Gepostet am 22.11.2024;
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Einnahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erfassen. Hierbei gilt es zu unterscheiden, in welcher Form Ihnen diese Einnahmen bescheinigt wurden.
Üben Sie diese Tätigkeit im Auftrag Ihres Arbeitgebers aus, dann handelt es sich um Aufwandsentschädigungen aus nichtselbständiger Arbeit.
Ist die Tätigkeit unabhängig von Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, handelt es sich grundsätzlich um Aufwandsentschädigungen zu einer nebenberuflichen Tätigkeit und sind daher im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erfassen.
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- Aufwandsentschädigungen aus nichtselbständiger Arbeit:
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Hierzu wählen Sie unter "Daten erfassen > Einkünfte" das Thema "Arbeitnehmer" aus.
- Beantworten Sie unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" die Frage "Hat Steuerpflichtiger steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen (z.B. Ehrenamt oder Übungsleiter)" mit "Ja". Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Ok".
- Anschließend navigieren Sie zu "Daten erfassen > Arbeitnehmer > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und erfassen hier Ihre Angabe im Block "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen".
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Aufwandsentschädigungen als selbständige Arbeit:
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
- Befinden Sie sich im Eingabebereich "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", beachten Sie bitte die Verlinkung "freiberufliche und selbständige Arbeit" im unteren Bereich.
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
Alternativ:
- Wählen Sie unter "Daten erfassen > Einkünfte" das Thema "Selbständig, Gewerbe, Land & Forst" aus.
- Beantworten Sie die Frage "Hat Steuerpflichtiger steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen (z.B. Ehrenamt oder Übungsleiter)?" mit "Ja" und wählen Sie unter "Angaben zur Selbstständigkeit" die "Freiberufliche und selbständige Tätigkeit" aus.
- Bestätigen Sie Ihre Angaben mit "Ok".
- Rufen Sie anschließend in der linken Themenübersicht den Bereich "Selbstständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit" auf.
- Erfassen Sie die Angaben zur Aufwandsentschädigung im Block "Ehrenamt und Übungsleiter > Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG)".
Abhängig von der Einkunftsart erfassen Sie die Einnahmen laut Ihrer vorliegenden Bescheinigung in den zuvor genannten Bereichen. Der Freibetrag wird automatisch innerhalb der Berechnung und seitens des Finanzamtes berücksichtigt.
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- Aufwandsentschädigungen aus nichtselbständiger Arbeit:
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Hierzu öffnen Sie auf der Eingangsseite "Einkünfte auswählen > Einkünfte" und wählen das Thema "Arbeitnehmer" aus.
- Scrollen Sie auf der gleichen Seite zur Überschrift "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und beantworten Sie die Frage "Hat die steuerpflichtige Person steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen (z.B. Ehrenamt oder Übungsleiter)?"
- Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Fertig".
- Nach einer erneuten Bestätigung öffnen Sie nun wieder auf der Eingangsseite das Thema "Arbeitnehmer > Besonderheiten bei Arbeitnehmern".
- Im Block "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" können Sie Ihre Angaben zur betreffenden Tätigkeit und den Einnahmen hieraus machen.
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Aufwandsentschädigungen als selbständige Arbeit:
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
- Befinden Sie sich im Eingabebereich "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", beachten Sie bitte die Verlinkung "freiberufliche und selbständige Arbeit" im unteren Bereich.
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
Alternativ:
- Wählen Sie auf der Eingangsseite unter "Einkünfte auswählen > Einkünfte > Selbstständig, Gewerbe, Land & Forst" aus.
- Scrollen Sie weiter nach unten und aktivieren Sie unter "Angaben zur Selbstständigkeit" die "Freiberufliche und selbständige Tätigkeit".
- Bestätigen Sie Ihre Angaben mit "Fertig".
- Nach einer erneuten Bestätigung öffnen Sie nun wieder auf der Eingangsseite das Thema "Selbstständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit".
- Unter der Überschrift "Ehrenamt und Übungsleiter > Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG)" können Sie sämtliche Angaben zu Ihrer Aufwandsentschädigung erfassen.
Abhängig von der Einkunftsart erfassen Sie die Einnahmen laut Ihrer vorliegenden Bescheinigung in den zuvor genannten Bereichen. Der Freibetrag wird automatisch innerhalb der Berechnung und seitens des Finanzamtes berücksichtigt.
- Aufwandsentschädigungen aus nichtselbständiger Arbeit:
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Hierzu öffnen Sie unter "Daten erfassen > Einkünfte" und wählen das Thema "Arbeitnehmer" aus.
- Beantworten Sie unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" die Frage "Hat Steuerpflichtiger steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen (z.B. Ehrenamt oder Übungsleiter)?" mit "Ja". Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".
- Auf der Folgeseite navigieren Sie in der linken Themenübersicht unter "Daten erfassen" zu "Arbeitnehmer > Besonderheiten bei Arbeitnehmern".
- Im Block "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" können Sie Ihre Angaben zur betreffenden Tätigkeit und den Einnahmen hieraus machen.
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erfasst.
- Aufwandsentschädigungen als selbständige Arbeit:
- Hier werden die Einnahmen unter Selbständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
- Befinden Sie sich im Eingabebereich "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", beachten Sie bitte die Verlinkung "freiberufliche und selbständige Arbeit" im unteren Bereich.
- Hier werden die Einnahmen unter Selbständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
Alternativ:
- Wählen Sie unter "Daten erfassen > Einkünfte" das Thema "Selbstständig, Gewerbe, Land & Forst" aus.
- Beantworten Sie die Frage "Hat Steuerpflichtiger steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen (z.B. Ehrenamt oder Übungsleiter)?" mit "Ja" und wählen Sie unter "Angaben zur Selbstständigkeit" die "Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit" aus.
- Bestätigen Sie Ihre Angaben mit "Weiter".
- Rufen Sie anschließend in der linken Themenübersicht den Bereich "Selbstständige > Freiberufliche und selbstständige Arbeit" auf.
- Erfassen Sie die Angaben zur Aufwandsentschädigung im Block "Ehrenamt und Übungsleiter > Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG)".
Abhängig von der Einkunftsart erfassen Sie die Einnahmen laut Ihrer vorliegenden Bescheinigung in den zuvor genannten Bereichen. Der Freibetrag wird automatisch innerhalb der Berechnung und seitens des Finanzamtes berücksichtigt.
- Aufwandsentschädigungen aus nichtselbständiger Arbeit:
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten" erfasst.
- Hierzu navigieren Sie in er linken Menüübersicht zu "Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten".
- Beantworten Sie auf der Folgeseite die Frage "Hat Steuerpflichtiger 2024 steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit erhalten?" mit "Ja".
- Im Block "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" können Sie, nach Beantwortung der Frage "Hat Steuerpflichtiger 2024 steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit erhalten?" mit "Ja", Ihre Angaben zur betreffenden Tätigkeit und den Einnahmen hieraus machen.
- Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten" erfasst.
- Aufwandsentschädigungen als selbständige Arbeit:
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
- Befinden Sie sich im Eingabebereich "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", beachten Sie bitte die Verlinkung "freiberufliche und selbständige Arbeit" im unteren Bereich.
- Hier werden die Einnahmen unter Selbstständige als "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EstG" erfasst.
Alternativ:
- Rufen Sie in der linken Themenübersicht den Bereich "Gewinneinkünfte > Freiberufliche und selbstständige Arbeit" auf.
- Erfassen Sie die Angaben zu den Aufwandsentschädigungen im Block "Ehrenamt und Übungsleiter".
Abhängig von der Einkunftsart erfassen Sie die Einnahmen laut Ihrer vorliegenden Bescheinigung in den zuvor genannten Bereichen. Der Freibetrag wird automatisch innerhalb der Berechnung und seitens des Finanzamtes berücksichtigt.