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Bei der Datenübernahme aus dem Veranlagungsjahr 2022 werden die Daten des Arbeitszimmers nicht übernommen.

Gepostet am 19.12.2023;

Die Eingabemaske wurde aufgrund aktueller steuerlichen Änderungen angepasst. Ab dem Veranlagungsjahr 2023 kann nun zur Home-Office -Pauschale zusätzlich ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass nicht im selben Zeitraum Einträge in beiden Masken erfolgen. Aufgrund dieser neuen Absetzmöglichkeit in der Einkommensteuererklärung 2023 hat sich der Eingabebereich des Arbeitszimmers entsprechend geändert. Durch diese Umstrukturierung erfolgt die Datenübernahme des Arbeitszimmers ausschließlich mit den Grunddaten (Anschrift). 

Da eine Übernahme in den angepassten Bereich nicht möglich ist, erfordert dies die Neuerfassung des Arbeitszimmers im neuen Dialog.


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