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Wie erfasse ich ab der Jahresversion 2021 den Tod eines Ehepartners / Lebenspartners im Veranlagungsjahr?

Gepostet am 14.11.2024;

Geben Sie in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen / Ehemanns den Familienstand "verwitwet" und das Datum im Veranlagungsjahr an, unabhängig davon, welcher der beiden Partner verstorben ist. Unterhalb des jeweiligen Geburtsdatums in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen, des Ehepartners oder des Lebenspartners tragen Sie dann das Sterbedatum ein.

Eingabe für Ehe
oder
Eingabe für Lebenspartner

Eingabe, wenn Steuerpflichtiger verstorben
Eingabe, wenn Steuerpflichtiger verstorben

Eingabe, wenn Ehe- oder Lebenspartner verstorben
Eingabe, wenn Partner verstorben

 

Bei der Datenübernahme in die nachfolgende Jahresversion wird der überlebende Partner übernommen und in der Berechnung letztmalig der Splittingtarif ("Gnadensplitting") berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.