8. August 2022 von Hartmut Fischer
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31.08.2022: Ende der WEG_Corona-Sonderreglungen!

31.08.2022: Ende der WEG_Corona-Sonderreglungen!

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8. August 2022 / Hartmut Fischer

Ende August 2022 enden Corona-Sonderregelungen. Auch die Ausnahme-Regelung, dass die Verwaltung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) im Amt bleiben darf, obwohl die Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist bereits abgelaufen ist, endet mit dem 31.08.2022.

Endet die Amtszeit des Verwalters?

Die betroffenen Wohneigentümergemeinschaften sollten nun möglichst rasch klären, ob die Amtszeit der Verwalter automatisch mit dem 31.08.2022 endet. Dabei ist der Ablauf der Bestellung und das Ende des Verwaltervertrags getrennt voneinander zu betrachten.

sie sind mit dem Verwalter zufrieden

Ist die WEG mit der Arbeit der Verwaltung zufrieden, sollte sie umgehend wieder bestellt werden. Wo nötig, muss dann auch der Vertrag per Beschluss der Eigentümerversammlung verlängert werden. Möchte die Verwaltung nachverhandeln, sollte man sich aber nicht unter Druck setzen lassen.

sie sind mit dem verwalter unzufrieden

Ist man mit der Verwaltung unzufrieden und möchte sie abberufen, sollte umgehend ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Gleichzeitig muss dann auch beschlossen werden, dass der Verwaltervertrag gekündigt wird.

vorsicht bei hilfsweiser kündigung

Der Verwaltervertrag kann auch – falls man sich nicht sicher ist, ob dieser noch gültig ist – vorsorglich und hilfsweise gekündigt werden. Aber Vorsicht bei der Formulierung. Die Kündigung darf nicht mit einer Bedingung verbunden werden. „Für den Fall, dass der Vertrag noch besteht, kündigen wir ihn hiermit“ wäre also unwirksam.

die Zeit drängt

Soll ein Wechsel in der Verwaltung erfolgen, sollten schnellstmöglich drei Angebote eingeholt und in einer – eventuell auch außerordentlichen – Mitgliederversammlung die Bestellung einer neuen Verwaltung vorgenommen werden.


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