Gepostet am 28.11.2022;
Wenn die persönliche Steuernummer nicht in das bundeseinheitlich Format umgewandelt wird, prüfen Sie bitte zunächst die korrekte Auswahl des zuständigen Finanzamts im darüber angeordneten Feld "Wohnsitz-/Betriebsstätten-Finanzamt". Erfassen Sie die persönliche Steuernummer bitte grundsätzlich mit den vorgegebenen Schrägstrichen. Für Finanzämter in Hessen mit den entsprechenden Leerzeichen statt Schrägstrichen.
Ist die erfasste Steuernummer gültig, erfolgt anschließend durch den Klick auf "Prüfen und Übernehmen" die Umwandlung in das bundeseinheitliche Format.
Bitte beachten Sie, dass die Eingabe der persönlichen Steuernummer und/oder der Steuer-Identifikationsnummer keine Pflichtangaben sind. Allerdings ist die Erfassung mindestens einer dieser Angabe für in Deutschland gemeldete Personen sinnvoll, damit die Bearbeitung durch das zuständige Finanzamt vereinfacht wird.
Gehen Sie keiner aktiven Beschäftigung mehr nach und liegt die Abgabe der letzten Steuererklärung Jahre zurück, kann es sein, dass Sie keine gültige Steuernummer mehr haben, verzichten Sie in einem solchen Fall einfach auf diese Angabe.
Informationen zum Aktenzeichen (Steuernummer) des Objekts erhalten Sie unter diesem Link.