Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Die im Vorjahr erfassten Erhaltungsaufwendungen werden nicht übernommen.

Gepostet am 21.11.2019;

Aufgrund der Logik der Datenübernahme werden Erhaltungsaufwendungen, die in der Vorjahressoftware erfasst und einmalig angesetzt wurden, nicht übernommen. Wenn Sie die Daten nochmals betrachten möchten, öffnen Sie bitte die Vorjahresdatei in der Vorjahresversion. Die Übernahme ist nicht erforderlich, da dieselben Aufwendungen nicht in aufeinanderfolgenden Jahren zum selben Zeitpunkt anfallen können.

Die Übernahme erfolgt ausschließlich, wenn die Frage nach der Verteilung auf mehrere Jahre mit "Ja" beantwortet wurde:

Allerdings werden Erhaltungsaufwendungen, die über mehrere Jahre verteilt wurden und im Vorjahr letztmalig zum Ansatz kamen, selbstverständlich ebenfalls nicht übernommen.