Beerdigungskosten absetzen: Diese Regeln gelten

Diese Bestattungskosten erkennt das Finanzamt an

Der Tod eines Angehörigen belastet Hinterbliebene nicht nur persönlich, sondern auch finanziell. Viele Beerdigungskosten lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. Wir zeigen die steuerlichen Möglichkeiten.

Kurz und knapp

  • Musstest du Beerdigungskosten rechtlich zahlen, kannst du sie als außergewöhnliche Belastung absetzen
  • Dafür müssen deine Ausgaben den Nachlass übersteigen
  • WISO Steuer hilft dir, die Bestattungskosten richtig anzugeben

Wer kann Beerdigungskosten absetzen?

Ist der Nachlass geringer als die Kosten für die Beerdigung, kannst du die Differenz als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Du musstest die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen, weil du Erbe bist beziehungsweise Teil einer Erbengemeinschaft bist.

Ohne Erbe bist du zivilrechtlich auch nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Doch hier gibt es eine Ausnahme: Erwartet deine nähere Umgebung (Verwandte, Nachbarn oder Freunde) die Übernahme der Kosten, entsteht eine sittliche Verpflichtung. Dann wiederum kannst du die Kosten von der Steuer absetzen.

Information zum Thema

Kein steuerlicher Abzug, wenn der Nachlass ausreicht

Deckt der Nachlass des Verstorbenen alle Beerdigungskosten ab, kannst du die Ausgaben nicht bei der Steuer absetzen. Zum Nachlass gehören:

  • Barvermögen
  • Bankguthaben
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Schmuck
  • Zahlungen von Versicherungen
  • Sterbegelder

Diese Bestattungskosten werden anerkannt

Absetzbar sind grundsätzlich alle Ausgaben, die mit der Beerdigung zusammenhängen. Hast du Erstattungen von dritter Seite erhalten (zum Beispiel von einer Sterbegeldversicherung), musst du sie von den geleisteten Ausgaben abziehen. Nur selbst getragene Kosten werden anerkannt. Du solltest alle Belege und Quittungen aufbewahren, die du auf Nachfrage des Finanzamts nachreichen musst.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Dokumente: Totenschein, Sterbeurkunde, Leichenschau
  • Beerdigungsinstitut: Überführung aus dem Ausland, Einäscherung, Sarg, Urne, Sterbehemd
  • Grabstätte: Nutzungsgebühren, Vorbereitung des Grabes, Grabstein und Inschrift, Erstbepflanzung, Kreuz
  • Blumenschmuck: Kränze, Gestecke, Sträuße
  • Todesanzeigen, Karten und Briefe (inklusive Porto)
  • Gebühren für Trauerhalle und Kirche
  • Honorar für Pfarrer, Organist, Küster, Trauerredner, Sargträger
  • Alternative Bestattungsmethoden (wie Seebestattung)
  • Sonstige Kosten: Kosten für die Finanzierung der Bestattung, Reinigung der Wohnung des Verstorbenen, Zahlungsrückstände des Verstorbenen
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Ausgaben müssen angemessen sein

Die Bestattungskosten müssen „angemessen“ sein. Das Finanzamt sieht hier die Grenze bei 7.500 Euro. Wird diese Grenze überschritten, prüft das Finanzamt gegebenenfalls noch genauer nach. Das nennt sich dann Einzelfallprüfung. Die Angemessenheit richtet sich dabei auch nach der Lebensstellung des Verstorbenen.

Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?

  • Ausgaben für Trauerkleidung
  • Kosten für die Bewirtung
  • Grabpflege
  • Erneuerung des Grabmals
  • Umbettung
  • Reisekosten für die Teilnahme Angehöriger an der Bestattung

Beerdigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen

Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Hierbei gibt es einen Anteil, auf dem du selbst sitzen bleibst (sogenannte zumutbare Eigenbelastung). Gemessen an Gehalt, Familienstand und Anzahl der Kinder sind das 1 bis 7 Prozent deines Einkommens.

Erst wenn alle deine außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze übersteigen, kannst du damit Steuern sparen. Weitere typische Ausgaben aus diesem Bereich sind:

Gleichzeitig wird auch ein mögliches Erbe gegen die Beerdigungskosten gegengerechnet. Du musst dem Finanzamt also auch nachweisen, ob du etwas geerbt hast und welchen Wert das darstellt.

Trägst du aber beispielsweise die kompletten Kosten der Beerdigung eines mittellosen nahen Angehörigen, kannst du die Beerdigungskosten komplett als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Wo trage ich die Beerdigungskosten in der Steuererklärung ein?

In deiner Steuererklärung gehören die Bestattungskosten in den Bereich:

Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten

FAQ: Beerdigungskosten absetzen

Nein. Kosten für die regelmäßige Pflege der Grabstätte können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auch der Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen ist nicht möglich.
Nein. Willst du Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben, kannst du nur die tatsächlich gezahlten Kosten eintragen. Eine steuerliche Pauschale gibt es leider nicht.
Nein. Fahrtkosten, zur Beerdigung mindern deine Steuern nicht. Gleiches gilt für Trauerkleidung und die Verpflegung der Trauergäste.
Grundsätzlich ja. Ob du als Erbe dazu verpflichtet bist, liest du in unserem Beitrag über die Steuererklärung für Verstorbene.
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