Berliner Landesverfassungsgerichtshof unterbricht Normenkontrollverfahren zum Mietendeckel
Berliner Landesverfassungsgerichtshof unterbricht Normenkontrollverfahren zum Mietendeckel
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Normenkontrollverfahren zum „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ – allgemein als „Berliner Mietendeckel“ vorläufig ausgesetzt und damit zunächst unterbrochen (Beschluss vom 21.10.2020 – Aktenzeichen VerfGH 87/20).
Das Gericht hat sich damit entschieden, die Ergebnisse der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden und des ebenfalls dort zur Verhandlung anstehenden Normenkontrollverfahrens abzuwarten.
Auf Anfrage des Berliner Verfassungsgerichtshofs hatte das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass die Entscheidungen zu den Beschwerden und des Normenkontrollverfahrens in der ersten Hälfte des kommenden Jahres fallen werde.
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