Gepostet am 28.10.2020;
Mit dem Steuer-Abruf werden die Einkünfte der meisten Renten und Altersvorsorgeverträgen vollautomatisch in Ihre Steuersoftware integriert.
Wenn dies ausnahmsweise nicht gelingt, Sie eine ausländische Rente erhalten oder auf die Vorteile des Abrufs verzichten, beachten Sie bitte die folgenden Unterscheidungsmerkmale:
1. Renten, die auf einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind (zum Beispiel Betriebsrenten) und somit auf der Anlage N eingetragen werden.
2. Renten, die auf der Anlage R zu erfassen sind (zum Beispiel die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
3. Renten, die auf der Anlage R-AV / bAV zu erfassen sind (zum Beispiel Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen).
4. Ausländische Renten, Betriebsrenten oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, die auf der Anlage R-AUS zu erfassen sind.
Option 1:
- In diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung 1 zu 1 im Programm zu erfassen. Die Auswahl der Berufsgruppe ist in diesem Fall abhängig von der Art der Rente. Resultiert diese aus einem Beamtenverhältnis ist der Eintrag "Pensionär" zu wählen. Wenn es sich um eine Betriebsrente des ehemaligen Arbeitgebers handelt, ist entweder der Eintrag "Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbarung)" oder "Rentner (Altersrentner)", wenn Versorgungsbezüge vorliegen, zu wählen.
Option 2:
- Auf der Anlage R werden seit dem Steuerjahr 2020 die Leibrenten erfasst. Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Wenn Sie den Dialog "Renten und andere Leistungen > Rentenbezugsmitteilungen und Rentenbescheide" beziehungsweise "Rentner > Rentenbezugsmitteilungen und Bescheide" aufrufen, wird Ihnen bei der Erfassung einer Rente ein Menü angeboten. Die in diesem Menü angezeigten Erfassungsmöglichkeiten bezeichnen grundsätzlich die Renten der Anlage R:
Option 3:
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- Auf der Anlage R-AV / bAV werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung erfasst. Hierbei handelt es sich um Renten, welche mit einer Leistungsmitteilung bescheinigt werden. Die Erfassungsmöglichkeit finden Sie im Menü "Renten und andere Leistungen > Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen" beziehungsweise "Rentner > Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen". Für das Format dieser Mitteilung ist eine tabellarische Aufstellung mit laufenden Nummern vorgegeben. Die laufenden Nummern finden Sie ebenfalls im Programm:
Option 4:
- Die ausländischen Renten, Betriebsrenten oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden auf der Anlage R-AUS eingetragen. Abhängig von der Art der ausländischen Rente erfolgt deren Eintragung in die entsprechenden zuvor genannten Dialoge. Somit tragen Sie eine ausländische Leibrente auch in den Dialog "Renten und andere Leistungen > Rentenbezugsmitteilungen und Rentenbescheide" beziehungsweise "Rentner > Rentenbezugsmitteilungen und Bescheide" ein. Allerdings ist in einem solchen Fall die eingangs gestellte Frage "Handelt es sich um eine ausländische Rentenversicherung?" zu bejahen.
Zur Erfassung einer ausländischen Betriebsrente oder einer ausländischen Leistung eines Altersvorsorgevertrags bejahen Sie die Frage "Handelt es sich um eine Leistung aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen, die mit inländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen vergleichbar sind?" im Dialog "Renten und andere Leistungen > Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen" beziehungsweise "Rentner > Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen", um mit der Erfassung der bescheinigten Werte fortzufahren.
Diese Auskunft erfolgt unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass keinerlei Haftung für die Richtigkeit gegeben werden kann. Diese Anleitung stellt keine steuerliche Beratung dar oder kann sie ersetzen, wenden Sie sich hierfür an einen Steuerberater.