Während eines Urlaubs oder einer Dienstreise mit der eigenen Wohnung Geld verdienen — das klingt verlockend. Viele Deutsche nutzen den einfachen Hinzuverdienst während ihrer Abwesenheit. Sie melden ihre Wohnung bei privaten Vermittler-Plattformen wie Airbnb, Wimdu.de oder 9flats.com zur Untervermietung an. Doch welche Steuern fallen für die Vermietung an?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Deine Mieteinnahmen musst du versteuern, kannst dafür aber auch deine Ausgaben zur Vermietung absetzen
- Seit 2023 meldet Airbnb meldet dem Finanzamt automatisch Einnahmen über 2.000 Euro
- WISO Steuer hilft dir dabei, die kurzfristige Vermietung richtig in der Steuererklärung anzugeben
Airbnb-Einnahmen versteuern
Auch die kurzfristige Vermietung eines Zimmers oder der kompletten Wohnung über Airbnb und ähnlichen Plattformen unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Das bedeutet für dich: Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und musst deine Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb eintragen.
Als Einnahmen zählt alles, was du rund um das Vermieten verdient hast. Doch ob du auch tatsächlich darauf Steuern zahlst, hängt von deiner individuellen Situation ab.
Manchmal ist das Finanzamt jedoch auch der Auffassung, dass es sich bei deiner Untervermietung um Liebhaberei handelt. Dann wird deine Vermietung als Privatvergnügen angesehen und darauf musst du keine Steuern zahlen. Deine Einnahmen sind in diesem Fall nämlich steuerlich unbedeutend – und du musst sie nicht in der Steuererklärung eintragen. Auf der anderen Seite darfst du aber auch deine Verluste nicht geltend machen.
Wann fällst du mit deiner Vermietung unter die Liebhaberei? Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Indizien können dabei sein:
- Du erzielst über längere Zeit nur Verluste aus der Vermietung
- Von dir gehen auch keinerlei Anstrengungen aus, dabei etwas zu ändern
- Du bestreitest deinen Lebensunterhalt mit anderen Einkünften und gleichst damit die Verluste aus der Vermietung aus
- Du führst die Vermietung nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
Gibt es Freibeträge für Airbnb-Vermieter?
Auch wenn du aus dem kurzfristigen Vermieten einen Gewinn erzielt hast, heißt das nicht gleich, dass du darauf auch Steuern zahlen musst. Denn die fallen generell nur an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt – das gilt auch für Gewinne aus Airbnb-Vermietungen.
Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag für Singles 11.604 Euro (für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, also 23.208 Euro). Du musst deine Mieteinnahmen also nur dann versteuern, wenn du insgesamt über dieser Grenze liegst.
Und es gibt noch eine gute Nachricht: Deine Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung bleiben steuerfrei, wenn sie unter 520 Euro im Jahr liegen. Sobald du mit deinen Airbnb Mieteinnahmen über die 520 Euro kommst, unterliegt jedoch der gesamte Betrag der Steuer. Angeben musst du aber immer alle Einnahmen bei deiner Steuererklärung. Das Finanzamt möchte schließlich prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Kann ich Airbnb von der Steuer absetzen?
Dein Vorteil bei der Steuer: Du kannst alle Kosten absetzen, die im direkten Zusammenhang mit der Untervermietung über Airbnb stehen. Je höher deine Ausgaben waren, desto weniger Steuern musst du zahlen.
Hier einige Beispiele:
Als Nachweis für diese Kosten genügen die entsprechenden Belege beziehungsweise der Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung.
Beispiel: Kurzfristige Vermietung
Keine Pauschale vergessen!
Umsatzsteuer auf Airbnb-Gewinne
Neben der Einkommensteuer fällt grundsätzlich auch noch Umsatzsteuer an. Doch dafür müssen deine Einnahmen aus der Vermietung schon beträchtlich sein. Denn Umsatzsteuer fällt erst an, wenn du einen Bruttoumsatz von 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr erzielst.
Mit Umsätzen unterhalb dieser Grenze bist du automatisch Kleinunternehmer. Das heißt, es entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug darfst du aber auch keine Vorsteuer aus Rechnungen abziehen.
Du kannst aber aktiv die Regelbesteuerung wählen, indem du das dem Finanzamt mitteilst – oder einfach Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst. Entscheidest du dich also für die Umsatzsteuer, um diese freiwillig abzuführen, kannst du die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen. Doch Vorsicht: An diese Wahl bist du die nächsten 5 Jahre gebunden! Du musst dann regelmäßig auch sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.
Was meldet Airbnb an das Finanzamt?
Seit diesem Jahr gilt ein neues Steuergesetz, das es in sich hat: Online-Plattformen müssen ab jetzt ihre Nutzer samt deren Einnahmen beim Finanzamt melden.
Hast du als privater Vermieter im Jahr mehr als 2.000 Euro Einnahmen und 30 Vorgänge in der Plattform, so ist Airbnb verpflichtet, dich automatisch beim Finanzamt zu melden. Die erste Meldung müssen die Plattformbetreiber am 31. Januar 2024 einreichen. Zu melden sind relevante Transaktionen, die ab dem 01. Januar 2023 stattfinden. Das gilt übrigens für alle Internet-Plattformen, nicht nur Airbnb.
Dem Bundeszentralamt für Steuern müssen dann folgende Informationen von jedem Anbieter geliefert werden:
Wie gebe ich die Airbnb-Gewinne der Steuererklärung ein?
Deine Einnahmen und Ausgaben rund um deine Airbnb-Vermietung trägst du in der Anlage V ein. Einfacher ist es mit WISO Steuer, denn du füllst keine lästigen und unübersichtlichen Papierformulare aus. Stattdessen beantwortest du einfach ein paar Fragen und die Berechnung deiner Steuer übernimmt die App für dich.
Hier gehören deine Angaben hin:
Thema hinzufügen > Sparer und Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen. Beantworte die Frage Wird das Objekt kurzfristig vermietet? mit Ja.
FAQ: Airbnb & Steuern
Wie viel Geld darf man mit Airbnb verdienen?
Wie erfährt das Finanzamt von meinen Mieteinnahmen?
Wie hoch werden private Mieteinnahmen versteuert?
Hol dir dein Geld zurück
Ganz einfach mit WISO Steuer.