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Welche Flächenzuordnung ist zu den Bodenrichtwertzonen auszuwählen?

Gepostet am 21.01.2023;

Der Standardfall

Sie haben ein oder mehrere Flurstücke und für die gilt nur ein einziger Bodenrichtwert. Dann wählen Sie die erste Alternative "(Standard) Es liegt nur ein Bodenrichtwert vor [...]" und geben später bei "Grundstück - Grund und Boden" die gesamte Fläche und den Bodenrichtwert an.


Sie haben zwei oder mehr unterschiedliche Bodenrichtwerte für das oder für die Flurstück(e) vorliegen

Erstellen Sie sich eine Liste der Bodenrichtwerte und nummerieren Sie diese fortlaufend durch.

 

Fall 1: Sie haben mehrere Flurstücke mit zwei unterschiedlichen Bodenrichtwerten

  • Gehört das Flurstück, um das es geht, zum ersten Bodenrichtwert auf Ihrer Liste, wählen Sie die erste Alternative "(Standard) Es liegt nur ein Bodenrichtwert vor [...]"

  • Gehört das Flurstück, um das es geht, zum zweiten Bodenrichtwert auf Ihrer Liste, wählen Sie die zweite Alternative "(Nur bei mehreren Flurstücken und mehreren Bodenrichtwerten) Es liegen zwei Bodenrichtwerte vor [...]"

  • Die Liste der Bodenrichtwerte erfassen Sie später unter "2 Grundstück - Grund und Boden" in derselben Reihenfolge wie hier.

 

Fall 2: Sie haben ein Flurstück, mit zwei Bodenrichtwerten

  • In diesem Fall wählen Sie die dritte Alternative "(Nur bei mehreren Bodenrichtwerten) Es liegen zwei Bodenrichtwerte [...]"

  • Die Liste der Bodenrichtwerte erfassen Sie später unter "2 Grundstück - Grund und Boden" in derselben Reihenfolge wie hier.

 

Fall 3: Sie haben mehr als 2 Bodenrichtwerte

  • Für diesen Fall wählen Sie die erste Alternative "(Standard) Es liegt nur ein Bodenrichtwert vor [...]".

  • Sie erfassen dann später unter "2 Grundstück - Grund und Boden" alle Flächen beim ersten Bodenrichtwert und tragen einen der Bodenrichtwerte ein.

  • Zusätzlich erstellen Sie unter "1 Eigentum und Lage - Ergänzende Angaben" eine Aufstellung mit einer Liste der anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte (zum Beispiel: Flurstücke Bodenrichtwertzone 1 insgesamt: 1350 m², aufzuteilen in: 500 m² x 300 €/m², 250 m² x 240 €/m², 600 m² x 50 €/m²).

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