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Steuernummer, TIN und eTIN

Gepostet am 30.10.2024;

Derzeit kann es sein, dass eine steuerpflichtige Person im Rahmen der Steuererklärung bis zu drei unterschiedliche steuerrelevante Nummern erfassen muss. Dies sind TIN, eTIN und Steuernummer.

TIN:

TIN steht für Taxpayer Identification Number. Diese 11stellige Nummer wird jedem Bundesbürger lebenslang zugewiesen. Diese Nummer ist im Programm in den jeweiligen persönlichen Daten anzugeben und wird grundsätzlich auch zur elektronischen Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber verwendet.
 
eTIN:

Die eTIN wird gegebenenfalls durch Ihren Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, wenn diesem Ihre TIN nicht bekannt ist. Unter dieser Nummer wurden in einem solchen Fall auch die Lohnsteuerdaten elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Dem entsprechend erfolgt die Erfassung der eTIN im Programm optional im Erfassungsbereich der Lohnsteuerbescheinigung. Da sich die eTIN aus den persönlichen Daten zusammensetzt, wird das entsprechende Feld mit der korrekten eTIN automatisch befüllt.
 
Steuernummer:

Hierbei handelt es sich um die altbekannte Steuernummer, welche Ihnen durch das für Sie zuständige Finanzamt zugeteilt wurde. Die Steuernummer ist, auch wenn bereits eine TIN vorliegt, weiterhin im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. Die Erfassung erfolgt unter "Persönliche Daten > Steuernummer und Finanzamt". Falls Sie noch keine Steuernummer haben, setzen Sie bitte die Option zur Neubeantragung der Steuernummer.

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