Steuererklärung 2020
Alle Tipps für die Steuer 2020
Wir helfen dir bei deiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2020. Mit WISO Steuer kannst du direkt online starten!
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Steuer 2020 mit WISO Steuer
Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung 2021 schnell und mühelos erledigt. Vertrau auf den Testsieger und starte jetzt mit WISO Steuer.
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Was solltest du bei der Steuererklärung 2020 beachten?
Gibt es neue Formulare für die Steuererklärung 2020?
Aus 1 mach 2: Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersversorgung bekommt, füllt nicht mehr die Anlage R aus. Stattdessen gibt es ein neues Formular: Anlage R-AV /bAV. Alle anderen Arten der Rente kommen in die Anlage R.
Die Anlage Corona-Hilfen betrifft nur Gewerbetreibende und Selbstständige. Sie müssen angeben, ob sie im Steuerjahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen haben. Wenn ja, müssen die erhaltenen Zuschüsse versteuert werden. In unserem Ratgeber-Artikel erfährst du, wie du die Anlage Corona-Hilfen ganz einfach ausfüllen kannst.
Das Haus energetisch sanieren und dafür eine steuerliche Förderung erhalten? Das ist für Immobilienbesitzer ab dem Steuerjahr 2020 möglich. Die Kosten für den Austausch von Fenstern, eine neue Heizung oder Wärmedämmungsmaßnahmen können vom Finanzamt zu 20 Prozent erstattet werden. Voraussetzung dafür sind folgende Punkte:
- Du musst das Gebäude selbst bewohnen
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein
- Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und bescheinigen
- Der Beginn bzw. Abschluss der Sanierung muss zwischen 2020 und 2029 erfolgen
- Das Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen
Wenn du förderberechtigt bist, trägst du die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen einfach in die neue Anlage ein. Weitere Informationen erhältst du unter: Energetische Sanierung & Steuern
Alle Formulare für 2020 und weitere Steuerjahre findest du in unserer Übersicht: Steuerformulare
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Unsere Tipps für deine Steuererklärung 2020
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vom Finanzamt zurückgeholt in 2023
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51 Millionen
Anwender nutzen den Steuer‑Abruf
Alle Fragen zur Steuererklärung 2020 mit WISO Steuer
Deine Steuererklärung für 2020 kannst du über verschiedene Wege mit WISO Steuer abgeben:
- online über Steuer-Web
- mit dem Steuer-Sparbuch als Download für Windows
- mit Steuer-Mac als Download für Apple-Nutzer
- mit der WISO Steuer-App
Deine Steuererklärung wird über WISO Steuer direkt an dein zuständiges Finanzamt gesendet. Die Bearbeitungszeit liegt dann in den Händen deines Finanzamtes. In der Regel dauert es aber ca. 4 – 12 Wochen, bis du deine Steuerrückerstattung auf dem Konto hast.
Die schnellsten Finanzämter im Vorjahr waren:
- Berlin mit durchschnittlich 37 Tagen
- Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 38 Tagen
- Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 38,2 Tagen
Sofern du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, hast du vier Jahre Zeit, deine Steuer abzugeben. Das Steuerjahr 2020 kannst du also auch noch im Jahr 2024 abgeben. Um dein Geld aber schnellstmöglich zurückzuerhalten, empfehlen wir dir, deine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 direkt zu erledigen. Das kannst du ganz einfach mit WISO Steuer online machen.
Natürlich besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung auf Papier beim Finanzamt einzureichen. Das ist aber umständlich und du hast einen hohen Schreibaufwand. Mit unserem Steuerprogramm WISO Steuer 2020 kannst du deine Steuererklärung in wenigen Schritten selbst erledigen ohne unnötigen Papierkrieg.
Der Stichtag für die Steuererklärung 2020 fiel auf den 01.11.2021. Wenn du verpflichtet bist die Einkommensteuererklärung abzugeben, solltest du jetzt handeln und schnellstmöglich abgeben. Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung 2020 musst du dir den Stichtag 31.12.2024 merken.
Weitere Informationen zu den Abgabeterminen erhältst du unter: Steuererklärung Fristen
Über die finale Höhe deiner Steuerrückerstattung informiert dich dein Finanzamt mittels des Steuerbescheids. Wenn du schon vorher wissen willst, wie hoch deine Steuererstattung ausfällt, nutze WISO Steuer. Der integrierte Rechner berechnet dir deine voraussichtliche Steuerrückzahlung. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
WISO Steuer kannst du vorab kostenlos testen. Erst bei der Abgabe deiner Steuererklärung 2020 bezahlst du 35,99 Euro.
Gib deine Steuererklärung 2020 direkt ab!
Warte nicht mehr länger: Erledige deine Steuererklärung direkt. Mit nur einem Klick kannst du deine Steuererklärung 2020 an dein Finanzamt senden.
Kostenlos testenSteuererklärung einfach per App
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
Kostenlos testenSteuerformulare 2020
Die Einkommensteuererklärung 2020 muss spätestens am 31.12.2024 beim Finanzamt sein. Mit WISO Steuer benötigst du keine Formulare mehr. Lass deine Steuer einfach automatisch ausfüllen und sende sie mit einem Klick ans Finanzamt.
EST 1 A Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
EST 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen
Anlage außergewöhnliche Belastung Außergewöhnliche Belastung und Pauschbeträge
Anlage haushaltsnahe Aufwendungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Anlage Sonderausgaben Angaben zu Sonderausgaben
Anlage (§ 13 a EStG) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage (§ 34 a EStG) Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
Anlage AUS Ausländische Einkünfte
Anlage AV Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage AV § 13 a EStG Anlageverzeichnis zur Anlage 13a
Anlage FW Zur Förderung des Wohneigentums
Anlage G Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Kind Kinder
Anlage L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage R Renten und andere Leistungen
Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage SO Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge
Anlage Zinsschranke Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG)
Anlage Corona Corona-Hilfen
Anlage AVEUeR Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR
Anlage AVSE Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE
Anlage ER Anlage ER zur Einnahmenüberschussrechnung
Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage SE Anlage SE zur Einnahmenüberschussrechnung
Anlage SZE Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen
GewSt 1 A Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags
GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
GewSt 1 D BS Anlage Betriebsstätten zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
Anlage BEG Anlage Beteiligung an Körperschaften
Anlage EMU Anlage EMU zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Anlage FB Angaben über die Feststellungsbeteiligten
Anlage FE 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 2 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 3 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 4 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 5 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE AUS 1 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
Anlage FE AUS 2 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
Anlage FE KAP 1 Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern
Anlage FE KAP 2 Weitere Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern
Anlage FE KAP INV Investmentverträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Anlage FE VM Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG
Anlage FG zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Anlage FG AUS Ausländische Einkünfte und Steuern
EST 1 B Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
EST 1 D Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung