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Wie erfolgt die Erfassung eines Tiefgaragenstellplatzes mit eigenem Aktenzeichen (Steuernummer) - Alle Modelle

Gepostet am 27.06.2023;

  1. Ja, ich kenne mich aus und weiß, um welche Grundstücksart es sich handelt.

  2. Bundesland wählen

  3. Grundsteuerart bebautes Grundstück wählen

  4. Wählen Sie als Art des Grundstücks:

    • Bundesmodell:

      • Wohnungseigentum, wenn die Tiefgarage zu einem Wohngebäude gehört (lt. Grundbuch)

      • Sonstiges bebautes Grundstück, wenn die Tiefgarage zu einem Gewerbeobjekt gehört oder eigenständig ist. (lt. Grundbuch)

    • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell ist gesetzt

    • Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen:

      • Gebäude mit Wohnflächen, wenn die Tiefgarage zu einem Wohngebäude gehört

      • Gebäude ohne Wohnflächen, wenn die Tiefgarage zu einem Gewerbeobjekt gehört oder eigenständig ist.

  5. Beantworten Sie die weiteren die Fragen.

  6. Bei den Angaben zum Gebäude erfassen Sie:

    • Bundesmodell:

      • Wohneigentum: Anzahl der Tiefgaragenstellplätze

      • Sonstiges bebautes Grundstück: Bruttogrundfläche des Tiefgaragenstellplatzes

    • Baden-Württemberg: keine Angabe

    • Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen:

      • Wenn die Tiefgarage zu einer Wohnung gehört (also z.B. mit dieser vermietet ist): die Bezeichnung und als Fläche 0 (sofern nicht größer als 50 m², sonst Fläche - 50 m²), da Tiefgaragenstellplätze, die zu einer Wohnung gehören steuerlich nicht zu berücksichtigen sind.

      • Wenn die Tiefgarage NICHT einer Wohnung gehört: die Bezeichnung und die Nutzfläche des Stellplatzes


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