Eis, Schnee und Versicherungen
Eis, Schnee und Versicherungen
In diesem Jahr kam der Winter ebenso überraschend wie heftig. Viele Immobilieneigentümer fragen sich nun, was im Schadensfall zu beachten ist. Denn Eis, Schnee und Kälte können zu Personenschäden (z. B. Sturz von Passanten auf dem Bürgersteig) und auch Sachschäden (z. B. zugefrorene Wasserleitungen) führen. Hier stellt sich auch die Frage, ob man ausreichend versichert ist.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist meist der Vermieter für die Räum- und Streumaßnahmen vor dem Haus verantwortlich. Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Beitrag „Eiskalt erwischt“ http://www.hausblick.de/community/blog/item/403-eiskalt-erwischt. Hiergegen kann man sich versichern. Der vermietende Immobilienbesitzer muss hierfür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Mieter, die vom Vermieter zur Haftung herangezogen werden können, sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Immer wieder führen die winterlichen Temperaturen auch zu Schäden an beziehungsweise in der Immobilie. Gegen diese Schäden kann man sich mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen. Allerdings sollte man sich hier genau beraten lassen, welche Schäden über diese Versicherung abgedeckt werden. Wird beispielsweise ein Hausdach durch die darauf liegenden Schneemengen eingedrückt, ist dies meist nicht im Paket der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Hier kann es notwendig werden, eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abzuschließen.