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Es werden Zählerstände verlangt, obwohl kein Mieterwechsel oder Zählerwechsel stattfand

Gepostet am 14.12.2016;

In diesem Fall, wurden Abschlagszahlungen gebucht, gegebenenfalls monatlich, vierteljährlich, oder jährlich, abweichend vom Abrechnungszeitraum. Für den Anfang des nächsten Monats, des nächsten Quartals, oder des nächsten Jahres werden nun Zählerstände verlangt. Um den Sachverhalt zu lösen, gibt es zwei Möglichkeiten. 

  1. Zählerstände hinzufügen

 Unter „Erfassung> Zähler“, wählen Sie einen Zähler aus, klicken Sie rechts das Dreieck an, um in die Bearbeitung zu gelangen. Fügen Sie unter „Neuer Eintrag“ den verlangten Zählerstand hinzu. 

Oder: 

  1. Gültigkeitszeitraum ändern 

Unter „Erfassung> Rechnungen“, wählen Sie zunächst eine der Abschlagszahlungen aus,  klicken Sie rechts das Dreieck an, um in die Bearbeitung zu gelangen. Ändern Sie nun den Gültigkeitszeitraum in den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung ab. Kennzeichnen Sie in der Beschreibung um welches Quartal es sich handelt. 


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