
Gepostet am 30.10.2024;
Ein Import aus der Feststellungserklärung ist nicht vorgesehen, da hierzu in der Einkommensteuererklärung im Bereich der Beteiligungen in den meisten Fällen nur ein Wert einzutragen ist. Bitte übertragen Sie lediglich den auf Sie entfallenden Überschuss / Verlust unter Angabe der Gesellschaftsbezeichnung und der Steuernummer.
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