Gepostet am 21.01.2023;
Die Meldung zu den Summen der Flächen im Hauptvordruck resultiert aus einer Diskrepanz aus den Angaben im Bereich der Flurstücke (Dialog "2 Details zur Einheit > 1 Eigentum und Lage > Gemarkungen und Flurstücke") und der Gesamtflächen (Dialog "2 Details zur Einheit > 2 Grundstück > Grund und Boden"). Für die meisten Bundesländer gilt das Folgende:
Grundsätzlich kann Ihnen mitgeteilt werden, dass bei einer Angabe eines abweichenden Zählers und Nenners im Bereich der anteiligen Flächen der wirtschaftlichen Einheit eine manuelle Berechnung notwendig ist und diese errechnete Fläche in den Dialog "2 Details zur Einheit > 2 Grundstück > Grund und Boden" zu übertragen ist.
Ein Beispiel: Die Fläche des Flurstücks beträgt 2000 m² der Zähler der anteiligen Fläche ist mit 20,0000 angegeben und der Nenner mit 100. In diesem Fall wird die Fläche 2000 m² mit dem Zähler 20 multipliziert und anschließend durch den Nenner 100 geteilt. Das Ergebnis 400 m² ist in den Dialog "2 Details zur Einheit > 2 Grundstück > Grund und Boden" zu übertragen. Sind der erfassten Einheit mehrere Flurstücke zugeordnet, ist die Berechnung für jedes einzelne Flurstück durchzuführen und die Summe der Gesamtfläche der Flurstücke in den "Grund und Boden"-Dialog zu übertragen.
Ausnahmen - Bayern, Niedersachsen und Hamburg:
In diesen Bundesländern werden immer die Gesamtflächen aller Flurstücke addiert (Zähler und Nenner der anteiligen Fläche bleiben unberücksichtigt) und diese Summe wird als Grundstücksfläche angegeben.
Zwischenzeitlich wurde die automatische Berechnung der Gesamtfläche mit einem Update integriert. Sie erhalten in der entsprechenden Maske einen Hinweis, welche Quadratmeteranzahl sich rechnerisch aus den erfassten Daten (Zähler, Nenner, Flurstücke) ergibt.