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Ich habe mich geschieden und kann den Steuer-Abruf nicht mehr nutzen. Wie kann ich das lösen?

Gepostet am 18.11.2024;

Zunächst ist es notwendig, ein eigenes buhl:Konto zu erstellen. Bitte rufen Sie hierzu die Internetseite www.buhl.de auf. Klicken Sie rechts oben auf "Anmelden" gefolgt von "buhl:Konto erstellen". Folgen Sie zur Registrierung den weiteren Anweisungen des Assistenten.

  • Eine Möglichkeit besteht zunächst in einer „friedlichen“ Einigung, sodass der Steuer-Abruf aus dem gemeinsamen buhl:Konto gelöscht wird.

    • Hierzu meldet sich der Inhaber des buhl:Kontos direkt im betreffenden Kundenkonto unter https://www.buhl.de/mein-buhlkonto/ an.
    • Nach einem Klick auf "Steuer-Automatik > Steuer-Abruf > Jetzt für weitere Personen einrichten" folgt ein Klick auf den Papierkorb der zu löschenden Person.

    • Nach dem Ablauf von 24 Stunden kann der Steuer-Abruf im eigenen buhl:Konto erneut beantragt werden.

  • Kann keine Einigung erzielt werden, ist es notwendig die Registrierung eines eigenen ELSTER-Benutzerkontos durchzuführen. Denn nur durch die Vorgehensweise erhalten Sie wieder Kontrolle über Ihre eigenen Bescheinigungen. Dies geschieht durch den Entzug der Berechtigung zum Steuer-Abruf für die betreffende Steuer-Identifikationsnummer:

    • Damit die bereits genehmigte Berechtigung auf diesem Wege gelöscht werden kann, ist es erforderlich ein ELSTER-Zertifikat unter folgendem Link zu beantragen:

      https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2

    • Sobald Sie das eigene ELSTER-Zertifikat haben, loggen Sie sich auf elster.de ein.

    • Nach der Anmeldung mit Zertifikatsdatei und Passwort wählen Sie im Menü "Formulare & Leistungen" den Eintrag "Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen" aus.

    • Unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" befindet sich der Abruf der Buhl Data Service GmbH, den Sie ganz einfach löschen.

    • Anschließend stellen Sie in Ihrem Steuerprogramm einen neuen Antrag zur Nutzung des Steuer-Abrufs.

    • Loggen Sie sich erneut auf elster.de ein und folgen dem in den vorherigen Punkten bereits genannten Pfad. Sie finden dort einen offenen Antrag der Buhl Data Service GmbH. Klicken Sie auf den grünen Haken im rechten Bereich. Die Angabe "Gültig bis" lassen Sie einfach leer - dann funktioniert der Belegabruf auch für kommende Jahre.

    • Die Bereitstellung neuer Bescheinigung über den Steuer-Abruf benötigt im Regelfall 24 bis 48 Stunden.

Beachten Sie hierzu gerne auch den Eintrag in unserer Wissensdatenbank.


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