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Was ist bei der Steuervorschau zu beachten?

Gepostet am 28.06.2019;

Sowohl die Kirchensteuer als auch die Sozialversicherung sind zusätzlich im Bereich "Sonderausgaben" einzutragen. Die Kirchensteuer ist unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" einzutragen. Den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung erfassen Sie bitte im Bereich "Sonderausgaben" unter "Andere". Weitere Informationen zu den Eingabefeldern erhalten Sie, wenn Sie mit der Maus in das entsprechende Feld klicken.

Die Steuererstattung oder Nachzahlung wird in der Prognose für die gewählten Konten zum angegebenen Datum (Karteikarte Grunddaten) ausgewiesen.