Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job entstehen, sind Werbungskosten. Wer die Kosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld zurück. Was genau dazu gehört und wie man sie richtig in die Erklärung einträgt, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Werbungskosten sind Ausgaben für deinen Beruf
- Das Finanzamt rechnet dir pauschal 1.230 Euro an
- Mit WISO Steuer kannst du viele Kosten automatisch eintragen lassen
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die direkt oder indirekt durch deine Arbeit entstehen. In § 9 EStG ist die Rede von „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung“ deines Jobs. Das schließt nicht nur Kosten im laufenden Arbeitsalltag (wie Fahrtkosten) ein, sondern auch solche in der Bewerbungsphase oder Fortbildungen. Typische Beispiele sind:
Doch nicht nur als Arbeitnehmer kannst du Werbungskosten von der Steuer absetzen. Es geht immer darum, dass du deine Ausgaben mit Einnahmen in Verbindung bringen kannst. Deswegen gibt es Werbungskosten auch bei Rentern, Vermietern und mehr.
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1.230 Euro als Werbungskostenpauschale
Du hast keine oder nur wenige Ausgaben für deinen Job? Nicht schlimm, denn du bekommst die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt). Seit 2023 beträgt sie 1.230 Euro.
Dafür musst du nichts tun – weder einen Antrag stellen, noch Nachweise an das Finanzamt senden. Schon bei deiner Lohnsteuerbescheinigung wird diese Pauschale berücksichtigt.
Jahr | Werbungskostenpauschale |
---|---|
2021 | 1.000 € |
2022 | 1.200 € |
2023 | 1.230 € |
2024 | 1.230 € |
Dir steht die komplette Werbungskostenpauschale für ein Jahr selbst dann zu, wenn du nur wenige Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hast. Wichtig: Du bekommst sie nur ein Mal pro Jahr. Auch dann, wenn du mehrere Jobs hast.
Wenn du für beruflich bedingte Ausgaben (wie Fachliteratur, Arbeitsmittel oder eine berufliche Weiterbildung) mehr als 1.230 Euro bezahlt hast, darfst du dich freuen. Denn statt der Pauschale wird mit deinen Gesamtausgaben gerechnet. Im Klartext heißt das: mehr Geld zurück vom Finanzamt.
Dafür musst du deine Ausgaben allerdings gegenüber dem Finanzamt belegen können. Bewahre also die Nachweise für deine Ausgaben sorgfältig auf. Das geht besonders einfach mit der kostenlosen App WISO Steuer-Scan: Mach einfach mit deinem Smartphone ein Bild von deiner Rechnung. So kannst du deine Ausgaben einfach in deiner Steuererklärung übernehmen und den Beleg auf Nachfrage vom Finanzamt elektronisch zusenden.
Tatsächliche Kosten vs. Pauschale
FAQ: Werbungskosten
Was gehört alles zu den Werbungskosten?
Wie bekomme ich die Werbungskostenpauschale?
Gibt es einen Höchstbetrag für Werbungskosten?
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Muss ich meine Werbungskosten nachweisen können?
Welche Werbungskosten kan ich ohne Nachweis absetzen?
Kann ich die Werbungskostenpauschale mit anderen Pauschalen kombinieren?
Wann lohnt es sich, Werbungskosten in der Steuererklärung einzutragen?
Können Rentner Werbungskosten absetzen?
Wann zählt das Studium zu den Werbungskosten?
Was sind Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung?
Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen
Pauschale nutzen oder tatsächliche Kosten absetzen? Beides machst du über deine Steuererklärung. Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun.
Sobald du deine echten Werbungskosten einträgst, vergleicht das Programm, mit welcher Option du mehr Erstattung bekommst. Geh in den Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten). Dort trägst du deine Ausgaben rund um den Beruf ein.
Besonders einfach: Bei WISO Steuer kannst du Fotos von deinen Rechnungen machen. Schon werden Betrag, Absender und Rechnungsdatum automatisch an der richtigen Stelle eingetragen.
Kein Arbeitnehmer? Diese Regeln gelten für dich
Werbungskosten als Rentner absetzen
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner können Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Möglich ist das mit Kosten, die in Zusammenhang mit den Einnahmen aus Renten entstehen. Dazu zählen zum Beispiel:
Kannst du keine Ausgaben nachweisen, gibt es auch in diesem Fall einen Pauschbetrag. Jedoch liegt er bei 102 Euro statt der 1.230 Euro, die Arbeitnehmer bekommen. Um die Pauschale zu erhalten, musst du keinen Antrag stellen. Sie wird dir automatisch angerechnet, wenn du deine Steuererklärung abgibst und dort Angaben zu Renteneinkünften eingetragen hast.
Arbeitest du als Rentner weiterhin in einem Angestelltenverhältnis, kannst du zudem auch beispielsweise diese Kosten ansetzen:
Werbungskosten bei Vermietung
Vermietest du eine Immobilie? Dann musst du deine Mieteinnahmen versteuern. Mit Werbungskosten kannst du dir Steuervorteile in der Steuererklärung sichern. Dazu gehören alle Ausgaben rund um deine Vermietung – von den anfänglichen Ausgaben (wie der Kauf der Immobilie) bis hin zu deinen laufenden monatlichen Kosten. Das sind beispielsweise:
Aber du musst nicht darauf warten, dass deine erste Mietzahlung eingeht, um die Kosten bei der Steuer anzugeben. Beispielsweise Darlehenszinsen oder Renovierungskosten kannst du bereits vorher in deiner Steuererklärung eintragen. Sie zählen dann als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten. Die Voraussetzung ist dabei, dass du tatsächlich eine Vermietungsabsicht hast – also in den Folgejahren deine Immobilie vermietest.
Du hast Schwierigkeiten einen Mieter zu finden und deine Wohnung steht deshalb leer? Auch im Fall einer leerstehenden Immobilie kannst du die entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass du weiterhin die Absicht hast, die Immobilie zu vermieten. Bei erheblichem Mietausfall hast du außerdem die Möglichkeit auf Grundsteuer-Erlass seitens deiner Gemeinde.
Werbungskosten als Student
Auch rund ums Studium entstehen viele Kosten, die du bei der Steuer berücksichtigen kannst.
Machst du deine erste Ausbildung oder ein Erststudium (beispielsweise Bachelor), gehören diese Kosten nicht zu den Werbungskosten. Einen Steuervorteil bekommst du trotzdem: Das Finanzamt akzeptiert deine Kosten dann als Sonderausgaben – pro Jahr kannst du so bis zu 6.000 Euro in deiner Steuererklärung angeben.
Wer noch weiter die Schulbank drückt, profitiert mehr: Ausgaben für ein Zweitstudium, also jede weitere Ausbildung nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung (zum Beispiel ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss), können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Diese Kosten können Studenten beispielsweise in der Steuererklärung angeben:
Mit heutigen Ausgaben in Zukunft sparen
Werbungskosten bei Kapitalerträgen
In der Regel kannst du bei deinen Kapitalerträgen keine Werbungskosten (zum Beispiel Depotgebühren oder Kreditzinsen) absetzen. Hintergrund ist, dass von deinen Einnahmen automatisch 1.000 Euro abgezogen werden – der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Das ist der Ausgleich für deine gesamten Kosten.
Bis 2008 gab es noch einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro. Hattest du höhere Ausgaben, konntest du die tatsächlichen Kosten absetzen.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Werbungskostenabzug heute noch möglich. Und zwar dann, wenn du keine Abgeltungssteuer zahlst, sondern deine Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz berechnet werden müssen und du dafür die Steuererklärung abgeben musst (siehe § 32d Abs. 2 EStG). In diesem Fall wird der Sparer-Pauschbetrag nicht abgezogen.
Ein Beispiel für eine solche Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz ist folgender Fall: Ein verheirateter Mann ist Unternehmer und erhält von seiner Frau ein Privatdarlehen für betriebliche Zwecke. Die Schuldzinsen zieht er als Betriebsausgaben ab. Die Zinseinnahmen sind dann bei der Frau mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sie darf hier keinen Sparer-Pauschbetrag abziehen, dafür aber eigene Werbungskosten. Also die Aufwendungen, die mit der Erzielung der Zinseinnahmen zusammenhängen.
Gibt es Werbungskosten bei Selbstständigen?
Bist du selbstständig tätig, kannst du die Kosten für dein Unternehmen absetzen. Allerdings spricht man hier von Betriebsausgaben statt Werbungskosten. Grundsätzlich funktionieren beide Ausgabenarten sehr ähnlich, denn du kannst nur die berufsbedingten Ausgaben absetzen. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen, sodass du unterm Strich weniger Steuern zahlen musst.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gibt es bei Selbstständigen jedoch keine Pauschale für die gesamten Betriebsausgaben. Es ist notwendig jede Ausgabe einzeln anzugeben. Aber: das lohnt sich! Je mehr Kosten du hattest, desto weniger Steuern musst du zahlen.
Unter die Betriebsausgaben fallen beispielsweise:
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Quelle: § 9 EStG (Einkommensteuergesetz)