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Welche Arten des ELSTER-Versands bietet die Software an?

Gepostet am 13.10.2023;

Grundsätzlich existieren im Rahmen der Einkommensteuererklärungen unterschiedliche Versandarten. Der Versand ohne oder der Versand mit digitaler Signatur. Wobei der Versand mit digitaler Signatur mit drei unterschiedlichen ELSTER Signatur-Zertifikaten oder dem elektronischen Personalausweis durchgeführt werden kann.

Hinweis: Seit dem Veranlagungsjahr 2017 sind Angehörige steuerberatender Berufe verpflichtet alle per ELSTER übertragbaren Erklärungen authentifiziert (mit Signatur) zu übermitteln.

Versand ohne digitale Signatur (nur bis Veranlagungszeitraum 2020):

  • Bei dieser Versandart werden die erfassten Daten elektronisch an die ELSTER-Server (Clearingstellen) der Finanzverwaltung übertragen. Nach dem erfolgreichen Versand werden die komprimierte Steuererklärung (auch ELSTER-Hauptvordruck genannt) und eventuell benötigte Anlagen ausgedruckt. Die komprimierte Erklärung ist durch den Steuerpflichtigen und gegebenenfalls Ehegatten / Lebenspartner(in) zu unterschreiben und beim Finanzamt einzureichen.

    Ohne die komprimierte Erklärung wird das Finanzamt die Steuererklärung nicht bearbeiten, da zum einen die Unterschrift des Steuerpflichtigen, und zum anderen die Telenummer (ab Seite 2 der komprimierten Erklärung im oberen Bereich erkennbar) benötigt werden.

    Der Ausdruck der komprimierten Erklärung wird direkt im Anschluss an den Versand angeboten. Zum Ausdruck empfiehlt sich der Einsatz eines PDF Druckers, um die komprimierte Erklärung elektronisch abzulegen. In diesem Fall kann zu einem späteren Zeitpunkt, sofern erforderlich, ein weiterer Ausdruck erfolgen. Dieser ist sonst nur durch einen erneuten Versand möglich (Für Versionen bis zum Veranlagungsjahr 2014).

    Seit der Version des Veranlagungsjahres 2015 wird die komprimierte Erklärung (Elster-Hauptvordruck) direkt in Ihrem Steuerfall gespeichert. Um diesen nachträglich auszudrucken, klicken Sie im Programm auf "Abschluss der Steuererklärung > Zuletzt versendete Steuererklärung ansehen" zum Ausdruck der Unterlagen. Falls der ELSTER-Versand Ihrer Steuererklärung zu lange zurückliegt, ist es gegebenenfalls dennoch erforderlich den Versand erneut auszuführen.

Versand mit digitaler Signatur:

  • Seitens ELSTER werden dem Steuerbürger mittlerweile vier unterschiedliche digitale Signaturen angeboten. Auf der Seite https://www.elster.de/eportal/start registrieren Sie sich für die gewünschte elektronische Signatur.

ELSTER-Basis:

  • Hierbei handelt es sich um die einfachste Variante der digitalen Signatur und dies ist das einzige kostenfreie Verfahren. Bei diesem Verfahren wird die elektronische Signatur im Rahmen einer Datei zur Verfügung gestellt, welche auf dem System des Anwenders abgespeichert und in die Steuersoftware eingebunden wird.

ELSTER-Spezial:

  • Bei diesem Verfahren erhält der Anwender das elektronische Zertifikat auf einem speziellen USB Stick (https://www.sicherheitsstick.de/) geliefert. Der USB Stick muss durch den Anwender kostenpflichtig angeschafft werden. Infos und Preise erhalten Sie über die genannte Internetseite.

ELSTER-Plus:

  • Bei diesem Verfahren befindet sich die elektronische Signatur auf einer hochverschlüsselten Chipkarte. Entsprechende Chipkarten mit Signatur werden durch verschiedene Herausgeber angeboten. Eine Liste der unterstützten Signaturkarten finden Sie unter https://www.elster.de/eportal/unterstuetztesignaturkarten.

    Bitte beachten Sie, dass bei diesem Verfahren sowohl Einrichtungskosten, als auch jährliche Unterhaltskosten (abhängig vom Anbieter) fällig werden da die kostenfrei angebotenen Treiber oftmals nur direkt mit ElsterFormular und Mein ELSTER genutzt werden können.

Personalausweis (E-Perso):

  • Voraussetzung zur Nutzung ist ein neuer Personalausweis mit Freischaltung durch das zuständige Bürgeramt, die Software AusweisApp2, ein Benutzerkonto auf https://www.elster.de und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Unterstützt wird diese Signaturart seit den Jahresversionen 2019.

Hinweis:

  • Beim Versand mit digitaler Signatur benötigt das Finanzamt weder eine komprimierte Steuererklärung noch die Telenummer!

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