Gepostet am 02.08.2022;
Erhalten Sie eine Heizkostenabrechnung von einem externen Dienstleister und Sie möchten die Werte der Mieter mit der Nebenkostenabrechnung ausgeben lassen, hinterlegen Sie zunächst unter "Erfassung > Heizkosten" mit der Schaltfläche "Neuer Eintrag" eine entsprechende Definition. Wählen Sie bei "Abrechnungserstellung" die Option "Ermittlung der Heizkosten durch einen externen Anbieter" und tragen Sie bei "Bezeichnung" zum Beispiel den Namen des Dienstleisters. Bei "Gültigkeitszeitraum" hinterlegen Sie den Beginn des ersten abzurechnenden Zeitraums ein und lassen Sie den Haken bei "bis heute" bestehen, sofern kein Wechsel des Anbieters erfolgt ist. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung durch das Programm verwalten, entfernen Sie dann den Haken und tragen Sie das Enddatum für die Verwendung des externen Ablesers ein.
Haben Sie die vorherigen Angaben gemacht, hinterlegen Sie die jährlichen Beträge dann im gleichen Fenster weiter unten. Klicken Sie hierzu auf "Neuer Eintrag" beim jeweiligen Mieter und erfassen Sie die Kosten zum jeweiligen Nutzungszeitraum des Mieters. Lediglich diesen Vorgang wiederholen Sie dann für jeden Abrechnungszeitraum, den Sie bearbeiten.
Hinweis: Das Anlegen einer solchen Definition unter "Erfassung > Heizkosten" pro Abrechnungsjahr ist nicht erforderlich. Hinterlegen Sie innerhalb des gleichen Eintrags die Kosten der Mieter, solange wie Sie den jeweiligen externen Abrechnungsdienstleister verwenden.