Gepostet am 30.10.2024;
Mit dem BMF-Schreiben (IV A 4 - S 0316/19/10003) wurde festgelegt, dass auch Buchungen in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zeitnah festzuschreiben sind.
Ihre Steuer-Software erfüllt diese Anforderungen und schreibt nach der Übermittlung einer Umsatzsteuer–Voranmeldung alle Buchungssätze bis zum Ende des Voranmeldungszeitraums fest. Falls Sie einzelne Buchungen versehentlich festgeschrieben haben, stornieren Sie diese mittels Gegenbuchungen und legen Sie neue, korrigierte Buchungen an.
Außerhalb des Festschreibungszeitraums ändern oder löschen Sie Buchungen in gewohnter Weise. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Buchungszeiträume auch außerhalb der Umsatzsteuer–Voranmeldung festzuschreiben. Dies veranlassen Sie einfach durch einen Klick auf die Schaltfläche(n) "Buchungen festschreiben" beziehungsweise "Abschluss > Buchungen festschreiben".
Bitte beachten Sie, dass das Festschreiben von Buchungen nicht rückgängig gemacht werden kann.