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Was solltest du bei der Steuererklärung 2020 beachten?

Steuererklärung 2020

Steuerjahr 2020

Das Steuerjahr 2020 bringt einige Änderungen und Steuer-Spar-Möglichkeiten mit sich. Wir erklären dir die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt und zeigen dir, wo du sparen kannst.

Corona-Kinderbonus für Familien

2020 konnten Familien vom Corona-Kinderbonus von 150 Euro profitieren, der je kindergeldberechtigtem Kind ausgezahlt wird. Eine Familie mit 2 Kindern erhielt 2020 so einmalig 300 Euro Kinderbonus zusätzlich zum normalen Kindergeld.

Wichtig für die Steuererklärung 2020: Der Bonus ist zwar steuerfrei, muss aber in die Steuererklärung eingetragen werden.

Corona-Kinderbonus für Familien
Grundfreibetrag 2020

Steigender Grundfreibetrag 2020

Für das Steuerjahr 2020 hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag angehoben. Dies ist insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen wie Studierende oder Teilzeitbeschäftigte interessant. Alle, die mit ihrem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegen, müssen keine Einkommenssteuer zahlen bzw. bekommen über die Steuererklärung die vom Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer komplett zurück.


Der Grundfreibetrag wurde wie folgt angehoben:
- für Ledige von 9.168 Euro auf 9.408 Euro
- für Verheiratete von 18.336 Euro auf 18.816 Euro

Steigende Kleinunternehmergrenze

Auch Kleinunternehmer dürfen sich freuen: Die Kleinunternehmergrenze wurde von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Kleinunternehmer können so jetzt mehr umsetzen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren.

Steigende Kleinunternehmergrenze
Steigender Verpflegungsmehraufwand

Steigender Verpflegungsmehraufwand

Für Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind, ist der Verpflegungsmehraufwand relevant. Das sind beispielsweise Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter, sowie Studenten und auch Azubis. Jeder, der mehrere Arbeitsorte hat und dafür mehr als 8 Stunden unterwegs ist, darf 2020 pro Tag pauschal 14 Euro absetzen (vorher 12 Euro). Wer sogar mehr als 24 Stunden abwesend ist, für den erhöht sich die Pauschale von 24 Euro auf 28 Euro.


Warum betrifft das auch Studenten und Azubis? Für sie kann diese Regelung gelten, wenn sie zum Beispiel zwischen der Berufsschule und ihrer Arbeitsstätte pendeln.

Rentenerhöhung zum 01.07.2020

Steigende Renten können Auswirkungen auf die Steuererklärung haben. Die Rentenerhöhung vom 01.07.2020 um 3,15 Prozent in den alten Bundesländern und 3,92 Prozent in den neuen Bundesländern kann dazu führen, dass Rentner nun erstmals steuerpflichtig werden und eine Steuererklärung abgeben müssen.


Hintergrund: Für Rentner besteht ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro pro Person. Wird dieser überschritten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Rentenerhöhung 2020
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Gibt es neue Formulare für die Steuererklärung 2020?

Aus 1 mach 2: Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersversorgung bekommt, füllt nicht mehr die Anlage R aus. Stattdessen gibt es ein neues Formular: Anlage R-AV /bAV. Alle anderen Arten der Rente kommen in die Anlage R.

Die Anlage Corona-Hilfen betrifft nur Gewerbetreibende und Selbstständige. Sie müssen angeben, ob sie im Steuerjahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen haben. Wenn ja, müssen die erhaltenen Zuschüsse versteuert werden. In unserem Ratgeber-Artikel erfährst du, wie du die Anlage Corona-Hilfen ganz einfach ausfüllen kannst.

Das Haus energetisch sanieren und dafür eine steuerliche Förderung erhalten? Das ist für Immobilienbesitzer ab dem Steuerjahr 2020 möglich. Die Kosten für den Austausch von Fenstern, eine neue Heizung oder Wärmedämmungsmaßnahmen können vom Finanzamt zu 20 Prozent erstattet werden. Voraussetzung dafür sind folgende Punkte:


- Du musst das Gebäude selbst bewohnen
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein
- Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und bescheinigen
- Der Beginn bzw. Abschluss der Sanierung muss zwischen 2020 und 2029 erfolgen
- Das Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen


Wenn du förderberechtigt bist, trägst du die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen einfach in die neue Anlage ein. Weitere Informationen erhältst du unter: Energetische Sanierung & Steuern

Alle Formulare für 2020 und weitere Steuerjahre findest du in unserer Übersicht: Steuerformulare

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Im Bundesdurchschnitt werden 1.072 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € - also über 600 € mehr. Schließen Icon Schließen Icon

Quelle:

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Unsere Tipps für deine Steuererklärung 2020

Lass deine Steuererklärung 2020 automatisch ausfüllen

1. Nutze den Steuer-Abruf

Der Steuer-Abruf hilft dir bei deiner Steuererklärung. Alle Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, trägt der Steuer-Abruf automatisch in deine Steuererklärung 2020 ein. So sparst du dir unnötiges Abtippen deiner Lohnsteuerdaten sowie Versicherungs- und Krankenkassen-Daten.

2. Mehr Steuern sparen durch den Corona SteuerCheck

Durch die Corona-Pandemie wurden einige Steuer-Spar-Möglichkeiten ins Leben gerufen. Nutze unseren Corona SteuerCheck um alle Sparmöglichkeiten zu finden!

Corona SteuerCheck
Steuerklasse wechseln

3. Noch schnell die Steuerklasse wechseln

Seit dem Jahr 2020 können Paare, so oft sie wollen, die Steuerklassen wechseln. Je nachdem, wie viel du und dein Partner verdienen, kann die Einteilung in die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 und 4 sinnvoll sein.


Mehr zum Thema findest du unter: Welche Steuerklasse ist die Beste?

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Alle Fragen zur Steuererklärung 2020 mit WISO Steuer

Deine Steuererklärung für 2020 kannst du über verschiedene Wege mit WISO Steuer abgeben:

- online über Steuer-Web
- mit dem Steuer-Sparbuch als Download für Windows
- mit Steuer-Mac als Download für Apple-Nutzer
- mit der WISO Steuer-App

Du kannst mit WISO Steuer deine Erklärungen für die Steuerjahre 2023, 2022, 2021, 2020 und alle davor liegenden Jahre mit wenigen Klicks an das Finanzamt senden.

Deine Steuererklärung wird über WISO Steuer direkt an dein zuständiges Finanzamt gesendet. Die Bearbeitungszeit liegt dann in den Händen deines Finanzamtes. In der Regel dauert es aber ca. 4 – 12 Wochen, bis du deine Steuerrückerstattung auf dem Konto hast.

Die schnellsten Finanzämter im Vorjahr waren:

- Berlin mit durchschnittlich 37 Tagen
- Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 38 Tagen
- Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 38,2 Tagen

Sofern du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, hast du vier Jahre Zeit, deine Steuer abzugeben. Das Steuerjahr 2020 kannst du also auch noch im Jahr 2024 abgeben. Um dein Geld aber schnellstmöglich zurückzuerhalten, empfehlen wir dir, deine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 direkt zu erledigen. Das kannst du ganz einfach mit WISO Steuer online machen.

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung auf Papier beim Finanzamt einzureichen. Das ist aber umständlich und du hast einen hohen Schreibaufwand. Mit unserem Steuerprogramm WISO Steuer 2020 kannst du deine Steuererklärung in wenigen Schritten selbst erledigen ohne unnötigen Papierkrieg.

Der Stichtag für die Steuererklärung 2020 fiel auf den 01.11.2021. Wenn du verpflichtet bist die Einkommensteuererklärung abzugeben, solltest du jetzt handeln und schnellstmöglich abgeben. Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung 2020 musst du dir den Stichtag 31.12.2024 merken.

Weitere Informationen zu den Abgabeterminen erhältst du unter: Steuererklärung Fristen

Über die finale Höhe deiner Steuerrückerstattung informiert dich dein Finanzamt mittels des Steuerbescheids. Wenn du schon vorher wissen willst, wie hoch deine Steuererstattung ausfällt, nutze WISO Steuer. Der integrierte Rechner berechnet dir deine voraussichtliche Steuerrückzahlung. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr.

WISO Steuer kannst du vorab kostenlos testen. Erst bei der Abgabe deiner Steuererklärung 2020 bezahlst du 35,99 Euro.

Gib deine Steuererklärung 2020 direkt ab!

Warte nicht mehr länger: Erledige deine Steuererklärung direkt. Mit nur einem Klick kannst du deine Steuererklärung 2020 an dein Finanzamt senden.

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Steuererklärung einfach per App

So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.

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Steuerformulare 2020

Die Einkommensteuererklärung 2020 muss spätestens am 31.12.2024 beim Finanzamt sein. Mit WISO Steuer benötigst du keine Formulare mehr. Lass deine Steuer einfach automatisch ausfüllen und sende sie mit einem Klick ans Finanzamt.

EST 1 A Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
EST 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen
Anlage außergewöhnliche Belastung Außergewöhnliche Belastung und Pauschbeträge
Anlage haushaltsnahe Aufwendungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Anlage Sonderausgaben Angaben zu Sonderausgaben
Anlage (§ 13 a EStG) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage (§ 34 a EStG) Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
Anlage AUS Ausländische Einkünfte
Anlage AV Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage AV § 13 a EStG Anlageverzeichnis zur Anlage 13a
Anlage FW Zur Förderung des Wohneigentums
Anlage G Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Kind Kinder
Anlage L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage R Renten und andere Leistungen
Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage SO Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge
Anlage Zinsschranke Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG)
Anlage Corona Corona-Hilfen

Anlage AVEUeR Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR
Anlage AVSE Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE
Anlage ER Anlage ER zur Einnahmenüberschussrechnung
Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage SE Anlage SE zur Einnahmenüberschussrechnung
Anlage SZE Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen

GewSt 1 A Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags
GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
GewSt 1 D BS Anlage Betriebsstätten zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
Anlage BEG Anlage Beteiligung an Körperschaften
Anlage EMU Anlage EMU zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Anlage FB Angaben über die Feststellungsbeteiligten
Anlage FE 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 2 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 3 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 4 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 5 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE AUS 1 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
Anlage FE AUS 2 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
Anlage FE KAP 1 Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern
Anlage FE KAP 2 Weitere Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern
Anlage FE KAP INV Investmentverträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Anlage FE VM Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG
Anlage FG zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Anlage FG AUS Ausländische Einkünfte und Steuern
EST 1 B Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
EST 1 D Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung