75.000 € – E.on muss zahlen
75.000 € – E.on muss zahlen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gewonnen – E.on muss zahlen. So entschied das Landgericht Hamburg jetzt in einem Urteil. Doch die 75.000 €, die der Energiekonzern nun zahlen muss, dürfte für das Unternehmen leichter zu verschmerzen sein, als die Tatsache, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg grundlegende Bedeutung hat.
Seit Sommer 2004 hatten sich 55.000 Gaskunden gegen die Preisvorschriften des Energieriesen zur Wehr gesetzt. Die meisten Kunden (50.000) hatten ihre Zahlungen nur unter Vorbehalt geleistet. Der Rest hatte die Zahlungen teilweise verweigert. Einzelprozesse, die die E.on Hanse Vertrieb GmbH gingen durchweg zugunsten der Gaskunden. Wurde der Prozess nicht gewonnen, musste E.on Vergleichen zustimmen, die den Konzern teuer wurden.
Mit dem jetzt herbeigeführten Urteil wollte die Verbraucherzentrale Hamburg die Rechtssituation der rund 50.000 Kunden der E.on herbeiführen, die lediglich unter Vorbehalt gezahlt hatten. Zu diesem Zweck hatten 55 Vorbehaltszahler ihre Forderungen an die Verbraucherzentrale abgegeben, die die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge vor dem Landgericht Hamburg durchsetzte. Die E.on Hanse Vertriebs GmbH wurde zur Zahlung von 75.314,87 € an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Es wird nicht damit gerechnet, dass die E.on in die Berufung gehen wird.
Urteil des Landgericht Hamburg vom 17.10.2011 – Aktenzeichen: 321 O 493/09
Foto: (c) Daniel Rennen / www.pixelio.de