1. November 2019 von Hartmut Fischer
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Hahnenschrei und Laubentsorgung

Hahnenschrei und Laubentsorgung

1. November 2019 / Hartmut Fischer

Rund zehn Hühner, ein Hahn und Herbstlaub führten zu einem Nachbarschaftsstreit, der derart eskalierte, dass der eine Nachbar den anderen damit drohte, dessen Haus im Brand zu setzen. Der Streit hatte für den Hühnerhalter (der auch mit dem Brand gedroht hatte) ein sehr dickes Ende: Er wurde zivilrechtlich verurteilt, die Hühnerhaltung zu ändern (Amtsgerichts München vom 21.02.2019, Aktenzeichen 233 C 19258/18). Darüber hinaus wurde er auch strafrechtlich wegen räuberischer Erpressung belangt (Urteil des Amtsgerichts München vom 21.02.2019, Aktenzeichen 233 C 19258/18).

In dem Streit ging es um die Haltung von einem Hahn und zehn Hühnern, die nur während der Nacht im Hühnerstall gehalten wurden. Der Hahn krähte ab ca. 4:00 Uhr unregelmäßig mindestens einmal in der Stunde, ca. 15 Mal pro Tag bis zum Einbruch der Dunkelheit. Die Hühner gackerten laut durchgehend von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Zudem kam es durch die Tiere zu einer enormen Geruchsbelästigung.

Außerdem warf der Hühnerhalter im Herbst Laub auf das Grundstück des Klägers. Der Kläger bat den Beklagten schriftlich diese Laubentsorgung zu unterlassen. Der Beklagte warf das Schreiben ungeöffnet in den Briefkasten des Klägers zurück und entsorgte weiter das Laub auf dem Nachbargrundstück.

In einem Zivilprozess wurde der Hühnerhalter verurteilt, die Hühner so zu halten, dass der Nachbar nicht mehr durch das Gackern oder den von den Tieren ausgehenden Geruch belästigt werde. Für die Zivilrichterin war entscheidend, dass Hühnerhaltung auf dem in reiner Wohngegend befindlichen Grundstück keine ortsübliche Nutzung darstellt und der Beklagte sich gegen eventuell überhängende Bäume, nicht aber gegen das herabfallende Laub zur Wehr setzen kann.

Noch vor Abschluss des Zivilprozesses hatte der Beklagte einen Brief beim Kläger eingeworfen, in dem er drohte, dessen Haus in Brand zu stecken, sollte er die Zivilklage nicht zurücknehmen. Weiter forderte er – erfolglos – die Zahlung von 10.000 Euro.

Wegen dieses Schreibens kam es zu einem Strafprozess. Das zuständige Schöffenstrafgericht am Amtsgericht München verurteilte den Hühnerhalter wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung und wies ihn an, als Bewährungsauflage 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

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