2. Februar 2011 von Hartmut Fischer
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Grundsteuer-Reform erst ab 2012

Grundsteuer-Reform erst ab 2012

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2. Februar 2011 / Hartmut Fischer

Der Bundesrechnungshof hat bereits mehrmals eine gerechtere Neufassung der Grundsteuererhebung gefordert. Im Urteil vom 30.06.2010 (Aktenzeichen II R 60/08) gingen die Richter so weit, dass sie die aktuelle Festlegung nur bis zum 01.01.2007 als legitim ansahen. Ab 2007 aber sei die Grundsteuerfestsetzung nach dem Einheitswert-Prinzip nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz vereinbar (siehe hierzu auch unseren Beitrag „Grundsteuer verfassungswidrig?“ – http://www.hausblick.de/community/blog/item/78-grundsteuer-verfassungswidrig ).

Doch noch haben sich die Bundesländer auf keine neue Berechnungsgrundlage geeinigt. In der Konferenz der Finanzminister der Länder am 01.02.2011 einigte man sich lediglich darauf,  die vorliegenden Reformansätze auf ihre Praxistauglichkeit zu testen und die zu erwartenden Kosten für die Einführung und Durchführung der Reform zu ermitteln.

Dies vorliegenden Modelle sollen anhand von 100.000 typischen Grundstücksfällen durchgeprobt  werden. Erst danach – Ende 2011 – soll eine Entscheidung getroffen werden, so dass mit einer Reform erst ab 2012 gerechnet werden kann.

Drei Vorschläge liegen auf dem Tisch. Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wollen die Berechnung auf Basis der Grundstücksfläche und der Gebäudehöhe durchführen (siehe hierzu unseren Beitrag „So viel Grundsteuer zahlen Sie zukünftig“ – http://www.hausblick.de/community/blog/item/91-so-viel-grundsteuer-zahlen-sie-zukunftig) .

Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein orientieren sich dagegen nur am Verkehrswert (siehe hierzu unseren Beitrag „Grundsteuer: Jetzt schlägt der Norden zu“ –  http://www.hausblick.de/community/blog/item/113-grundsteuer-jetzt-schlagt-der-norden-zu).

Außerdem hat das Bundesland Thüringen einen Vorschlag vorgelegt, der sowohl den sich verändernden Wert von Grund und Boden, wie auch eine wertunabhängige Gebäude-Komponente berücksichtigt.

Foto: (c) Thorben Wengert – www.pixelio.de

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