Gepostet am 10.11.2022;
Mit dem Veranlagungsjahr 2019 hat das Bundesministerium für Finanzen den klassischen Mantelbogen abgeschafft. In erster Linie dient dieser Schritt einer optimierten, elektronischen Verarbeitung der Formulare. Denn die bislang auf dem vierseitigen Mantelbogen aufgeführten Informationen, führten zu zahlreichen Leerfeldern, da nicht alle Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder Spenden erfassten.
Aus diesem Grund wird der bislang bekannte, vierseitige Mantelbogen nun durch den zweiseitigen Hauptvordruck ersetzt und enthält nur noch die Angaben zum Erklärungszweck und den persönlichen Daten. Neu hinzugekommen sind zudem die folgenden Vordrucke:
Anlage Sonderausgaben
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Weggefallen hingegen ist der Formularsatz "Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer".