21. Mai 2020 von Hartmut Fischer
Teilen

Corona: Vereinbarung einer Mietstundung

Corona: Vereinbarung einer Mietstundung

21. Mai 2020 / Hartmut Fischer

Immer mehr Mieter treten an den Vermieter heran, um ihn um eine Stundung zu bitten, da er sich beispielsweise aufgrund der Pandemie in Kurzarbeit befindet. Eine solche Stundung sollte in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. Wie dieses Schreiben aussehen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kopfangaben

In den Kopf der Vereinbarung sollten zunächst die üblichen Angaben über Vermieter und Mieter (Vor- und Nachname, Adresse) als Vertragspartner festgehalten werden.

Es folgen die Daten des Objektes, für das die Miete gestundet wurde (Postanschrift mit ergänzenden Angaben wie beispielsweise „dritte Etage rechts“) und das Datum des Mietvertrages.

Vereinbarung

In der eigentlichen Vereinbarung sollten die folgenden Punkte festgehalten werden.

Grund der Stundung. Warum kann der Mieter zum derzeitigen Zeitpunkt die Miete nicht zahlen. Einer Stundung sollten Sie nur zustimmen, wenn diese nachweisbar auf Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen sind.

Zeitraum der Stundung. Grundsätzlich sollte die Miete zunächst nur für die Monate von April bis einschließlich Juni gestundet werden. In einer ergänzenden Klausel kann vereinbart werden, dass der Umfang des Stundungszeitraums verlängert werden kann.

Umfang der Stundung. Soll die gesamte Miete gestundet werden? Inklusive oder ohne die Mietnebenkostenvorauszahlung? Es ist auch eine Stundung für einen Teil der Miete möglich. Man sollte den Mieter darauf hinweisen, dass dadurch seine Belastung bei der Fälligkeit der Miete geringer wird.

Beschreibung der Stundung. Der gestundete Betrag wird bis zur vereinbarten Fälligkeit herausgeschoben. Bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt gerät der Mieter durch seine Rückstände nicht in Verzug.

Rückzahlung. Mit dem Mieter sollte ein fester Termin für die Rückzahlung vereinbart werden. Es kann auch eine Ratenzahlung (dann Rate zusätzlich zur laufenden Miete) abgemacht werden. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, dass der Mieter verpflichtet ist, früher zu zahlen, wenn er dazu wirtschaftlich in der Lage ist.

Hinweis, dass während der Stundung die Verjährungszeit für die durch die Stundung entstandenen Rückstände gehemmt ist (siehe auch § 205 BGB). Die Hemmung bewirkt, dass die Verjährung um die Zeit der Stundung verlängert wird.

Vereinbarung, dass der Vermieter die Vereinbarung widerrufen kann, wenn er selbst nachweislich in eine finanzielle Notlage gerät.

Salvatorische Klausel: Hinweis, dass sich als unwirksam erweisende Punkte der Vereinbarung nicht die gesamte Vereinbarung nichtig macht und der unwirksam gewordene Punkt dann durch eine Neufassung ersetzt wird, die dem Geist des unwirksam gewordenen Punktes entspricht.

Abschluss

Es folgen die Orts- und Datumsangabe (wann und wo die Vereinbarung getroffen wurde) sowie die Unterschriften von Mieter und Vermieter.


§ 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht

Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.


Das könnte Sie auch interessieren:
Corona: Verlängerte Räumungsfrist wegen Virus-Pandemie
Kündigungsschutz wegen Corona-Pandemie
Corona-Folgen: Keine Kündigung des Dispokredits

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.