Steuererklärung Anleitung

Steuererklärung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Ganz einfach Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.

Kurz & knapp

  • Die Steuererklärung wird ein Mal im Jahr für das vorangegangene Kalenderjahr abgegeben
  • Nicht immer ist sie Pflicht, aber die freiwillige Abgabe lohnt sich umso mehr
  • Am einfachsten erledigst du sie mit einem Steuerprogramm, zum Beispiel WISO Steuer
  • Dein exklusiver Vorteil: Du lässt die Steuererklärung automatisch erledigen

Darum solltest du die Steuererklärung machen

Viele denken, dass die Steuererklärung ein aufwändiges Thema ist. Muss es aber nicht sein! Wer darauf verzichtet die Steuer abzugeben, verschenkt in der Regel bares Geld. Denn: 88 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen bringen eine Erstattung.

Für das Jahr 2019 haben 14,4 Millionen Personen freiwillig ihre Steuererklärung abgegeben. Davon haben rund 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhalten – im Durchschnitt waren es 1.095 Euro*. Mit WISO Steuer liegt die durchschnittliche Erstattung sogar bei 1.674 Euro!

Video: Warum sich die Steuererklärung oft lohnt

Pflicht oder Kür? Die Steuererklärung ist beides! Wir erklären, wann du eine Steuererklärung freiwillig abgeben kannst und wann es Pflicht ist. Und warum sich die Steuererklärung öfters lohnt als du vermutest.

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Sommerzeit ist Urlaubszeit: Nutze die Nebensaison beim Finanzamt, um schnell an deine Steuererstattung zu kommen und dein Urlaubsbudget etwas aufzustocken. So kannst du deine Auszeit noch mehr genießen.

Was du dafür tun musst? Die Steuererklärung abgeben. Aber keine Sorge: Mit WISO Steuer ist sie in Rekordzeit erledigt, denn sie wird automatisch ausgefüllt. Das gibt’s nur hier. Von schweißtreibender Arbeit wirst du verschont.

Warte nicht länger und sende deine Steuererklärung an das Finanzamt, damit du in den wohlverdienten Urlaub durchstarten kannst:

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Laut Gesetz gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast. So sieht es § 149 AO vor.

Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) liegen. Hast du weniger verdient, musst du nicht abgeben.

Spätestens dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, die Steuererklärung abzugeben, musst du das auch tun. In den folgenden Fällen besteht auch ohne Schreiben vom Finanzamt die Pflicht zur Abgabe:

Arbeitnehmer

  • Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde mit der Steuerklasse IV oder V besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide mit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor besteuert
  • Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Kurzarbeitergeld)
  • Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen
  • Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftel-Regelung versteuert wird
  • Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
  • Du hast dir einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (zum Beispiel weil du einen weiten Weg zur Arbeit hast oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzt)
  • Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
  • Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet

Die Abgabepflichten bei Arbeitnehmern sind in § 46 EStG geregelt.

Rentner

  • Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 11.604 Euro (2024)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Vermieter

  • Du hast allein mit der Vermietung in 2024 mehr als 11.604 Euro verdient
  • Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag
  • Du bist zusätzlich Angestellter und hast mehr als 410 Euro mit der Vermietung verdient
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Kapitalanleger

  • Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
  • Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
  • Deine  Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (1.000 Euro als Single, 2.000 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Selbständiger

Du bist immer dazu verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben, wenn deine Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit deinem Unternehmen vorhast Geld zu verdienen. Man nennt das auch Gewinnerzielungsabsicht.

Freiwillig abgeben und Erstattung kassieren

Keiner der oben genannten Punkte trifft auf dich zu? Dann kannst du die Steuererklärung trotzdem abgeben – und zwar freiwillig. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft.

Eine freiwillige Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn du:

  • hohe Ausgaben für den Beruf hast
  • hohe Sonderausgaben hast, wie Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen
  • hohe Kosten für ärztliche Behandlungen oder Medikamente hast
  • Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen hast
  • geheiratet hast
  • Steuerklasse I oder IV ohne Faktor hast

Oftmals erwartet dich eine Erstattung. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt satte 1.674 Euro – pro Jahr! In einem kostenlosen Test kannst du schnell herausfinden, wie viel Geld du bekommst.

Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben

Das Beste an der freiwilligen Steuererklärung: Du kannst die letzten 4 Jahre rückwirkend abgeben. Damit sicherst du dir nicht nur eine, sondern gleich 4 Erstattungen! Oben drauf kommen bei älteren Steuerjahren noch Zinsen vom Finanzamt. Dabei kann ein nettes Sümmchen für dich zusammenkommen.

Eine bestimmte Reihenfolge musst du bei der Bearbeitung oder Abgabe nicht beachten. Du musst nicht warten, bis eine Erklärung bearbeitet wurde und du den Steuerbescheid dazu bekommen hast. Gib sie einfach alle dann ab, wenn du fertig bist. Hast du eine Steuererklärung zwischendurch vergessen, kannst du sie einfach nachreichen.

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?

Ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Zwar hast du nach einer freiwilligen Abgabe ein Steuerkonto beim Finanzamt, wodurch du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe aufgefordert wirst, aber das kannst du ganz einfach ändern lassen. Dazu reicht ein Anruf oder Brief an dein zuständiges Finanzamt.

Das kannst du bei einer Nachzahlung tun

Du hast freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und nun musst du Steuern nachzahlen? Halb so wild: Du kannst deine Steuererklärung zurücknehmen – durch einen Einspruch ist das ganz einfach. Dafür hast du 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Konsequenzen musst du keine befürchten: Du stehst nach dem Rückzug so da, als hättest du nie eine Steuererklärung abgegeben.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gibst du die Steuererklärung ein Mal im Jahr für das vorangegangene, abgeschlossene Kalenderjahr ab. Die Frist hängt davon ab, ob du dazu verpflichtet bist oder nicht:

  • 31. Juli bei Pflichtabgaben

Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.

Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.

Ausnahmefall: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 verlängert. Du hast ausnahmsweise bis zum 2. September 2024 Zeit.

  • 31. Dezember bei Antragsveranlagung

Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre nachträglich machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31. Dezember. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2020 abgeben.

Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!

Anleitung: So erstellst du deine Steuererklärung

Die Steuererklärung selbst zu machen hat viele Vorteile. Du sparst dir teure Beratungskosten oder Mitgliedsbeiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dazu kommt, dass du auch noch schneller an deine Steuererstattung kommst. Denn du entscheidest, wann du abgeben willst, statt die Wartezeiten bei der Bearbeitung durch Steuerberater oder Verein auszusitzen.

Aber wie genau funktioniert das Selbermachen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung:

1. Anmelden

Melde dich bei WISO Steuer an. Dafür brauchst du nur deine E-Mail-Adresse und ein Passwort deiner Wahl. Wir senden dir eine E-Mail zu, in der ein Bestätigungscode steht. Trag ihn an der geforderten Stelle ein. So ist sicher, dass du dich nicht bei der E-Mail-Adresse vertippt hast und du immer Zugang zu deiner Steuererklärung hast.

2. Eingeben

Jetzt geht’s ums Eingemachte: Die verschiedenen Eingabemasken können mit deinen Daten befüllt werden. WISO Steuer übernimmt die Arbeit für dich. Die automatische Steuererklärung gibt’s nur hier.

  • Für Wiederholungstäter: Steuererklärung vom letzten Jahr übernehmen
    Hast du schon mit WISO Steuer gearbeitet, kannst du deine Vorjahressteuererklärung in das neue Steuerjahr übernehmen. Sie sind eine gute Orientierungshilfe für dich. Du kannst sie auch einfach ändern und überschreiben, wenn sie im neuen Jahr nicht mehr richtig sind.
  • Lohnsteuerbescheinigung & Co. abrufen
    Danach kommt der Steuer-Abruf. Hier werden deine Daten vom Arbeitgeber, der Krankenkasse und mehr automatisch abgerufen und in deine Steuererklärung eingetragen.
  • Belege & Rechnungen einfach abfotografieren
    Rechnungen, Kassenbons und anderen Unterlagen zusammensuchen? Das geht auch viel einfacher. Installiere die Steuer-Scan App auf deinem Smartphone und mach ein Foto von deinem Beleg. Den Rest erledigt WISO Steuer. Öffne nur nochmal die Steuererklärung – und schon landen deine Rechnungen an der richtigen Stelle.
  • Bankkonto verbinden
    Mittlerweile zahlen viele von uns immer mehr mit Karte statt in Bar. Das kann dir bei deiner Steuererklärung zugutekommen. Verbindest du WISO Steuer mit dein Bankkonto, trägt das Programm Ausgaben, die für du absetzen kannst, automatisch für dich ein.

Mehr Tipps bekommen

Je nachdem, zu welcher Gruppe du gehörst, kann deine Steuererklärung ein bisschen anders aussehen. Was kannst du von der Steuer absetzen? Welche Besonderheiten gelten für dich?

WISO Steuer steht dir dabei immer zur Seite. Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich eine Bandbreite von Experten-Tipps. So sicherst du dir die maximale Erstattung. Steuer machen war noch nie einfacher.

Informiere dich auch gerne hier:

3. Abgeben

Bist du mit deiner Steuererklärung fertig, musst du sie nur noch an das Finanzamt geben. Ausdrucken, unterschreiben und per Post senden gehört der Vergangenheit an. Mittlerweile kannst du alles digital erledigen.

Am einfachsten ist es mit WISO Steuer: Da gibt es den Steuer-Versand. Du gibst deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt ab – vollkommen sicher über die offizielle ELSTER-Schnittstelle. So bekommen nur diejenigen Einsicht in deine Unterlagen, die es auch wirklich sollen. Und das ist und bleibt einzig das Finanzamt.

4. Erstattung kassieren

Nach der Arbeit kommt das Vergnügen – und die Steuererstattung. Hat das Finanzamt die Bearbeitung deiner Steuererklärung abgeschlossen, bekommst du einen Steuerbescheid. Zeitgleich wird dir auch die Erstattung überwiesen. Halte also ein Auge auf für das Plus auf deinem Konto.

Als Erstes kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheids eine E-Mail von uns. Dann kannst du ihn direkt im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, welche Unterschiede es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.

Danach kommt der Bescheid auch per Post. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.

Hilfe bei der Steuererklärung bekommen

Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.

WISO Steuer ist der richtige Partner an deiner Seite. Denn hier findest du:

  • Übersetzungen aus dem Steuersprech in Alltagssprache
  • Erklärungen und Zusatzinformationen zu jeder Eingabemaske
  • zahlreiche Erklärvideos und Ratgeber-Beiträge zu vielen steuerlichen Themen

Hilfe von Freunden und Verwandten

Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. So regeln es § 5 StBerG und § 6 StBerG.

Nur deine nahen Verwandten dürfen dir helfen. Dazu gehören:

  • dein (Ex-)Ehepartner oder Verlobter
  • deine (Schwieger-)Eltern
  • deine (Halb-)Geschwister
  • deine Großeltern
  • deine Schwager und Schwägerinnen
  • deine Onkel und deine Tanten
  • deine Neffen und Nichten
  • deine Pflegeeltern und -kinder

Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus als eigentlich möglich wäre.

Professionelle Hilfe vom Steuerberater

Du willst die Steuererklärung lieber in professionelle Hände geben? Kein Problem! Du hast 2 Möglichkeiten:

  • ProfiCheck*: Lass deine Steuererklärung vor der Abgabe durch einen unabhängigen Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* auf Herz und Nieren prüfen. In einem individuellen Termin geht der unabhängige Steuerexperte gemeinsam mit dir durch deine Formulare und hilft dir herauszufinden, wie du noch mehr Steuern sparen kannst. So kannst du alles mit einem guten Gefühl abgeben.
  • buhl:Berater*: Lass deine Steuererklärung durch einen unabhängigen Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* machen. Dafür chattest du mit dem Experten und schickst ihm deine Unterlagen zu. Dann kannst du die Füße hochlegen, denn alles andere wird für dich erledigt.
WISO Steuer Vorteile WISO Steuer Vorteile

Macht Schluss mit nervigem Papierkram

Mit WISO Steuer lässt du deine Steuer automatisch ausfüllen und sendest sie digital mit einem Klick ans Finanzamt. Probiere es gleich heute aus:

Das passiert beim Finanzamt

Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Und dann ist das Finanzamt am Zug. Wie lange es dauert, bis deine Steuer bearbeitet wurde und die Erstattung auf deinem Konto landet, hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 4 und 12 Wochen.

Die Digitalisierung hilft hier aber auf die Sprünge. Denn früher wurde jede Steuererklärung von einem Finanzbeamten überprüft. Doch nun werden Jahr für Jahr mehr Steuererklärungen automatisiert bearbeitet, ohne dass ein Beamter die Angaben nochmals prüft.

Den Bearbeitungsstand kannst du nicht über die Steuererklärung prüfen. Allerdings bekommst du direkt Info, wenn dein Steuerbescheid erstellt wurde. Somit weißt du bis zu 3 Tage früher Bescheid und musst nicht erst auf die Post warten.

Experten Tipp

Bearbeitungszeit der Steuererklärung dauert länger?

Eine bestimmte Frist zur Bearbeitung deiner Steuerunterlagen gibt es nicht. Doch ewig darf sich das Finanzamt natürlich auch nicht Zeit lassen. Spätestens 6 Monate nach Abgabe deiner Steuererklärung solltest du einen Steuerbescheid erhalten haben.

Hast du nach einem halben Jahr nach Abgabe noch nichts gehört? Dann solltest du freundlich bei deinem zuständigen Bearbeiter nachhaken.

So kommst du so schnell wie möglich zu deiner Erstattung

1. Nutze die elektronische Abgabe

Wenn du deine Steuererklärung elektronisch abgibst, erhältst du deine Erstattung schneller. Denn elektronische Erklärungen kann das Finanzamt schneller verarbeiten als solche in Papierform.

2. Sei auf Rückfragen gut vorbereitet

Hast du vielfältige Einkünfte, zum Beispiel Miteinnahmen und eine Abfindung? Dann kann es durchaus sein, dass die Prüfung deines Steuerfalls komplexer ist als bei anderen – und dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Hat der Finanzbeamte Rückfragen an dich, kann die Bearbeitungszeit durchaus um ein paar Wochen länger dauern.

Erkläre wichtige Dinge schon im Begleitschreiben deiner Steuererklärung. Das ist sozusagen eine kurze Nachricht an den Bearbeiter deiner Steuer. So werden manche Rückfragen des Bearbeiters schon im Voraus beantwortet. Belege musst du aber erst auf Nachfrage einreichen.

Steuererklärung abgegeben, aber etwas vergessen?

Deine Steuererklärung ist schon beim Finanzamt, aber dann fällt dir auf, dass du etwas vergessen hast anzugeben. Oder du findest eine Rechnung, die dir eine noch höhere Erstattung bringen könnte. Was jetzt?

Leider kannst du vergessene Rechnungen nicht einfach im nächsten Jahr in die Steuererklärung eintragen. Schuld: das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Ausgaben nur in dem Jahr angesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt wurden.

Diese Möglichkeiten bleiben dir:

  • Bescheid noch nicht bekommen

Trage einfach die neu entdeckte Ausgabe ein und gib die Steuererklärung erneut ab.

  • Bescheid ist da

Stelle einen Antrag auf schlichte Änderung. Dadurch schaut sich der Sachbearbeiter nur die neu eingereichten Angaben an – mehr nicht. Oder du legst Einspruch ein. In diesem Fall wird die gesamte Steuererklärung nochmals geprüft.

Beides muss innerhalb der Einspruchsfrist passieren. Die kannst du so ausrechnen: Datum des Bescheids + 3 Tage + 1 Monat.

  • Einspruchsfrist ist abgelaufen

Innerhalb der Festsetzungsfrist von 4 Jahren kannst du einen Einspruch aufgrund neuer Tatsachen einlegen. Neue Tatsachen liegen vor, wenn du deine Steuerspar-Möglichkeit tatsächlich beim Erstellen deiner Steuererklärung nicht kanntest. Wichtig hierbei: Du darfst kein grobes Verschulden daran haben, dass diese Tatsache dir erst nachträglich bekannt wurde. Laut Rechtsprechung liegt dies vor, wenn weder im Formular der Steuererklärung noch in der Anleitung die vergessenen Ausgaben ausdrücklich erwähnt werden.

Hast du die Einspruchsfrist versäumt, besteht noch die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dabei wirst du so gestellt, als ob du die Frist nie versäumt hättest. Voraussetzung ist, dass du die ursprüngliche Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hast. Gründe hierfür sind zum Beispiel eine schwere akute Erkrankung oder hohes Alter und dadurch körperliche und geistige Gebrechen. Nicht darunter fallen hingegen eine leichte Erkrankung, Arbeitsüberlastung oder eine fehlerhafte Fristberechnung.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand musst du innerhalb eines Monats, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist, stellen.

Papier oder elektronisch: Was ist besser?

Immer beliebter wird es, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Dafür gibt es viele gute Gründe:

  • Du sparst dir Zeit
  • Du kannst immer und überall weitermachen
  • Deine Steuererklärung wird automatisch ausgefüllt
  • Es wird geprüft, ob du alles richtig eingegeben hast
  • Dein Steuerbescheid wird automatisch geprüft

Steuererklärung in Papierform einreichen

Während die elektronische Variante jeder nutzen darf, gibt es bei der Steuererklärung auf Papier Einschränkungen. Nach § 25 EStG gilt:

  • Bist du Unternehmer, musst du die Steuererklärung digital übermitteln
  • Hast du keine Gewinneinkünfte (aus Gewerbe, selbstständiger und freiberuflicher Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), darfst du sie auch in Papierform abgeben

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Ausnahmen für Selbstständige zugelassen wurden. Das sind sogenannte Härtefälle. Hat ein Steuerzahler nachweislich keinen Internetanschluss oder ist aus Altersgründen nicht in der Lage, die Steuererklärung digital abzugeben, und erzielt er nur geringe Umsätze, dann kann das Finanzamt weiterhin die Erklärungen in Papierform anerkennen (BFH Urteil VIII R 29/19).

Wichtig: Wenn du deine Steuererklärung in Papierform einreichst, obwohl du zur elektronischen Abgabe verpflichtet bist, gilt deine Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben.

Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung

Mit ein bisschen Geschick und Planung kannst du dir für die nächste Steuererklärung eine saftige Erstattung sichern. Und zwar geht das so:

1. Zahlungen vorziehen oder aufschieben

Je nachdem, in welchem Steuerjahr du die Kosten anrechnen lassen willst, kannst du Zahlungen in das aktuelle Jahr vorziehen oder bis ins nächste Jahr aufschieben. So machst du das Beste aus Höchstbeträgen oder bekommst genug zusammen, um Mindestgrenzen zu überschreiten. Wichtig sind:

  • Ausgaben rund um deinen Job: Zum Beispiel technische Ausstattung für dein Homeoffice (Monitor, Tastatur oder Laptop), um über die Werbungskostenpauschale zu kommen. Ab 2023 sind das 1.230 Euro.
  • Ausgaben für die Gesundheit: Wie Medikamente, Brille, nicht erstattungsfähige Arztbehandlungen und ähnliches. Zählen bei der Steuererklärung erst, wenn du über die zumutbare Belastung kommst.
  • Ausgaben rund ums Haus: Bei Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Hier gibt es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Haushaltshilfen, Gärtner oder Hundesitter) werden dir 20 Prozent deiner Rechnungen anerkannt, bis zu 20.000 Euro.

2. Freistellungsaufträge prüfen

Ob Girokonto, Aktien oder Rentenfonds: Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer. Doch: Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben 1.000 Euro pro Jahr pro Person steuerfrei. Diesen Betrag kannst du auf deine Banken nach Belieben verteilen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Dafür stellst du einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank. Vor dem Jahresende solltest du überprüfen, ob du das richtig gemacht hast und den Freistellungsauftrag gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, die Freistellungsgrenze nicht zu überschreiten. Denn dann musst du Steuern nachzahlen.

Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt? Keine Sorge: Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kannst du über die Steuererklärung wieder zurückholen.

3. Verlustbescheinigung beantragen

Hast du bei deinen Geldinvestitionen auch Verluste hinnehmen müssen? Führst du Depots bei verschiedenen Banken, können sie die Verluste nicht selbst verrechnen. Allerdings kannst du die Verrechnung über deine Steuererklärung beantragen. Dann bekommst du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück.

Wichtig: Dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust ist. Für das laufende Jahr kannst du die Bescheinigung noch bis zum 15.12. beantragen. Verpasst du die Frist, kannst du die Verrechnung in der Steuererklärung 2022 zwar nicht mehr machen, allerdings kannst du die Bescheinigung im nächsten Jahr, also in der Steuererklärung 2023, berücksichtigen lassen.

4. Splittingtarif rückwirkend nutzen

Im Dezember noch schnell das Ja-Wort geben: Wer bis zum 31.12. heiratet, kann rückwirkend fürs ganze Jahr Steuern sparen. Klingt berechnend, zahlt sich in der Regel aber kräftig aus. Denn Ehepartner können von dem sogenannten Splittingtarif profitieren.

Dabei wird das Einkommen von dir und deinem Partner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese eine Hälfte berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer. Danach wird die Summe verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerhöhe, die ihr zahlen müsst. Es gilt: Je höher der zusammengerechnete Verdienst und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr zahlt es sich aus.

Achtung: Was bei einer Hochzeit im Dezember nicht möglich ist, ist der rückwirkende Wechsel der Steuerklassen. Für das nächste Jahr kannst du aber ab 01.01. und spätestens bis 30.11. den Wechsel beim Finanzamt beantragen.

5. Nettogehalt erhöhen

Du hast regelmäßig hohe Ausgaben wie Gebühren für die Kinderbetreuung, Krankheitskosten, Fahrtkosten? Dann lohnt sich vielleicht der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für dich. Stellst du den Antrag schon jetzt beim Finanzamt, profitierst du bereits ab Januar 2024 von einem höheren Nettogehalt.

FAQ: Steuererklärung

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Grundsätzlich gilt: Jeder muss die Steuererklärung abgeben. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel ledige Arbeitnehmer ohne weiteres Einkommen.
Es gibt 2 verschiedene Abgabefristen:

  1. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31. August 2024 für die Steuererklärung 2023)
  2. Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31. Dezember 2024 für die Steuererklärung 2020)

Achtung: Die Steuererklärung 2022 darfst du ausnahmsweise bis zum 2. Oktober 2023 abgeben, wenn du dazu verpflichtet bist. Hier gibt es eine coronabedingte Verlängerung.

WISO Steuer kannst du kostenlos testen und deine Steuererklärung erstellen. Erst bei der Abgabe an das Finanzamt wird der Kaufprozess gestartet.
Außer einer guten Software (wie WISO Steuer) brauchst du nichts weiter. Wenn du trotzdem gut vorbereitet sein willst, haben wir eine Checkliste für dich zusammengestellt. Die findest du hier: Was brauche ich für die Steuererklärung?
Ja, das geht. Einfacher ist es mit ein bisschen Hilfe – zum Beispiel WISO Steuer. Hier schafft jeder die Steuer.
Nicht unbedingt. Jedes Jahr werden die Karten neu gemischt. Je nachdem, wie du dein Geld verdient hast und wie viel dabei zusammengekommen ist, entscheidet sich, ob du die Steuererklärung abgeben musst oder es freiwillig tun kannst.
Besteht keine Abgabepflicht, hast du für deine freiwillige Abgabe mehr Zeit. Und zwar ganze 4 Jahre. Das heißt: Bis zum 31. Dezember hast du noch die Möglichkeit, die Steuererklärung 2019 abzugeben.
Hast du weniger als den Grundfreibetrag verdient (in 2024 sind das 11.604 Euro), musst du in der Regel keine Steuererklärung machen.
Durch die Steuererklärung kann das Finanzamt kontrollieren, ob du genug Steuern gezahlt hast.
Die elektronische Steuererklärung machst du mit WISO Steuer. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt von deinem Arbeitgeber, Versicherungen & Co. gemeldet wurden, automatisch eingetragen. Auch die Abgabe machst du papierlos.
Am besten gibst du die Steuererklärung elektronisch ab. Das geht zum Beispiel mit dem Steuer-Versand. Bist du nicht selbständig, kannst du auch die Formulare ausdrucken. Das ist aber umständlicher.
Ja, du kannst deine Steuererklärung auch per Fax abgeben. Willst du dir den Gang zur Post sparen, kannst du es dir auch noch einfacher machen: Gib stattdessen komplett elektronisch über den Steuer-Versand ab.
Das hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Du kannst aber etwa mit 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Das Finanzamt hat bis zum Steuerjahr 2018 eine Mini-Version der Steuer für Abeitnehmer angeboten, die als vereinfachte Steuererklärung bekannt war. Mittlerweile gibt es sie jedoch nicht mehr. Ein Trostpflaster: WISO Steuer macht die Steuererklärung weiterhin so einfach wie möglich für dich!
Mit einem Programm wie WISO Steuer bekommst du zahlreiche Hilfen bei deiner Steuererkärung: Videos, Eingabehilfen, Beispiele und vieles mehr.

*Quelle: Statistisches Bundesamt

*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.