Werbungskosten

Ausgaben rund um den Beruf absetzen

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job entstehen, sind Werbungskosten. Wer die Kosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld zurück. Was genau dazu gehört und wie man sie richtig in die Erklärung einträgt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Werbungskosten sind Ausgaben für deinen Beruf
  • Das Finanzamt rechnet dir pauschal 1.230 Euro an
  • Mit WISO Steuer kannst du viele Kosten automatisch eintragen lassen

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die direkt oder indirekt durch deine Arbeit entstehen. In § 9 EStG ist die Rede von „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung“ deines Jobs. Das schließt nicht nur Kosten im laufenden Arbeitsalltag (wie Fahrtkosten) ein, sondern auch solche in der Bewerbungsphase oder Fortbildungen. Typische Beispiele sind:

  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg: Das Finanzamt unterstützt dich mit der Pendlerpauschale. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kannst du 0,30 Euro absetzen (ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro)
  • Arbeitsmittel: Alles, was du für deinen Job kaufst, kannst du in der Regel von der Steuer absetzen (zum Beispiel Computer, Fachliteratur und Berufskleidung). Wichtig ist dabei, dass du das Arbeitsmittel grundsätzlich fast ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Zu den typischen Arbeitsmitteln gehören:
  • Arbeitszimmer: Für alle Arbeitnehmer kommt die Homeoffice-Pauschale infrage. Damit bekommst du 6 Euro pro Tag, den du von zu Hause aus gearbeitet hast, bis zu 1.260 Euro pro Jahr. Für ein abgeschlossenes Arbeitszimmer gibt es spezielle Voragaben – jedoch keine Beschränklungen in der Höhe der absetzbaren Kosten.
  • Gebühren für das Gehaltskonto: Du kannst eine Pauschale in Höhe von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren eintragen.
  • Fortbildungskosten: Hast du dich für den Job fortgebildet, kannst du alle entstandenen Kosten bei der Steuer angeben. Dazu gehören beispielsweise Lehrgangs- und Seminargebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung.
  • Beruflicher Umzug: Neben deinen eigentlichen Umzugskosten wie die Umzugsfirma, Maklergebühren und Doppelmiete, kannst du auch eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 964 Euro erhalten. Für jede weitere Person, die mit umzieht, kommen 643 Euro dazu.
  • Zweitwohnung am Arbeitsort: Hier liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der Ausgaben kannst du als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Familienheimfahrten, Miete und Nebenkosten.
  • Dienstreisen: Zu deinen Reisekosten gehören die Fahrt (wird mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer abgerechnet), Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Nebenkosten (zum Beipiel Parkgebühren).
  • Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände: Gemeint sind Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und der Mitgliedschaft in solchen Organisationen entstehen.

Doch nicht nur als Arbeitnehmer kannst du Werbungskosten von der Steuer absetzen. Es geht immer darum, dass du deine Ausgaben mit Einnahmen in Verbindung bringen kannst. Deswegen gibt es Werbungskosten auch bei Rentern, Vermietern und mehr.

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1.230 Euro als Werbungskostenpauschale

Du hast keine oder nur wenige Ausgaben für deinen Job? Nicht schlimm, denn du bekommst die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt). Seit 2023 beträgt sie 1.230 Euro.

Dafür musst du nichts tun – weder einen Antrag stellen, noch Nachweise an das Finanzamt senden. Schon bei deiner Lohnsteuerbescheinigung wird diese Pauschale berücksichtigt.

JahrWerbungskostenpauschale
20211.000 €
20221.200 €
20231.230 €
20241.230 €

Dir steht die komplette Werbungskostenpauschale für ein Jahr selbst dann zu, wenn du nur wenige Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hast. Wichtig: Du bekommst sie nur ein Mal pro Jahr. Auch dann, wenn du mehrere Jobs hast.

Wenn du für beruflich bedingte Ausgaben (wie Fachliteratur, Arbeitsmittel oder eine berufliche Weiterbildung) mehr als 1.230 Euro bezahlt hast, darfst du dich freuen. Denn statt der Pauschale wird mit deinen Gesamtausgaben gerechnet. Im Klartext heißt das: mehr Geld zurück vom Finanzamt.

Dafür musst du deine Ausgaben allerdings gegenüber dem Finanzamt belegen können. Bewahre also die Nachweise für deine Ausgaben sorgfältig auf. Das geht besonders einfach mit der kostenlosen App WISO Steuer-Scan: Mach einfach mit deinem Smartphone ein Bild von deiner Rechnung. So kannst du deine Ausgaben einfach in deiner Steuererklärung übernehmen und den Beleg auf Nachfrage vom Finanzamt elektronisch zusenden.

Tatsächliche Kosten vs. Pauschale

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FAQ: Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die im Zusammenhang zu deiner Arbeit stehen. Das sind beispielsweise Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Computer, Homeoffice und so weiter.
Die Werbungskostenpauschale wird automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dafür musst du keinen Antrag stellen. Das Finanzamt macht es, sobald du deine Steuererklärung abgibst, in der du Einkommen als Arbeitnehmer eingetragen hast.
Nein, es gibt keinen Höchstbetrag für Werbungskosten. Es werden pauschal 1.230 Euro im Jahr automatisch berücksichtigt. Du kannst aber auch alle nachweisbaren berufsbedingten Ausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro.
Ja, für Werbungskosten über die Pauschale von 1.230 Euro hinaus musst du Nachweise wie Belege oder Quittungen vorlegen können.
Ohne Nachweise kannst du 1.230 Euro als Werbungskostenpauschale absetzen.
Grundsätzlich kannst du mehrere verschiedene Pauschalen in deiner Steuererklärung bekommen, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel kannst du die Werbungskostenpauschale mit dem Behindertenpauschbetrag kombinieren, wenn du die Voraussetzungen für beide erfüllst.
Es lohnt sich, wenn deine Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten. Liegen sie darunter, wird die Pauschale automatisch angerechnet. Hast du also zu Hause gearbeitet, Büroausstattung gekauft und eine Fortbildung gemacht? In diesem Fall können deine Kosten höher als der Pauschbetrag sein.
Ja, auch Rentner können Werbungskosten absetzen, sofern diese im Zusammenhang mit ihren Einkünften stehen. Geben sie in ihrer Steuererklärung nichts an, berücksichtigt das Finanzamt pauschal 102 Euro.
Ein Zweitstudium oder jede weitere Ausbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung zählt zu den Werbungskosten. Ein Erststudium wird hingegen als Sonderausgaben behandelt.
Bei Vermietung und Verpachtung zählen alle Ausgaben, die direkt durch diese Einkunftsart veranlasst sind, zu den Werbungskosten. Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungskosten, Abschreibungen oder Zinsaufwendungen für Darlehen.

Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen

Pauschale nutzen oder tatsächliche Kosten absetzen? Beides machst du über deine Steuererklärung. Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun.

Sobald du deine echten Werbungskosten einträgst, vergleicht das Programm, mit welcher Option du mehr Erstattung bekommst. Geh in den Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten). Dort trägst du deine Ausgaben rund um den Beruf ein.

Besonders einfach: Bei WISO Steuer kannst du Fotos von deinen Rechnungen machen. Schon werden Betrag, Absender und Rechnungsdatum automatisch an der richtigen Stelle eingetragen.

Kein Arbeitnehmer? Diese Regeln gelten für dich

Werbungskosten als Rentner absetzen

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner können Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Möglich ist das mit Kosten, die in Zusammenhang mit den Einnahmen aus Renten entstehen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberatungskosten
  • Beiträge zu Gewerkschaften
  • Ausgaben für eine Renten- oder Versicherungsberatung

Kannst du keine Ausgaben nachweisen, gibt es auch in diesem Fall einen Pauschbetrag. Jedoch liegt er bei 102 Euro statt der 1.230 Euro, die Arbeitnehmer bekommen. Um die Pauschale zu erhalten, musst du keinen Antrag stellen. Sie wird dir automatisch angerechnet, wenn du deine Steuererklärung abgibst und dort Angaben zu Renteneinkünften eingetragen hast.

Arbeitest du als Rentner weiterhin in einem Angestelltenverhältnis, kannst du zudem auch beispielsweise diese Kosten ansetzen:

Werbungskosten bei Vermietung

Vermietest du eine Immobilie? Dann musst du deine Mieteinnahmen versteuern. Mit Werbungskosten kannst du dir Steuervorteile in der Steuererklärung sichern. Dazu gehören alle Ausgaben rund um deine Vermietung – von den anfänglichen Ausgaben (wie der Kauf der Immobilie) bis hin zu deinen laufenden monatlichen Kosten. Das sind beispielsweise:

  • Grundsteuer für die vermietete Immobilie
  • Abschreibungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten (AfA)
  • Maklerprovision
  • Hausnebenkosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Notarkosten
  • Erstellung eines Energieausweises
  • Schuldzinsen für den Immobilienerwerb

Aber du musst nicht darauf warten, dass deine erste Mietzahlung eingeht, um die Kosten bei der Steuer anzugeben. Beispielsweise Darlehenszinsen oder Renovierungskosten kannst du bereits vorher in deiner Steuererklärung eintragen. Sie zählen dann als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten. Die Voraussetzung ist dabei, dass du tatsächlich eine Vermietungsabsicht hast – also in den Folgejahren deine Immobilie vermietest.

Du hast Schwierigkeiten einen Mieter zu finden und deine Wohnung steht deshalb leer? Auch im Fall einer leerstehenden Immobilie kannst du die entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass du weiterhin die Absicht hast, die Immobilie zu vermieten. Bei erheblichem Mietausfall hast du außerdem die Möglichkeit auf Grundsteuer-Erlass seitens deiner Gemeinde.

Werbungskosten als Student

Auch rund ums Studium entstehen viele Kosten, die du bei der Steuer berücksichtigen kannst.

Machst du deine erste Ausbildung oder ein Erststudium (beispielsweise Bachelor), gehören diese Kosten nicht zu den Werbungskosten. Einen Steuervorteil bekommst du trotzdem: Das Finanzamt akzeptiert deine Kosten dann als Sonderausgaben – pro Jahr kannst du so bis zu 6.000 Euro in deiner Steuererklärung angeben.

Wer noch weiter die Schulbank drückt, profitiert mehr: Ausgaben für ein Zweitstudium, also jede weitere Ausbildung nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung (zum Beispiel ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss), können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Diese Kosten können Studenten beispielsweise in der Steuererklärung angeben:

  • Zweithaushalt: Kosten für einen zweiten Wohnsitz, falls dieser für das Studium notwendig ist.
  • Arbeitszimmer: Wenn du für das Studium ein Arbeitszimmer hast, kannst du die Kosten hierfür absetzen. Erfüllst du die strengen Voraussetzungen nicht, kannst du die Homeoffice-Pauschale absetzen.
  • Studienkosten: Kosten für das Studium selbst, einschließlich Studiengebühren
  • Arbeitsmittel: Steuervorteile bekommst du auch für Fachbücher, Notebook, Büromaterial und -ausstattung, die du für dein Studium benötigst.
  • Kosten für Praktika: Ausgaben, die im Zusammenhang mit Praktika entstehen, sind oft absetzbar.
  • Fahrtkosten: Studierende können Fahrten zum Arbeitsplatz, Uni, Bibliothek oder andere berufliche Fahrten absetzen.
Experten Tipp

Mit heutigen Ausgaben in Zukunft sparen

Da viele Studierende während des Studiums kein oder nur ein geringes Einkommen haben, ergibt sich in der Regel keine unmittelbare Steuererstattung. Dein Steuervorteil verpufft aber nicht: Über den sogenannten Verlustvortrag kannst du deine Werbungskosten vom Finanzamt für die Zukunft vormerken lassen. Sobald du Einnahmen hast und Steuern zahlst, werden deine vorgemerkten Kosten mit deinen Einnahmen verrechnet und reduzieren so die Steuer.

Werbungskosten bei Kapitalerträgen

In der Regel kannst du bei deinen Kapitalerträgen keine Werbungskosten (zum Beispiel Depotgebühren oder Kreditzinsen) absetzen. Hintergrund ist, dass von deinen Einnahmen automatisch 1.000 Euro abgezogen werden – der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Das ist der Ausgleich für deine gesamten Kosten.

Bis 2008 gab es noch einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro. Hattest du höhere Ausgaben, konntest du die tatsächlichen Kosten absetzen.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Werbungskostenabzug heute noch möglich. Und zwar dann, wenn du keine Abgeltungssteuer zahlst, sondern deine Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz berechnet werden müssen und du dafür die Steuererklärung abgeben musst (siehe § 32d Abs. 2 EStG). In diesem Fall wird der Sparer-Pauschbetrag nicht abgezogen.

Ein Beispiel für eine solche Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz ist folgender Fall: Ein verheirateter Mann ist Unternehmer und erhält von seiner Frau ein Privatdarlehen für betriebliche Zwecke. Die Schuldzinsen zieht er als Betriebsausgaben ab. Die Zinseinnahmen sind dann bei der Frau mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sie darf hier keinen Sparer-Pauschbetrag abziehen, dafür aber eigene Werbungskosten. Also die Aufwendungen, die mit der Erzielung der Zinseinnahmen zusammenhängen.

Gibt es Werbungskosten bei Selbstständigen?

Bist du selbstständig tätig, kannst du die Kosten für dein Unternehmen absetzen. Allerdings spricht man hier von Betriebsausgaben statt Werbungskosten. Grundsätzlich funktionieren beide Ausgabenarten sehr ähnlich, denn du kannst nur die berufsbedingten Ausgaben absetzen. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen, sodass du unterm Strich weniger Steuern zahlen musst.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gibt es bei Selbstständigen jedoch keine Pauschale für die gesamten Betriebsausgaben. Es ist notwendig jede Ausgabe einzeln anzugeben. Aber: das lohnt sich! Je mehr Kosten du hattest, desto weniger Steuern musst du zahlen.

Unter die Betriebsausgaben fallen beispielsweise:

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Quelle: § 9 EStG (Einkommensteuergesetz)