Gepostet am 24.08.2022;
Bei diesen Ziffern handelt es sich um Zuordnungen der einzelnen Eigentumsverhältnisse, die von der Finanzverwaltung vorgegeben sind. Für Ehegatten oder Lebenspartner ist das die Ziffer 4. Es handelt sich somit um eine notwendige Angabe in Ihrer Grundsteuer-Erklärung.
Eine Übersicht der einzelnen Ziffern erhalten Sie im folgenden:
0 = Alleineigentum einer natürlichen Person
1 = Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
2 = Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
3 = Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
4 = Ehegatten/Lebenspartner
5 = Erbengemeinschaft
6 = Bruchteilsgemeinschaft
7 = Grundstücksgemeinschaft ausschl. von natürlichen Personen
8 = Grundstücksgemeinschaft ausschl. von juristischen Personen
9 = andere Grundstücksgemeinschaft