9. Februar 2022 von Hartmut Fischer
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Fördererstopp! Wie geht es jetzt weiter?

Fördererstopp! Wie geht es jetzt weiter?

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9. Februar 2022 / Hartmut Fischer

Ihre Offensive zur Förderung des privaten Wohnungsbaus hat die Ampelkoalition zunächst mit einem Förderstopp gestartet. Viele sanierungswillige Immobilieneigentümer blicken nun in die Röhre. Da die eingeplanten Fördergelder ausbleiben, wird wohl manche Maßnahme auf unbestimmte Zeit verschoben. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die noch bestehenden Fördermöglichkeiten.

Aufatmen bei bereitgestellten Anträgen

Wer bis zum 23. Januar  2022 einen Förderantrag im Rahmen der KfW Programme der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gestellt hat, kann aufatmen. Diese Anträge werden von der KfW Bank noch abschließend bearbeitet und bewilligt.

Abwarten kann sich lohnen

Von Seiten der Bundesregierung wurde zugesagt, dass die Fördermenge zügig geprüft und in neuer Form weitergeführt werden sollen. Darum sollten Immobilieneigentümer abwarten, wenn dies ihre derzeitige Planung zulässt.

Einzelne Pakete stehen noch zur Verfügung

für einzelne Maßnahmen, wie etwa der Einbau einer neuen Heizung oder neuer Fenster, die Dämmung der Außenhülle oder der Einbau einer neuen Haustür, stehen auch weiterhin Fördermittel der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung. Für jedes Kalenderjahr können bis zu 60.000 € der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme bis zu 55 %.

Erleichterungen durch das Finanzamt

Bei energetischen Maßnahmen, die über die förderfähigen Kosten der BAFA-Zuschüsse hinausgehen, besteht zumindest die Möglichkeit, Steuervorteile geltend zu machen. Insgesamt kann man für jedes Haus bzw. jede Wohnung eine Förderung von 20 % der Sanierungskosten geltend machen. Innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 € geltend gemacht werden. Es werden also höchstens 200.000 € begünstigt.

Mittel der KfW Bank

Die allgemein sehr geschätzten Zuschüsse der KfW Bank zur Förderung der Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Allerdings gibt es immer noch günstige Förderkredite. Über das Programm „altersgerecht umbauen – Kredite 159“ kann ein Kredit von bis zu 50.000 € in Anspruch genommen werden. Den aktuellen Zinssatz für einen Kredit über zehn Jahre entnehmen Sie bitte der Internetseite der KfW.

Auch für die Installation zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien können günstige Kredite über das Programm „erneuerbare Energien – Standard 270“ in Anspruch genommen werden.

Die Förderung im Überblick
Förderung bei Förderung durch
Tausch der Heizung oder Erweiterung um erneuerbare Energien BAFA: 20 – 55 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Heizungsoptimierung BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Dämmung der Gebäudehülle BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Lüftungsanlagenerneuerung / -installation BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Wärmeschutz für Sommermonate BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Einrichtung / Ausbau Smart Home BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Sanierung zum Effizienzhaus Finanzamt: 20 % über 3 Jahre **
Planung und Baubegleitung durch Experten BAFA: 50% Zuschuss (BEG EM) *
Finanzamt: 50 % im Jahr der Fertigstellung **
Beratung durch Energieberater BAFA: 80 % Zuschuss (BEG EM) *
Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 270
Einbruchschutz KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 159
Barrierefreiheit KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 159

BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude
* = Inklusive Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP)
** = Steuerbonus nach § 35c EStG

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