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Zum 31.12.2021 stellen Sparkassen das Online-Banking mit HBCI Chipkarte ein

Gepostet am 27.12.2021;

ALLE bisherigen HBCI-Chipkarten verfallen zum 31.12.2021. Sie als Endkunden wurden laut Rechenzentrum "langfristig vorab" von Ihren jeweiligen Instituten informiert und erhielten andere Sicherungsverfahren (chipTAN bzw. pushTAN) angeboten.

Nachdem Sie die neuen Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie sich einmal auf der Webseite Ihrer Sparkasse an. Ändern Sie dabei die sogenannte Start-PIN ab. Andernfalls kommt es bei der späteren Nutzung zur Aufforderung "PIN ändern".

Danach weisen Sie dem Konto in der Software bitte den Onlinezugang neu zu:

  1. Gehen Sie in den Bereich "Stammdaten > Online-Banking".
  2. Markieren Sie das betroffene Konto in der Liste, wenn Sie mehrere Konten verwalten.
  3. Scrollen Sie gegebenenfalls nach unten bis Sie den Abschnitt "Online-Banking Einstellungen" sehen.
  4. Klicken Sie auf "Konto für das Online-Banking einrichten" und folgen Sie dem Assistenten.
  5. Wählen Sie als neue Zugangsart "FinTS (HBCI) PIN/TAN".
  6. Nachdem dies erfolgreich abgeschlossen ist, prüfen Sie den Abruf erneut.

Ab dem 01.01.2022 ist eine Anmeldung mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Karte nicht mehr möglich. Kommunikationsversuche werden abgewiesen mit: "Fehler bei der Entschlüsselung der Nachricht" und "Ungültige Auftragsnachricht: Benutzer nicht freigeschaltet."

Sofern Sie bisher mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Karte gearbeitet haben und auf chipTAN umgestellt haben, können bisherige Kartenleser der Firma Reiner SCT in der Regel weiter für die chipTAN Variante chipTAN-USB genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, das die Firmware des Kartenlesers über das Upgrade für chipTAN verfügt. Dies ist bei aktuellen Kartenlesern der Fall, für fast alle älteren Leser steht ein Upgrade zur Verfügung. Details dazu sind auf der Website des Herstellers Reiner SCT zu finden (https://www.reiner-sct.com/upgrade).