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Wie kann man die tatsächlich für ein Fahrzeug angefallenen Kosten erfassen?

Gepostet am 12.11.2024;

Über den Dialog "Verwaltung > Fahrzeuge" können Sie alle mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Kosten erfassen. Dies sind im Detail:

  • Abschreibung
  • Tankkosten
  • Öl und sonstige Betriebsstoffe
  • Reparaturen und Inspektionen
  • Wagenpflege
  • Steuern
  • Versicherungen
  • Zinsen
  • Sonstige

Basierend auf den erfassten Kosten und im Veranlagungsjahr gefahrenen Kilometern wird dann der individuelle Kilometersatz ermittelt, welcher in der Steuererklärung in den relevanten Bereichen (zum Beispiel Reisekosten) verwendet werden.

Wichtiger Hinweis:

Die tatsächlichen Kosten können bei den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht angesetzt werden. Hier gilt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die Kilometerpauschale. Einzige Ausnahme ist der Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Behinderung. Falls Sie also aus beruflicher Sicht nur die Wege zwischen Wohnung und Arbeit mit dem PKW zurückgelegt haben und es liegt keine Behinderung vor, können Sie auf die Erfassung der tatsächlichen Kosten verzichten.