Der Tod eines Angehörigen belastet Hinterbliebene nicht nur persönlich, sondern auch finanziell. Viele Beerdigungskosten lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. Wir zeigen die steuerlichen Möglichkeiten.
Schnelleinstieg
Kurz und knapp
- Musstest du Beerdigungskosten rechtlich zahlen, kannst du sie als außergewöhnliche Belastung absetzen
- Dafür müssen deine Ausgaben den Nachlass übersteigen
- WISO Steuer hilft dir, die Bestattungskosten richtig anzugeben
Wer kann Beerdigungskosten absetzen?
Ist der Nachlass geringer als die Kosten für die Beerdigung, kannst du die Differenz als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Du musstest die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen, weil du Erbe bist beziehungsweise Teil einer Erbengemeinschaft bist.
Ohne Erbe bist du zivilrechtlich auch nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Doch hier gibt es eine Ausnahme: Erwartet deine nähere Umgebung (Verwandte, Nachbarn oder Freunde) die Übernahme der Kosten, entsteht eine sittliche Verpflichtung. Dann wiederum kannst du die Kosten von der Steuer absetzen.
Kein steuerlicher Abzug, wenn der Nachlass ausreicht
- Barvermögen
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Immobilien
- Schmuck
- Zahlungen von Versicherungen
- Sterbegelder
Diese Bestattungskosten werden anerkannt
Absetzbar sind grundsätzlich alle Ausgaben, die mit der Beerdigung zusammenhängen. Hast du Erstattungen von dritter Seite erhalten (zum Beispiel von einer Sterbegeldversicherung), musst du sie von den geleisteten Ausgaben abziehen. Nur selbst getragene Kosten werden anerkannt. Du solltest alle Belege und Quittungen aufbewahren, die du auf Nachfrage des Finanzamts nachreichen musst.
Dazu zählen beispielsweise:
Ausgaben müssen angemessen sein
Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?
Beerdigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen
Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Hierbei gibt es einen Anteil, auf dem du selbst sitzen bleibst (sogenannte zumutbare Eigenbelastung). Gemessen an Gehalt, Familienstand und Anzahl der Kinder sind das 1 bis 7 Prozent deines Einkommens.
Erst wenn alle deine außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze übersteigen, kannst du damit Steuern sparen. Weitere typische Ausgaben aus diesem Bereich sind:
Gleichzeitig wird auch ein mögliches Erbe gegen die Beerdigungskosten gegengerechnet. Du musst dem Finanzamt also auch nachweisen, ob du etwas geerbt hast und welchen Wert das darstellt.
Trägst du aber beispielsweise die kompletten Kosten der Beerdigung eines mittellosen nahen Angehörigen, kannst du die Beerdigungskosten komplett als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Wo trage ich die Beerdigungskosten in der Steuererklärung ein?
In deiner Steuererklärung gehören die Bestattungskosten in den Bereich:
Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten
FAQ: Beerdigungskosten absetzen
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