Anlage N: Nichtselbständige Arbeit

So füllst du die Formulare richtig aus

Die Anlage N ist für alle Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre bei der Steuererklärung wichtig. Welche Angaben gehören rein? Das erklären wir hier, inklusive Download des Formulars.

Kurz & knapp

  • Die Anlage N ist ein Formular der Einkommensteuererklärung
  • Arbeitnehmer, Betriebsrentner oder Pensionäre tragen dort ihr Einkommen und ihre Werbungskosten ein
  • Mit WISO Steuer wird sie automatisch ausgefüllt

Wer muss die Anlage N ausfüllen?

Das N in „Anlage N” steht für nichtselbständige Arbeit. Du arbeitest also nicht für dich selbst, sondern bist Angestellter beziehungsweise Arbeitnehmer. Das Formular ist Teil deiner Steuererklärung. Darin trägst du Daten zu deinem Einkommen (also Bruttoarbeitslohn, Bezüge als Beamten-Pensionär oder Lohn-Ersatzleistungen) ein. Damit du nicht auf alles Steuern zahlen musst, kannst du Werbungskosten abziehen.

Wo finde ich die Anlage N?

Du findest die Anlage N im Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre. Alle deine Angaben werden in WISO Steuer in die richtige Zeile des Formulars übernommen.

Anlage N als Download

Anlage N ganz bequem online ausfüllen

Warum mit Papierkram rumschlagen, wenn es auch einfacher geht? Bei WISO Steuer ist enthalten, was du brauchst. Beantworte Fragen ohne Steuer-Deutsch und die Formulare werden automatisch für dich befüllt.
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Wie wird die Anlage N abgegeben?

Du gibst die Formulare zusammen mit den anderen Teilen deiner Steuererklärung ab. Mit unserem Steuer-Versand geht das alles elektronisch. Nur ein paar Klicks und schon landet die Unterlagen beim richtigen Finanzamt!

Kann ich mehrere Anlagen N abgeben?

Das ist nicht notwendig. Warum? In der Anlage N werden die Angaben zu mehreren Jobs summiert. In den Formularen erscheinen also die Gesamtsummen zum Bruttoarbeitslohn und in den sogenannten Aufstellungen werden dann die Einzelwerte aufgelistet.

Information zum Thema

Jeder Ehepartner für sich

Nur in einem Fall ist es notwendig, dass 2 Anlagen N ausgefüllt werden: Wenn du verheiratet bist. Dann gibt es jeweils eine eigene Anlage N für dich und deinen Ehepartner.

Muss ich zwingend eine Steuererklärung machen?

Als Arbeitnehmer bist du nicht unbedingt dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Aber: Wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst, kann eine nette Erstattung für dich drin sein. Hier kannst du herausfinden, ob auch für dich die Abgabepflicht besteht:

Tatsächliche Werbungskosten vs. Pauschale

So wird die Steuererklärung noch einfacher: Das Finanzamt spricht dir als Arbeitnehmer eine Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro zu. Das bedeutet: Ohne dass du Werbungskosten eintragen oder nachweisen musst, werden dir automatisch 1.230 Euro vom Einkommen abgezogen.

Was aber, wenn du wirklich hohe Ausgaben für deinen Job hattest? Kommst du auf eine Summe von über 1.230 Euro, dann werden natürlich deine tatsächlichen Werbungskosten vom Einkommen abgezogen. Mit jedem Euro sparst du also mehr Steuern.

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Keine Pauschale vergessen!

Mit WISO Steuer holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung heraus. Lass dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen und hol dir alle Tipps für noch mehr Steuerrückerstattung.

Wie fülle ich die Anlage N aus?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.

Angaben zum Arbeitslohn

Zeile 1-4

Allgemeine Angaben zum Namen, der Steuernummer und eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer auf der Lohnsteuerbescheinigung).

Zeile 5

Hier gibst du deine Steuerklasse ein.

Zeile 6-20

Daten der Lohnsteuerbescheinigung zum Bruttoarbeitslohn, steuerpflichtigen Einkünften vom Arbeitgeber und den gezahlten Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Experten Tipp

Lass die Daten automatisch eintragen

Mit unserem Steuer-Abruf werden diese Daten automatisch in die Steuererklärung eingetragen. So hast du weniger Arbeit und kannst dir sicher sein, dass die Werte stimmen.

Zeile 21

Arbeitslohn ohne Steuerabzug: Hier geht es um steuerpflichtigen Lohn, wofür dir noch nicht automatisch Steuern abgezogen wurden. Das kann zum Beispiel bei einem ausländischen Arbeitgeber der Fall sein.

Zeile 22-25

Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit: Die Werte dieser Zeilen sind Summen aus der Anlage N-AUS (Nichtselbständige Arbeit im Ausland). Wenn du im Ausland gearbeitet hast und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst du dein Einkommen versteuern. Unter gewissen Umständen kann es aber sein, dass dein ausländischer Lohn in Deutschland nicht versteuert werden muss.

Zeile 26

Arbeitest du in Frankreich, Österreich oder der Schweiz und pendelst täglich zwischen deinem Arbeitsplatz im Ausland und deinem Wohnort in Deutschland, dann bist du Grenzgänger. Du gibst in dieser Zeile an, wie hoch dein Arbeitslohn im Ausland war.

Zeile 27

Du trägst die Summe der erhaltenen steuerfreien Aufwandsentschädigungen ein. Dazu zählen:

  • Einnahmen aus öffentlichen Kassen
  • Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Tätigkeiten
  • Einnahmen für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit
  • Einnahmen für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
  • Einnahmen für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich
Information zum Thema

Freibeträge

Für diese Tätigkeiten gibt es Freibeträge (bis zu 3.000 Euro), bis zu denen du die Einnahmen nicht versteuern musst. Verdienst du mehr als die Freibeträge zulassen, musst du nur für die Differenz Steuern zahlen.

Zeile 28

Lohn-/Entgeltersatzleistungen: Deine Ersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld) sind zwar steuerfrei, aber können den Prozentsatz der Einkommensteuer erhöhen. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Werbungskosten

Von deinen Einkünften als Arbeitnehmer darfst du berufsbedingte Ausgaben abziehen. So zahlst du weniger Steuern. Welche Ausgaben sind das genau?

Zeile 31-38

Entfernungspauschale: Auch bekannt als Pendlerpauschale. Die einfache Strecke zum Arbeitsplatz wird mit 0,30 Euro pro Kilometer berechnet. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 0,35 Euro. Der Betrag steigt ab 2022 auf 0,38 Euro.

Zeile 39-40

Hast du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten, kommen sie in die Zeile 39. Die Beträge werden automatisch von der Entfernungspauschale abgezogen, weil du dafür bereits Ersatz bekommen hast. Zuschüsse vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommen in Zeile 40.

Zeile 41

Du hast Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften gezahlt? Dann trägst du die Summe in diese Zeile ein.

Zeile 42-43

Wenn du für die Arbeit technische Geräte, Werkzeuge, Arbeitskleidung, Fachzeitschriften und ähnliches angeschafft hast, kannst du die Kosten angeben. Man nennt diese Sachen auch Arbeitsmittel.

Zeile 44

Ausgaben für dein häusliches Arbeitszimmer. Höchstens 1.250 Euro pro Jahr kannst du für das Arbeitszimmer absetzen.

Zeile 45

Homeoffice-Pauschale: Für jeden Tag, den du im Homeoffice gearbeitet hast, bekommst du 5 Euro angerechnet. Höchstens 600 Euro insgesamt sind möglich. Ab dem Jahr 2022 soll der Höchstbetrag auf 1.000 Euro steigen. Das lohnt sich vor allem für dich, wenn du die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllst.

Zeile 46

Fortbildungskosten: Hast du berufsbedingt an einer Fortbildung teilgenommen, eine Umschulung oder ein Masterstudium gemacht, kannst du die Summe deiner Ausgaben in diese Zeile eintragen. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Prüfungsgebühren und so weiter.

Zeile 47-49

Weitere Werbungskosten wie Bewerbungskosten, Umzugskostenpauschale und Kontoführungsgebühren.

Zeile 50-60

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen vom Bundesministerium der Finanzen nicht vor.

Zeile 61-64

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten: Dein Chef hat dich für eine Aufgabe auf eine Reise geschickt? Dann kannst du die Kosten, auf denen du sitzen geblieben bist, von der Steuer absetzen. Dazu gehören:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten

Zeile 65-66

Als Lkw-Fahrer kannst du für eine Übernachtung in der Fahrerkabine eine Pauschale von 8 Euro pro Tag nutzen. Hast du von deinem Arbeitgeber bereits eine Erstattung bekommen, ziehst du diesen Betrag ab.

Zeile 67-72

Bei Abwesenheiten von mindestens 8 Stunden vom Arbeitsplatz (wegen Dienstreisen oder ähnlichem) kannst du Verpflegungspauschalen nutzen. Sie gleichen deine Mehrkosten für Essen & Co. aus. Hat dein Chef dir bereits Geld erstattet, musst du diesen Betrag abziehen.

Zeile 73-78

Wenn du besondere Einkünfte hattest, musst du die Werbungskosten getrennt angeben. Die Sonderfälle sind:

  • steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (die Einnahmen findest du in Zeile 11 beziehungsweise Zeile 16 der Anlage N)
  • Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre (die Einnahmen findest du in Zeile 17 beziehungsweise 18 der Anlage N)
  • steuerfreier Arbeitslohn laut Anlage N-AUS
  • steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem noch keine Steuern abgezogen wurden
  • Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn ein weiterer Wohnsitz in Belgien vorhanden ist

Zeile 79-90

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen vom Bundesministerium der Finanzen nicht vor.

Zeile 91-117

Doppelte Haushaltsführung: Wenn du berufsbedingt 2 Wohnsitze hast, dann kannst du die Mehrkosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen Fahrtkosten, Miete, Verpflegungspauschalen, Umzugskosten und so weiter. Hat dein Arbeitgeber schon (einen Teil der) Kosten erstattet, dann musst du diesen Betrag abziehen.

FAQ: Anlage N

Die Anlage N ist ein Formular, das zur Einkommensteuererklärung gehört. Es geht um nichtselbständige Arbeit.
Wenn du Arbeitnehmer, Pensionär oder Betriebsrentner bist, füllst du die Anlage N aus.
Werbungskosten, also berufsbedingte Ausgaben, können in der Anlage N abgesetzt werden. Darunter fallen zum Beispiel die Pendlerpauschale, Arbeitsmittel und so weiter.
Dafür brauchst du nichts tun. WISO Steuer trägt die Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.000 Euro automatisch ein. Wenn du deine tatsächlichen Kosten einträgst und über 1.000 Euro kommst, dann wird stattdessen natürlich der höhere Gesamtwert genommen.
Diese Pauschalen gibt es in der Anlage N:

  • Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer (1.000 Euro)
  • Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer, 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer)
  • Pauschale für weitere Arbeitsmittel (103 Euro)
  • Pauschale für Kontoführungsgebühren (16 Euro)
  • Verpflegungspauschalen (14 Euro beziehungsweise 28 Euro)
  • Pauschalen für Bewerbungsunterlagen (2,50 Euro per E-Mail beziehungsweise 8,50 Euro per Brief)
  • Homeoffice-Pauschale (5 Euro pro Tag)

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Quelle: BMF