Gepostet am 19.05.2023;
In einem bereits bestehenden Fall:
In einem bestehenden Fall können folgende Angaben nicht geändert werden:
- Bundesland
- Grundsteuerart
- Art der Immobilie
- Art der Feststellung
Haben Sie zu Beginn eine dieser Angaben unzutreffend beantwortet, erstellen Sie bitte einen neuen Fall in der Fallübersicht mit der Schaltfläche "Hinzufügen". Dies gilt auch für bereits übermittelte Erklärungen.
Eingaben, die in einem bestehenden Fall im Einrichtungsassistenten unter „Erklärung vorbereiten“ geändert werden können, sind beispielsweise:
- Grundsteuerbefreiung
- Eigentumsverhältnisse
- Baujahr vor/ nach 1949
- Angaben zum Erbbau
Klicken Sie dazu im bestehenden Steuerfall „Erklärung vorbereiten > Angaben ändern“ an und durchlaufen Sie den Einrichtungsassistenten erneut.
WICHTIG: Nur übermittelte Fälle (Einheiten) sind für den Zähler der Abgaben Ihrer Lizenz relevant. Für jedes Aktenzeichen wird nur eine Lizenz verwendet. Dies gilt auch bei Korrekturen oder neu angelegten Fällen mit identischem Aktenzeichen.
In einem bereits versendeten Fall:
Generell gilt:
- Führen Sie eine erneute Übermittlung nur in Absprache mit dem zuständigen Finanzamt durch (Das Finanzamt, welches für diese Liegenschaft zuständig ist).
- Um eine Datensicherung vorzunehmen, können Sie sich ein Duplikat Ihrer bestehenden Datei vor Korrektur erstellen. Dazu klicken Sie in der Übersicht der Einheiten auf „Duplizieren“.
- Für das Programm kommt es auf den Umfang der Änderungen an. Wenn Sie lediglich Flächenangaben korrigieren möchten oder es versäumt wurde ein Flurstück zu erklären, dann haben Sie die beiden folgenden Möglichkeiten:
- Sie korrigieren / ergänzen Ihre Angaben im ursprünglich übermittelten Datensatz und führen anschließend eine erneute Übermittlung der Daten im Bereich "5 Erklärung versenden" durch. Es empfiehlt sich hier, vor der Korrektur unter „5 Erklärung versenden“ die ELSTER-Transferticketnummer der ersten Abgabe zu sichern und die erstellten Dokumente für Ihre Unterlagen herunterzuladen.
- Sie erstellen in der Fallübersicht ein Duplikat Ihrer Grundsteuererklärung und nehmen die erforderlichen Änderungen in diesem duplizierten Fall vor. Anschließend übermitteln Sie den Datensatz im Bereich "Erklärung versenden".
Tipp: Bitte löschen Sie keine bereits übermittelte Einheit aus der Fallübersicht. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, wählen Sie einfach eine Ergänzung zum Fallnamen. Wenn der Fall ursprünglich "Ort" hieß, ergänzen Sie einfach beim Fallnamen ein eindeutiges Kennzeichen, zum Beispiel "Ort - Alt".
Auch hier gilt: In allen Fällen wird Ihre Lizenz keine weitere Abgabe zählen, da das Aktenzeichen / die Steuernummer des Objekts als relevantes Merkmal betrachtet wird.