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Wie erfasse ich ab der Jahresversion 2019 den Tod eines Ehepartners / Lebenspartners im Veranlagungsjahr?

Gepostet am 30.10.2024;

Geben Sie, unabhängig welcher der beiden Partner verstorben ist, in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen / Ehemanns den Familienstand "verwitwet" und das Datum im Veranlagungsjahr an. Mit diesen Daten steht Ihnen unterhalb des jeweiligen Geburtsdatums in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen, des Ehepartners oder des Lebenspartners eine Auswahloption zur Verfügung. 
 







 

Bei der Datenübernahme in die nachfolgende Jahresversion wird der überlebende Partner übernommen und in der Berechnung letztmalig der Splittingtarif (Gnadensplitting) berücksichtigt, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.