Staatlich verordnete Modernisierung erlaubt keine Mieterhöhung
Staatlich verordnete Modernisierung erlaubt keine Mieterhöhung
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Grundsätzlich gilt, dass Modernisierungsmaßnahmen den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahme vom Gesetzgeber gefordert wird. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Bonn in einem Beschluss vom 28.1.2021 (Aktenzeichen 6 S 78/20 ).
In dem Verfahren hatte ein Mieter gegen eine Modernisierung Mieterhöhung geklagt. Die Erhöhung erfolgte aufgrund eines Einbaus einer neuen Heizungsanlage. Die Heizungsanlage musste jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgetauscht werden. Es handelte sich um einen Fall aus dem Jahre 2016. Der Austausch musste entsprechend § zehn EnEV erfolgen.
Vor diesem Hintergrund erklärte das Landgericht Bonn das Mieterhöhungsverlangen wegen einer Modernisierungsmaßnahme für unwirksam. Da der Austausch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen musste sei er als Instandhaltung zu werten. Darum habe der Vermieter nicht die Möglichkeit eine Modernisierungsmieterhöhung zu verlangen.
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