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Abschlags- und Schlussrechnungen ab der Mehrwertsteuersenkung 2020 in WISO MeinBüro 365 erstellen

Gepostet am 30.06.2020;

Hier werden praktische Szenarien im Schwerpunkt der Abschlags- und Schlussrechnungen zur Verfügung gestellt, welche die optimale Vorgehensweisen erläutert.

Warum kann dies überhaupt problematisch sein?

Ob in einer Rechnung 19% und 7% oder 16% und 5% Mehrwertsteuer berechnet werden, ist das Liefer- und Leistungsdatum der Schlussrechnung ausschlaggebend. Wird die Schlussrechnung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 ausgestellt, so ist der volle Rechnungsbetrag mit 16% beziehungsweise 5% auszustellen.

Was ist zu beachten, wenn das Leistungsdatum der Schlussrechnung nach dem 31.12.2020 anfällt?

In diesem Fall muss die Schlussrechnung mit 19% respektive mit 7% Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Auch wenn der Auftrag im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung angelegt und dieser somit mit 16% beziehungsweise 5% angelegt wurde.

Was passiert mit den Abschlagsrechnungen?

Für die Abschlagsrechnungen gibt es in WISO MeinBüro keine Korrekturfunktion. Die Abschlagsrechnungen werden buchhalterisch wie Anzahlungen verarbeitet. Dadurch, dass die Abschlagsrechnungen sich nur auf den Mehrwertsteuersätzen beziehen können, welche in den Auftragspositionen definiert wurden, können diese nur mit diesen Prozentwerten ausgegeben werden. Also auch während der Ausnahmesituation der Mehrwertsteuersenkung müssen Sie die Abschlagsrechnungen mit 19% beziehungsweise mit 7% ausstellen, wenn der Auftrag vor dem 01.07.2020 erstellt und bereits vorausgehende Abschlagsrechnungen dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Dieses sollte aber in der Regel zu keinem Problem führen, denn die Steuerschuld wird erst mit der Schlussrechnung endgültig fällig sein.

Die Schlussrechnung muss zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 ausgestellt werden, es sind aber noch 19% beziehungsweise 7% in der Schlussrechnung hinterlegt. Was ist zu tun?

In diesem Fall erstellen Sie die Schlussrechnung vorerst mit den alten Steuersätzen. Beim Speichern dieser Schlussrechnung sollte folgende Meldung angezeigt werden:

 

Beantworten Sie diese vorerst mit "Nein".

Als nächstes nutzten Sie die Rechnungskorrektur-Funktion von WISO MeinBüro und führen diese auf die Schlussrechnung aus.

Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf Ihre Schlussrechnung und wählen dann Korrekturrechnung erstellen.

 

Bestätigen Sie diesen Hinweis mit Ja (mehr dazu später):

 

Diese Funktion storniert nun die Schlussrechnung und erstellt eine neue normale Rechnung, in der Sie den für diesen Zeitraum korrekten Steuersatz anpassen können. Begeben Sie sich dazu in der Rechnung oben links unter Erweitert und ändern hier den vollen und halben Mehrwertsteuersatz auf 16% und 5%.

 

Diese Rechnungskorrektur müssen Sie Ihrem Kunden zusammen mit der ursprünglichen Schlussrechnung zur Verfügung stellen. Damit diese neu erstellte Rechnung für Ihren Kunden als Rechnungskorrektur erkennbar ist, nutzen Sie am besten unsere kostenfreie Online-Vorlage Rechnungskorrektur.

 

Damit ein Zusammenhang zur Schlussrechnung und der Rechnungskorrektur nachvollziehbar ist, empfehlen wir im Einleitungstext einen passenden Text zu hinterlegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Rechnungsaufstellung über die bereits erstellen Abschlagsrechnungen auf der Korrekturrechnung darzustellen.

Sobald Sie diese Rechnung nun schließen, erscheint folgender Dialog:

 

Wir raten dazu, hier Punkt 2 Ursprungs- und Stornorechnung vollständig bezahlt zu wählen. Dabei werden sowohl die ursprüngliche Schlussrechnung, als auch die Stornorechnung vollständig bezahlt. Die neu erstellte Rechnungskorrektur erhält den Zahlungsstatus teilweise gezahlt, im offenen Betrag werden die bereits erstellten Abschlagsrechnungen berücksichtigt. Sobald die Zahlung des Kunden eingeht, kann diese der Rechnungskorrektur zugeordnet werden.


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