
Gepostet am 30.10.2024;
Meldung:
Das erklärte Ende des (abweichenden) Wirtschaftsjahres liegt in der Zukunft.
Der Gewinn nach § 13a EStG steht erst nach Abschluss des Wirtschaftsjahres fest.
Die Anlage 13a für ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann daher erst nach Ablauf des erklärten Wirtschaftsjahres abgegeben werden.
Diese Meldung der ELSTER-Plausibilitätsprüfung besagt, dass die Abgabe der Steuererklärung erst nach dem Ablauf des erfassten, abweichenden Wirtschaftsjahres möglich ist. Die Abgabe ist in diesem konkreten Fall frühestens nach dem letzten Tag des erfassten Wirtschaftsjahres möglich.
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