten Sie bitte das Programm und öffnen Sie Ihre Steuererklärung. Rufen Sie nun bitte den Dialog "Immobilien > Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung > Erstes Objekt" auf.
 
  • Erfassen Sie in diesem Punkt bitte die Grunddaten des selbstgenutzten Objekts. Nach Erfassung der Grunddaten rufen Sie bitte den Unterdialog "Angaben zu den Flächen und zur Nutzung" auf. Dort steht nun die Möglichkeit zur Verfügung, die Flächenverteilung und Nutzungsanteile anzugeben:
 
  • Basierend auf den erfassten Daten wird der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche ermittelt und dieser Anteil wird nachfolgend auf die erfassten Aufwendungen angewendet. Die Erfassung aller entstandenen Aufwendungen erfolgt aus dem Hauptdialog des Arbeitszimmers über den Punkt "Angaben bei Vermietung, unentgeltlicher Überlassung und zum Arbeitszimmer".
 
  • In den Aufwendungen für das Objekt sind immer die Aufwendungen in gesamter Höhe zu erfassen. Basierend auf dem zuvor ermittelten Anteil des Arbeitszimmers werden die Kosten aufgeteilt.

  • Nach Erfassung aller Daten und Ausgaben zum Objekt ist es nun erforderlich, dass das Arbeitszimmer der entsprechenden Einkunfstart zugeordnet wird. Dies wird im Folgenden beispielhaft für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durchgeführt.

  • Rufen Sie bitte die Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und dort den Unterdialog "Häusliches Arbeitszimmer > als Arbeitnehmer aber nicht für andere Einkunftsarten genutzt werden" auf.

  • Im nun folgenden Dialog sind die Abzugsvoraussetzungen und die "Lage/Art" des Arbeitszimmers anzugeben. Bei Lage/Art ist es wichtig, dass hier der gleiche Eintrag wie im Bereich der Immobilien gewählt wird. Haben Sie also dort beispielsweise als Art des Objekts "Einfamilienhaus" gewählt, so ist nun der Eintrag "im eigenen Haus" zu wählen:
 
  • Sobald die Auswahl der Lage mit den Daten zur erfassten Immobilie übereinstimmt, steht Ihnen die Option "Die Daten sollen aus dem Objekt ... übernommen werden" zur Verfügung. Aktivieren Sie bitte diese Option, um alle relevanten Daten zu übernehmen und in den folgenden Feldern einzutragen:
 
  • Die erfassten Daten zur selbstgenutzten Immobilie werden nun übertragen und entsprechend der Flächenverhältnisse auf das Arbeitszimmer aufgeteilt. Wenn noch Aufwendungen entstanden sind, welche ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen, können diese hier zusätzlich erfasst werden.

  • Nach dem Bestätigen der Dialoge mit "OK" werden nun die anteiligen Ausgaben bei den Werbungskosten berücksichtigt.