Altersentlastungsbetrag: So bekommst du ihn

Vorteil bei der Steuer für alle ab 64

Für Steuerzahler ab 64 Jahren gibt es einen speziellen Freibetrag: den Altersentlastungsbetrag. Damit zahlen Ältere weniger Steuern auf voll steuerpflichtige Einkünfte wie Lohn oder Mieteinnahmen. Wir erklären, wie der Altersfreibetrag funktioniert.

Kurz & knapp

  • Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für alle ab 64 Jahren
  • Wie hoch dieser ist, hängt vom Geburtsjahr und der Höhe der voll steuerpflichtigen Einkünfte ab
  • Bis zu einem bestimmten Betrag bleiben solche Einkünfte dann steuerfrei
  • Erstellst du mit WISO Steuer deine Steuererklärung, beantragt das Programm den Altersentlastungsbetrag automatisch

Wer bekommt den Altersentlastungsbetrag?

Wenn du mindestens 64 Jahre alt bist, kannst du den Altersentlastungsbetrag bekommen (§ 24a EStG). Das ist ein Steuerfreibetrag, mit dem du bei bestimmten Einkünften Steuern sparen kannst. Profitieren kannst du beispielsweise, wenn du noch berufstätig bist.

Entscheidend ist, dass du am 1. Januar des Steuerjahres, in dem du den Altersfreisbetrag in Anspruch nehmen möchtest, bereits 64 Jahre alt bist. Du feierst in dem Jahr also deinen 65. Geburtstag. Nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 187 BGB) vollendest du dein Lebensjahr immer mit Ablauf des vorherigen Tages.

Beispiel: Du bist am 1. Januar 1960 geboren und hast deshalb rechtlich am 31. Dezember 2023 um 24.00 Uhr dein 64. Lebensjahr vollendet. Auch, wenn du erst am 1. Januar offiziell Geburtstag feierst. Für 2024 steht dir dann erstmals der Altersentlastungsbetrag zu. Das gilt auch für alle, die im Laufe des Jahres 1959 geboren wurden. Wer hingegen einen Tag später, also am 2. Januar 1960, geboren wurde, bekommt den Entlastungsbetrag erst ab 2025.

Ausnahme: Gesetzliche Renten und Pensionen

Alle, die zu Beginn des Steuerjahres 64 Jahre alt sind, bekommen diesen Steuerfreibetrag. Er steht für mehrere Einkunftsarten zur Verfügung, aber nicht für gesetzliche Renten und Pensionen. Denn hier wird bereits mit dem individuellen Rentenfreibetrag und dem Versorgungsfreibetrag ein Teil steuerfrei gestellt. Voll besteuerte Renten wie die Riester-Rente und bestimmte Betriebsrenten können jedoch in die Berechnung des Freibetrags einbezogen werden.

Der Altersentlastungsbetrag wirkt sich auf folgende Einkünfte aus:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus einer unternehmerischen Tätigkeit (selbstständig, gewerblich, Land- und Forstwirtschaft)
  • Mieteinkünfte
  • Rentenbezüge, die voll versteuert werden (zum Beispiel Riester- und Rürup-Renten)
  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften wie dem Verkauf einer Immobilie nach der Spekulationsfrist
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, insofern sie individuell versteuert werden

Einbezogen werden diese Einkünfte, wenn du damit ein positives Ergebnis erzielt hast. Von solchen steuerpflichtigen Einkünften wird der Altersentlastungsbetrag abgezogen. Sie bleiben dann in dieser Höhe steuerfrei. Wer aber ausschließlich Rente oder Pension bezieht, der profitiert nicht.

Beim Arbeitslohn berücksichtigt der Arbeitgeber den Altersfreibetrag bereits bei der Gehaltsabrechnung. Er behält etwas weniger Lohnsteuer ein. Für die anderen begünstigten Einkünfte ist es aber erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben. Dann berechnet das Finanzamt den Steuervorteil und weist ihn im Steuerbescheid aus.

Tabelle: So hoch ist der Altersentlastungsbetrag

Geburt vor dem 2. JanuarErstes Jahr des AnspruchsProzentsatzHöchstbetrag
1941200540,0 %1.900 €
1942200638,4 %1.824 €
1943200736,8 %1.748 €
1944200835,2 %1.672 €
1945200933,6 %1.596 €
1946201032,0 %1.520 €
1947201130,4 %1.444 €
1948201228,8 %1.368 €
1949201327,2 %1.292 €
1950201425,6 %1.216 €
1951201524,0 %1.140 €
1952201622,4 %1.064 €
1953201720,8 %988 €
1954201819,2 %912 €
1955201917,6 %836 €
1956202016,0 %760 €
1957202115,2 %722 €
1958202214,4 %684 €
1959202314,0 %665 €
1960202413,6 %646 €
1961202513,2 %627 €
1962202612,8 %608 €
1963202712,4 %589 €
1964202812,0 %570 €
1965202911,6 %551 €
1966203011,2 %532 €
1967203110,8 %513 €
1968203210,4 %494 €
1969203310,0 %475 €
197020349,6 %456 €
197120359,2 %437 €
197220368,8 %418 €
197320378,4 %399 €
197420388,0 %380 €
197520397,6 %361 €
197620407,2 %342 €
197720416,8 %323 €
197820426,4 %304 €
197920436,0 %285 €
198020445,6 %266 €
198120455,2 %247 €
198220464,8 %228 €
198320474,4 %209 €
198420484,0 %190 €
198520493,6 %171 €
198620503,2 %152 €
198720512,8 %133 €
198820522,4 %114 €
198920532,0 %95 €
199020541,6 %76 €
199120551,2 %57 €
199220560,8 %38 €
199320570,4 %19 €
199420580 %0 €

Je jünger du bist, desto niedriger ist dein Altersentlastungsbetrag. Denn der Entlastungsbetrag wird stufenweise abgebaut – und zwar jährlich um 1,6 Prozentpunkte (2005 bis 2019), um 0,8 Prozentpunkte (2020 bis 2022) beziehungsweise um 0,4 Prozentpunkte (2023 bis 2058). Diejenigen, die im Jahr 2056 oder am 1. Januar 2057 64 Jahre alt werden, sind die letzten, die dann noch einen Altersfreibetrag von 0,4 Prozent und höchstens 19 Euro bekommen können. Für die Jahrgänge ab 1993, die ab 2058 Anspruch auf den Entlastungsbetrag hätten, entfällt er dann vollständig.

Ursprünglich war das Auslaufen sogar schon ab 2040 geplant. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde aber beschlossen, dass der Altersentlastungsbetrag langsamer von 2023 bis 2058 abgeschmolzen wird. Auch der Höchstbetrag wird jetzt nur noch um 19 Euro in jedem Jahr reduziert.

Folgendes Beispiel zeigt dir, wie du die Tabelle lesen kannst:

Wenn du vor dem 2. Januar 1960 (also im Jahr 1959, spätestens am 1. Januar 1960) geboren wurdest, erhältst du im Steuerjahr 2024 erstmals den Entlastungsbetrag. Dieser wird dauerhaft bis zum Lebensende auf 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte festgesetzt, beträgt aber höchstens 646 Euro.

Für den Jahrgang 1958 gilt hingegen: Den Altersentlastungsbetrag gibt es erstmals im Steuerjahr 2023. Hier gilt bis zum Lebensende 14 Prozent, aber maximal 665 Euro. Für die Folgejahre bleibt es also bei diesen beiden Werten, die das Finanzamt erstmals im Steuerbescheid 2023 festgesetzt hat.

Altersfreibetrag richtig berechnen

Damit du nachvollziehen kannst, wie der Altersentlastungsbetrag ermittelt wird, zeigen wir dies im Folgenden. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bruttolohn ermitteln: Darunter fällt das, was du in einem Jahr aus nichtselbstständiger Arbeit verdient hast. Hier zählt der Bruttoarbeitslohn. Bist du kein Arbeitnehmer, entfällt dieser Schritt für dich.
  2. Positive Einkünfte addieren: Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit etc. Es geht hier jedoch um die reinen Gewinne, also nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
  3. Mit individuellem Prozentsatz verrechnen: Die Summe aus Arbeitslohn und anderen positiven Einkünften wird mit deinem individuellen Prozentsatz (siehe Tabelle) multipliziert.
  4. Höchstbetrag abgleichen: Abschließend wird geprüft, ob das Ergebnis den individuellen Höchstbetrag (siehe Tabelle) übersteigt. Falls ja, bekommst du den Altersfreibetrag nur in Höhe des Höchstbetrags.
Experten Tipp

Automatische Berechnung mit WISO Steuer

Wenn du mit WISO Steuer deine Steuererklärung erstellst, musst du dir keinen Kopf machen, ob du den Entlastungsbetrag erhältst und wie hoch dieser in deinem Fall ist. Das Programm beantragt und berechnet ihn automatisch. Hierfür verwendet es dein Geburtsdatum und deine Angaben zu den verschiedenen Einkünften in der Steuererklärung.

Beispiel für den Altersentlastungsbetrag

Du erhältst ab dem Jahr 2020 den Altersentlastungsbetrag. Dein Prozentsatz liegt bei 16 Prozent, der Höchstbetrag bei 760 Euro. In einem Teilzeitjob verdienst du im Jahr 2020 20.000 Euro brutto und hast positive Mieteinkünfte (abzüglich Werbungskosten) von 7.500 Euro.

Der Gesamtbetrag deiner positiven Einkünfte (Bruttolohn + Mieteinkünfte) liegt somit bei 27.500 Euro.

Da du erst seit 2020 den Freibetrag erhältst, liegt der Prozentsatz bei 16 Prozent. Daraus berechnet sich:

27.500 Euro x 16 Prozent = 4.400 Euro

Der Betrag übersteigt jedoch den Höchstbetrag von 760 Euro. Von deinen Gesamteinkünften zieht das Finanzamt für die Berechnung der Steuer also nur 760 Euro ab.

Altersentlastungsbetrag in die Steuererklärung eintragen

Erfüllst du die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag, erstellst du einfach eine Steuererklärung. Den Entlastungsbetrag musst du nicht gesondert beantragen. Anhand deines Geburtsdatums und deiner angegebenen Einkünfte ermittelt das Finanzamt deinen individuellen Steuerfreibetrag. Dieser mindert dann dein zu versteuerndes Einkommen.

Erstelle einfach mit WISO Steuer deine Steuererklärung. Das Programm berechnet dann deine Steuer nach Abzug des Altersfreibetrags.

Wichtig: Bei Ehepaaren prüft das Finanzamt für jeden Partner separat, wer Anspruch auf den Steuervorteil hat. Es ermittelt für jeden Partner den individuellen Prozentsatz und Höchstbetrag und berechnet so den jeweiligen Steuerfreibetrag. Diesen rechnet es dann auf die Einkünfte des jeweiligen Partners an.

Besonderheit bei Kapitalerträgen

Gewinne aus Kapitalerträgen wie etwa Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent deines Gewinns. Insoweit deine Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterliegen, werden sie beim Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt (BFH, Urteil vom 25. April 2017, III B 51/16).

Liegst du aber mit deinen steuerpflichtigen Einkünften unter dem Steuersatz von 25 Prozent, solltest du deine gesamten Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Stellt das Finanzamt hier einen günstigeren Steuersatz fest, wendet es diesen statt des Abgeltungssteuersatzes an. Außerdem berücksichtigt es dann den Altersentlastungsbetrag bei deinen Kapitaleinkünften.

Weitere Steuervorteile für Rentner

Fast alle Renten sind steuerpflichtig, weswegen immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du auch tatsächlich Steuern zahlen musst. Es kommt auf deine persönliche Situation an – mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich relevant sind.

Mit diesen Positionen kannst du aber (neben dem Altersentlastungsbetrag) Geld bei der Steuer sparen:

  • Grundfreibetrag: Auch Rentner profitieren von dem Steuerfreibetrag, der jedes Jahr steigt.
  • Rentenfreibetrag: Abhängig davon, wann du erstmals Rente beziehst, bekommst du einen individuellen Freibetrag. Nur auf den übersteigenden Betrag musst du für die Rente Steuern zahlen. Dein individueller Rentenfreibetrag bleibt bis zum Lebensende unverändert.
  • Werbungskosten: Ohne Nachweis steht dir die Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr zu. Hattest du im Zusammenhang mit dem Rentenbezug höhere Ausgaben, kannst du diese absetzen. Dazu können beispielsweise zählen: Ausgaben für einen Rentenberater, für Steuerberatung (zum Beispiel für WISO Steuer), Rechtsberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren.
  • Sonderausgaben: Absetzbar sind die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, möglicherweise auch für weitere Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer und Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Hierzu zählen vor allem selbst getragene Krankheits- und Pflegekosten, Fahrten zu Ärzten, ein Behindertenpauschbetrag und Unterhaltsleistungen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Beauftragst du für Arbeiten in deinem Haushalt professionelle Hilfe, kannst du dir 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung zurückholen.

FAQ: Altersentlastungsbetrag

Das Finanzamt schaut, ob du am 1. Januar des betreffenden Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt bist. Ist das der Fall, steht dir der Freibetrag zu.
Die Höhe hängt zunächst davon ab, wann du geboren wurdest. Denn er wird für Jüngere von Jahr zu Jahr abgeschmolzen.

Beispiel: Wer im Jahr 1959, spätestens am 1. Januar 1960 geboren wurde, erhält im Steuerjahr 2024 erstmals den Altersentlastungsbetrag. Dieser wird dauerhaft bis zum Lebensende auf 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte festgesetzt, beträgt aber höchstens 646 Euro. Für den Jahrgang 1958 liegt der individuelle Prozentsatz hingegen bei 14 Prozent und der Höchstbetrag bei 665 Euro.

Erfüllst du die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag, bekommst du ihn mit der Steuererklärung. Das Finanzamt berücksichtigt ihn dann automatisch.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten – das musst du nicht selbst übernehmen. Am einfachsten erstellst du eine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das Programm zieht den Betrag automatisch ab.
Du trägst den Betrag nicht an einer bestimmten Stelle der Steuererklärung ein. Vielmehr berechnet das Finanzamt ihn automatisch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Dann taucht er auch in deinem Steuerbescheid im Bereich „Besteuerungsgrundlagen: Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ auf.
  • Bruttoarbeitslohn
  • voll versteuerte Renten (zum Beispiel Riester- und Rürup-Rente)
  • Vermietungseinkünfte
  • Kapitaleinkünfte (wenn sie mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden und nicht mit der Abgeltungssteuer)
  • Einkünfte aus einer unternehmerischen Tätigkeit
Bei gesetzlichen Renten und Pensionen wird der Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt. Denn hier wird bereits mit dem individuellen Rentenfreibetrag und dem Versorgungsfreibetrag ein Teil steuerfrei gestellt.
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