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Geschäftsessen und weitere Bewirtungskosten absetzen

So sparst du mit dem Bewirtungsbeleg bei der Steuer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer und auch Arbeitnehmer Bewirtungskosten absetzen. Dafür stellt das Finanzamt aber strenge Regeln auf. Welche das sind und wie der Steuervorteil sicher ist, erklären wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Selbstständige und Arbeitnehmer können Bewirtungskosten absetzen
  • Dafür brauchst du unbedingt einen vollständigen Bewirtungsbeleg
  • Das Essen oder die Feier muss immer einen rein beruflichen Zweck erfüllen

Bewirtungskosten absetzen

Schlemmen und Steuern sparen? Erfahre in diesem Video, wie du Bewirtungskosten absetzen kannst.

Geschäftsessen absetzen: Das gilt für Selbstständige

Lädst du Kunden für Geschäftsmeetings zu einem Restaurantbesuch ein, kannst du mit der gezahlten Rechnung Steuern sparen. Bis zu 70 Prozent deiner Rechnungssumme werden als Betriebskosten anerkannt. Die gezahlte Umsatzsteuer kannst du in voller Höhe als Vorsteuer abziehen.

Warum nur 70 Prozent? Durch den Restaurantbesuch entsteht für dich automatisch ein Vorteil. Denn auch du isst mit und musst dich dadurch nicht mehr in deiner Freizeit ums Essen kümmern. Für diesen Vorteil streicht das Finanzamt automatisch 30 Prozent der Restaurantrechnung.

Da das Essen im Lokal aber sehr nahe am privaten Lebensbereich liegt, schaut das Finanzamt hier genauer hin. Deshalb solltest du in diesem Fall ganz genau darauf achten, alle Vorgaben zu erfüllen. Das Wichtigste dabei ist ein vollständiger Bewirtungsbeleg. Den stellt dir deine Bedienung aus und er dient dir als Nachweis dafür, dass du tatsächlich geschäftlich essen warst.

Voller Kostenabzug bei Veranstaltungen im eigenen Betrieb

Findet das Meeting in deinem Betrieb statt und du bietest deinen Kunden Kaffee, Tee oder kleine Snacks an, kannst du die Kosten dafür auch in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Aber Achtung: Alkohol sollte nicht im Spiel sein, denn an dem Glas Sekt möchte das Finanzamt sich nicht beteiligen.

Bewirtungskosten in die Steuererklärung eintragen

Bist du selbstständig, trägst du die Kosten als Betriebsausgaben im Rahmen deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Das geht ganz einfach in deiner Steuererklärung mit WISO Steuer. Und das Beste daran: Die EÜR kostet dich keinen Cent extra!

Klicke auf Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Selbstständige > Gewerbebetrieb. Jetzt machst du einfach alle Angaben zu deinen Gewinnen und Ausgaben – WISO Steuer erstellt ganz automatisch deine EÜR. Die Rechnungssumme deines Geschäftsessens trägst du ein unter Laufende steuerpflichtige Einkünfte > EÜR > Betriebsausgaben > Übrige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben.

Bewirtungskosten für deine Angestellten

Kosten für eine Bewirtung entstehen nicht zwangsläufig nur bei einem Restaurantbesuch mit Geschäftskunden. Geht es um die Verpflegung deiner Angestellten, sind 100 Prozent der Rechnung absetzbar. Das gilt in diesen Fällen:

  • Du lädst deine Angestellten zum Essen im Restaurant ein
  • Du stellst deinen Mitarbeitern kostenlose oder günstigere Mahlzeiten in der eigenen Kantine zur Verfügung

Bewirtungskosten als Arbeitnehmer absetzen

Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten als Werbungskosten absetzen. Wichtig sind dabei diese Punkte:

  • Der Restaurantbesuch hatte rein berufliche Gründe
  • Du hast das Essen selbst bezahlt
  • Dein Chef hat dir die Kosten nicht erstattet

Kosten für eine private Feier (wie Geburtstag oder Hochzeit) akzeptiert das Finanzamt nicht. Auch dann nicht, wenn du auch Kollegen oder Geschäftspartner einlädst. Anders sieht es aber aus, wenn du eine Feier nur für deine Kollegen ausrichtest. Das gilt beispielsweise für die Feier deines Firmenjubiläums oder Abschieds.

Lädst du auch private Gäste ein – wie deinen Partner oder die Kinder – musst du die Kosten anteilig abziehen. Und auch dann gilt: Das Finanzamt entscheidet bei diesem Thema den individuellen Fall. Der Steuervorteil ist also nicht garantiert, wenn sich Privates mit Beruflichem zu sehr vermischt.

So trägst du die Ausgaben richtig ein

Als Arbeitnehmer trägst du die Bewirtungskosten in der Anlage N ein. Klicke dafür auf Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben > Bewirtungskosten.

Gestellte Mahlzeiten auf der Arbeit: Wie sieht es bei der Steuer aus?

Für dich als Angestellten ergibt sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn du kostenlos oder günstiger beim Arbeitgeber isst. Den musst du in deiner Steuererklärung angeben. Dabei gibst du nicht die tatsächlichen Kosten an, sondern die Werte aus der amtlichen Sachbezugstabelle.

Alternativ kann dein Arbeitgeber für das tägliche verbilligte oder kostenlose Essen auch pauschal Lohnsteuer abführen. Der Steuersatz beträgt dann 25 Prozent. Wichtig ist dabei, dass die Mahlzeiten zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.

FAQ: Bewirtungskosten absetzen

Zu den Bewirtungskosten gehören die Kosten für das Essen, die Getränke, Trinkgelder und eventuell anfallende Gebühren wie etwa für Service oder Garderobe.
Ja, auch das Trinkgeld für die Bedienung zählt zu den absetzbaren Bewirtungskosten. Allerdings gilt auch hier: Nur 70 Prozent der Summe können abgesetzt werden.
Bewirtest du nur deine eigenen Angestellten – also keine Geschäftspartner oder -kunden – darfst du die Kosten zu 100 Prozent absetzen.
In diesem Fall kannst du einen Eigenbeleg ausstellen. Wichtig ist aber, dass er alle wichtigen Informationen enthält, die auch auf dem „richtigen“ Bewirtungsbeleg zu finden sind. Vorlagen dafür findest du im Internet.
Ja, auch das Essen mit den Angestellten spart steuern. Das Beste daran: Sind keine Geschäftspartner oder -kunden dabei, kannst du die Rechnung in voller Höhe angeben.
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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!
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Quelle: BMF